Object : Lage und Entwicklung der landwirtschaftlichen Grossbetriebe in den östlichen Landesteilen

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Die  Firma  X.  Y.,  die  gegen  Hinterlegung  von  Effekten,  Eintragung
von  Sicherungshypotheken  und  Verpfändung  von  Waren  bei  verschiedenen
Banken  Kredit  in  Anspruch  genommen  hat,  ist  durch  den  Konkurs  verschiedener ­
  Kunden  in  Zahlungsschwierigkeiten  geraten  und  sieht  sich  gezwungen,
  unter  Geschäftsaufsicht  zu  treten.  Um  einen  Konkurs  zu  vermeiden, ­
  schließen  sich  die  beteiligten  Banken  zu  einem  Konsortium  zusammen. ­
  Die  Beteiligungsquoten  an  dem  Konsortium  entsprechen  den  Forderungen ­
  an  die  Firma.  Die  Führung  des  Konsortiums  übernimmt  die  am
stärksten  beteiligte  Bank.
In  einer  Sitzung,  an  der  auch  die  Leitung  der  Geschäftsaufsicht  teilnimmt,
  wird  vereinbart,  bis  zu  welchem  Zeitpunkt  der  Firma  Zeit  gelassen
lverden  soll,  welche  Abzahlungen  monatlich  zu  erfolgen  haben,  und  welcher
Zins-  und  Provisionssatz  von  dem  Konsortium  in  Anrechnung  gebracht
werden  wird.  Die  gegebenen  Sicherheiten  sollen  von  der  Konsortialführerin ­
  verwaltet  und  entsprechend  der  Rückzahlung  freigegeben  werden.  Ein
Übertrag  der  Forderungen  der  einzelnen  Banken  auf  ein  Konsortialkonto
erfolgt  nicht,  sondern  die  Banken  lassen  die  Konten  in  der  bisherigen  Form
weiterbestehen.  Die  Verteilung  der  zurückgezahlten  Summen  und  die
Freigabe  der  Pfänder  bewirkt  die  Konsortialführerin.  Das  Konsortium
löst  sich  auf,  sobald  die  gesamten  Forderungen  Erledigung  gefunden  haben.

V.  Die  indifferenten  Geschäfte  der  Banken
(D  ienstleistungsgeschafte).
J.  Zahlungsverkehr  und  Inkassogeschäft.
Alle  Banken  bewirken  heute  die  Z  a  h  l  u  n  g  s  v  e  r  m  i  t  t  l  u  n  g  ,  die,
zusanimen  mit  dem  Geldwechselgeschäft,  in  den  Anfängen  des  Bankwesens
meist  die  einzige  bankgeschäftliche  Tätigkeit  gewesen  ist.  Die  Organisation
des  Zahlungsverkehrs  ist  mehr  und  mehr  bankmäßig  ausgestaltet  worden,
vor  allein  in  der  Richtung  der  Geld  ersparenden  Formen.
Neben  Aktienbanken  und  Privatbankiers  pflegen  heute  insbesondere
Reichsbank  und  Postscheckämter,  weiter:  Kreditgenossenschaften  und
Sparkassen  den  Zahlungsverkehr.  Ihn  möglichst  bargeldlos  zu
gestalten,  war  Aufgabe  der  im  Mai  1918  von  der  Reichsbank  geschaffenen
„Zentralstelle  zur  Förderung  des  bargeldlosen  Zahlungsverkehrs".  Die
            
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