Full text : Geschichte des öffentliche Kredites

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Landmann, Geschichte des öffentlichen Kredites. $ 9.

Depositengelder und Leihkapital, Die Mittel zur Finanzierung der fürstlichen Kreditgeschäfte
fließen den berufsmäßigen Geldgebern zu einem sehr erheblichen T. eile in der Form von Depositengeldern
 zu. Für den Geschäftsbetrieb der jüdischen Geldverleiher sind zwar solche Depositeneinlagen
 des „Publikums“ urkundlich nur in einer relativ geringen Zahl von Fällen nachweisbar,
aber’ die bei Erteilung von Niederlassungsbewilligungen an Juden diesen häufig auferlegte Verpflichtung,
 Geschäfte nur mit eigenem Geld und Gut zu betreiben, bei gleichzeitigem Verbote,
Geldeinlagen von Christen entgegenzunehmen, legen die Annahme nahe, daß bei den Bürgern
nicht selten die Neigung bestanden haben mochte, verfügbare Geldmittel durch Vermittlung der
Juden‘ nutzbar anzulegen und’ die Häufigkeit der Wiederholung jener Verbote dürfte wohl nur
Beweis ihrer ebenso häufigen Vebertretung sein. Von den christlichen Geldmächten der Zeit
verdanken die italienischen ihre überragende Stellung im fürstlichen Kreditgeschäft wesentlich
der Möglichkeit, über Depositengelder größten Umfanges zu verfügen. Seit Mitte des 13. Jhs.
besteht ein ständiger Depositenverkehr zwischen der camera apostolica und einer Elite (praecipui
mercatores papae) der italienischen Handelshäuser, deren Vertreter zum Bezuge der Kreuzzugsgelder
 und der Ablaßgelder Europa bereisten, Die kurialen Depositengelder, in welchen zu einem
guten Teile die Bedeutung der Kurie als mater pecuniarum begründet ist, liefern einen erheblichen
Teil .der Betriebskapitalien, mit. welchen die über ganz Europa verstreuten Niederlassungen der
italienischen Handelsgesellschaften arbeiten. In späterer Zeit sind aber gewiß noch größer die Beträge,
 welche diese Häuser in Italieh sowohl wie durch ihre Zweigniederlassungen im Auslande im
privaten Depositengeschäft heranziehen. „Dynasten, teilweise Fürsten recht entlegener Gebiete,
Feudalherren, weltliche und geistliche Große, Kardinäle, Prioren geistlicher Ritterorden, Frauen
aus regierenden Häusern‘. Jegen gleichermaßen wie bürgerliche Elemente, Kaufleute, Gewerbetreibende,
 bis zum Makler, dem Herbergswirt und dem Buffone, Geld gegen feste Verzinsung oder
Gewinnbeteiligung bei den großen „HMandelsbanken‘“ an. Dasselbe gilt für den Geschäftsbetrieb
der oberdeutschen Finarizinächte.. Neben dem Ankauf städtischer Rentenbriefe war gewiß das
Gelddepot bei einer der bekannten großen Firmen die im ausgehenden 15. und im 16. Jh. in Deutschland
 meist verbreitete Form’ zinstragender Kapitalanlage, Auch wo das Publikum bereit sein
Mochte, Vermögen in fürstlichen ’Schuldverschreibungen unmittelbar anzulegen, fehlte doch die
Möglichkeit hierzu häufig schon deshalb, weil solche Verschreibungen in kleineren Beträgen überhaupt
 nicht vorhanden waren, und den schwerfälligen „Delegationen“ („Transporten‘, Unterbeteiligungen
 an einer Fürstenanleihe) zogen die Anlagesuchenden doch meist eine Schuldverschreibung
 des ihnen‘ bekannten,‘ als unermeßlich reich: geltenden heimischen Handelshauses,
z. B. „der Fugger Brief“, vor,’ In-der Fugger-Bilanz von 1563 standen einem Gesellschaftskapital
von 2 Millionen fl. Depösiten’im Betrage von 3,4 Mill. fl. gegenüber. Wo solche langfristigen Publikum-Depositen
 nicht ausreichten, wurden vorübergehend fremde Unternehmungskapitalien herangezogen,
 und zwar sowohl Seitens der jüdischen Geldleiher, die sich häufig die für ihre Kreditgewährungen
 benötigten, Geldmittel bei auswärtigen Glaubensgenossen, gelegentlich. auch bei
Lombarden beschafften, wie seitens‘ der großen christlichen Finanzmächte. Die Finanzierungstechnik
 der spanischen Assientos, deren Zentrum die Genueser Wechselmessen waren, gleichermaßen
 wie die Finanzierungsgeschäfte der „Weltbörse‘“ von Antwerpen im 16. Jh. haben zur
Voraussetzung, daß Firmen mit’ güt fundiertem Kredit bereit waren, die zur Befriedigung der
fürstlichen Kreditbedürfnisse erforderlichen Mittel im eigenen Namen bei Berufsgenossen in den
mannigfaltigsten Formen des Meßdarlehens, des Wechselkredites und des börsenmäßigen „„deposito‘“
 zu entleihen. Die Gesellschaft der Bardi hatte zur Zeit, da das durch Einlagen von 16 Teilhabern
 gebildete Firmenkapital 'sich auf knapp 150 000 Librae a fiorino belief (1320), nahezu
das Zehnfache dieses Betrages von den Königen Englands, Neapels, Cyperns, vom Großmeister
der Rhodiserritter und anderen Großen zu fordern; in der Bilanz der Fugger von 1563 standen
einem Gesellschaftskapital von rund 2 Mill. fl. Forderungen an den Kaiser, an Könige, Fürsten
und Städte im Betrage von 5 Mill..{fl. gegenüber; diese, den Umfang der eigenen Mittel bei weitem
überschreitenden Kreditgewährungen wurden durch Depositen und kaufmännische Leihkapitalien
Hinanziert.
Diese für die Finanzierungstechnik der Finanzmächte des Mittelalters und der
Renaissance kennzeichnende Einsetzung des eigenen Kredites zur Beschaffung der von
den königlichen und fürstlichen Schuldnern benötigten Mittel hatte die dauernde Abhängigkeit
 der Geldgeber von der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit der großen Herren
zur Folge. Solange die für die moderne bankmäßige Organisation des öff. Kredites
grundlegende Möglichkeit, das Risiko der Kreditgewährung auf die Schultern des Publikums
 zu überwälzen, fehlte, vielmehr der Kreditvermittler selbst dauernd nach der
einen Seite Gläubiger, nach der andern Schuldner bleiben mußte, haftete er seinen Geschäftsfreunden
 und Kunden nicht lediglich mit seinem abstrakten „Emissionskredit‘“‘,
sondern mit seinem gesamten Hab und Gut, seinem Kredit und seinem guten Namen
für die Erfüllung der von den fürstlichen Schuldnern übernommenen Verpflichtungen.
Jeder Bruch der fürstlichen Zahlungsversprechen mußte auch zum Zusammenbruch
der solchermaßen vermittelnden Häuser führen. Die Scali und die Francesi, die Bardi
und die Peruzzi, die Fugger und die Welser haben mit den Vermögen ihrer Geschäftsfreunde
 und Deponenten auch die eigenen Firmenkapitalien in Staatsbankerotten verloren.
            
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