Full text: Strukturwandlungen der Weltwirtschaft

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Bernhard Harms 
Aa 
2. Die Sozialidee. Sie ist gewissermaßen eine Fortentwicklung 
der Wohlstandsidee in Richtung auf Ausgleich und Fürsorge. Wurde 
darunter ursprünglich staatlicher Schutz der Schwachen und Bedrängten 
verstanden, und kam demgemäß die in der Sozialidee fußende Politik 
vornehmlich den Arbeitern zugute (Arbeiterschutz- und Arbeiterver- 
sicherungsgesetzgebung), so hat demokratisch-parlamentarische Gestal- 
tung der Staatsherrschaft dahin geführt, daß der Umfang der Fürsorge- 
tätigkeit des Staates zum Kriterium für seine Existenzberechtigung 
gemacht wird; »Fürsorge« in weitestem Sinne begriffen, nicht zuletzt 
wirtschaftlich. Was in vergangenen Zeiten Vorrecht der Privilegierten 
war, den Staat ihren Zwecken und Interessen nutzbar zu machen, 
erscheint heute als unveräußerliches Menschenrecht aller Staats- 
bürger. Nicht allein auf Linderung von unverschuldeter Not und Ab- 
wendung von Gefahr, auf Bewahrung vor sozialer Verkümmerung und 
Schutz gegenüber kapitalistischer Ausbeutung wird die Sozialidee be- 
zogen, sondern sie umschließt heute den Anspruch auf Gewährleistung 
der Existenz schlechthin. So wird vom Staat erwartet, daß er im »Bauern« 
oder »Farmer« das eigentliche Fundament einer in sich ruhenden Gesell- 
schaft und Gesellschaftswirtschaft erblicke und deshalb der Landwirt- 
schaft Preise sichert, bei denen sie »bestehen« kann. Das Handwerk 
erhofft vom Staate solche Unterstützung, daß es aufs neue den »goldenen 
Boden« gewinne, dessen es sich im Mittelalter angeblich erfreute. Der 
Kleinhandel hält sich als »selbständiger Mittelstand« staatlicher Fürsorge 
gleichfalls empfohlen und klagt den Staat kurzsichtiger Politik an, wenn 
er den Forderungen der produzierenden Stände auf obrigkeitliche Be- 
grenzung des Zwischengewinns Rechnung trägt. Von der andern Seite 
her wird »Konsumentenpolitik« als Losung ausgegeben. Die Industrie 
verlangt, daß der Staat »Verständnis« für sie habe und demgemäß innere 
wie äußere Wirtschafts- und Sozialpolitik entsprechend gestalte. Unter- 
nehmungen, die ins Wanken geraten, appellieren um ihrer »volkswirt- 
schaftlichen Bedeutung« willen an die Staatshilfe, sofern sie es nicht 
vorziehen, den Gesichtspunkt der Erwerbslosigkeit ihrer Arbeiter geltend 
zu machen, Dazu kommt, daß auch jener Spannrahmen, in welchem 
sich ursprünglich die Sozialidee auswirkte, beträchtlich erweitert, d. h. auf 
alle Kreise und Klassen der Gesellschaft ausgedehnt worden ist ein- 
schließlich der Beamten. Kurzum: dem heutigen Staat wird wie selbst- 
verständlich die Aufgabe zugewiesen, einerseits die Voraussetzungen für 
erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit seiner »Subjekte« zu gewährleisten 
und anderseits darauf Bedacht zu nehmen, daß der Einzelne in der 
Wahrnehmung seiner individuellen Interessen nur insoweit Spielraum 
erhält, als es das »Gemeinwohl«, dessen authentische Interpretation der 
moderne Bürger nicht dem Staat überläßt, sondern sich selbst vor-
	        
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