Metadata: Die Rohstoffversorgung der deutschen eisenerzeugenden Industrie

18. Falls der Ladehafen voraussichtlich bei Ankunft des Dampfers durch Eis 
Bey orıt sein sollte, wenn der Dampfer vom letzten Hafen dorthin abzudampien 
ereit ist, steht der Reederei oder dem Kapitän das Recht zu, diesen Frachtvertrag 
aufzuheben; ebenso gilt der Vertrag als er bschen, wenn der Ladehafen bei Ankunit 
geschlossen ist. Sollte nach Ankunft vor oder während der Beladung die Gefahr 
eintreten, einzufrieren, ist der Kapitän berechtigt in Ballast bzw. mit Teilladung 
zu flüchten. Der Dampfer kann je loch, wenn teitweise beladen, anderswo Ladung 
zu Nutzen der Reederei, jedoch Erze nur mit Belrachters Zustimmung, für den 
Löschplatz oder einen anderen auf dem Wege zum Löschplatz liegenden Hafen 
einnehmen. 
Eisklausel 
(nicht im 
Frühjahr 
gültig) 
Die Reederei oder der Kapitän ist berechtigt, den Frachtvertrag aufzuheben, 
wenn Eisschwierigkeiten unterwegs die Fahrten verhindern sollten. 
19. _____9% Befrachtungs-Gebühr von der Bruttofracht und Fehlfracht ist fällig __ Be- 
bei Erfüllung dieses Frachtvertrages und zahlbar von dem Dampfer an re” 
20. Der Kapitän oder die Reederei hat die voraussichtliche Ladebereitschaft des 
Dampfers__._Tage vorher an (Tel.-Adr.) nn IN De 
zu drahten, ebenso die Abfahrt vom letzten Hafen vor dem Ladehafen und das 
danach berechnete Eintreffen des Dampfers im Ladehafen, Dieselbe Nachricht gibt 
die Reederei an... 
Telegramm-Adresse: ___ 
Die Reederei: 
Der Befrachter: 
4 Enq.-Aussch. Ill. Rohstoffvers, d. deutsch. eisenerzeug. Ind. 
305 
Drahtliche 
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