18. Falls der Ladehafen voraussichtlich bei Ankunft des Dampfers durch Eis
Bey orıt sein sollte, wenn der Dampfer vom letzten Hafen dorthin abzudampien
ereit ist, steht der Reederei oder dem Kapitän das Recht zu, diesen Frachtvertrag
aufzuheben; ebenso gilt der Vertrag als er bschen, wenn der Ladehafen bei Ankunit
geschlossen ist. Sollte nach Ankunft vor oder während der Beladung die Gefahr
eintreten, einzufrieren, ist der Kapitän berechtigt in Ballast bzw. mit Teilladung
zu flüchten. Der Dampfer kann je loch, wenn teitweise beladen, anderswo Ladung
zu Nutzen der Reederei, jedoch Erze nur mit Belrachters Zustimmung, für den
Löschplatz oder einen anderen auf dem Wege zum Löschplatz liegenden Hafen
einnehmen.
Eisklausel
(nicht im
Frühjahr
gültig)
Die Reederei oder der Kapitän ist berechtigt, den Frachtvertrag aufzuheben,
wenn Eisschwierigkeiten unterwegs die Fahrten verhindern sollten.
19. _____9% Befrachtungs-Gebühr von der Bruttofracht und Fehlfracht ist fällig __ Be-
bei Erfüllung dieses Frachtvertrages und zahlbar von dem Dampfer an re”
20. Der Kapitän oder die Reederei hat die voraussichtliche Ladebereitschaft des
Dampfers__._Tage vorher an (Tel.-Adr.) nn IN De
zu drahten, ebenso die Abfahrt vom letzten Hafen vor dem Ladehafen und das
danach berechnete Eintreffen des Dampfers im Ladehafen, Dieselbe Nachricht gibt
die Reederei an...
Telegramm-Adresse: ___
Die Reederei:
Der Befrachter:
4 Enq.-Aussch. Ill. Rohstoffvers, d. deutsch. eisenerzeug. Ind.
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