fullscreen: Forstwirtschafts-Politik

112 Volkswirtschaftlicher Effekt. 
Bodenwert in seiner wahren wirtschaftlichen Größe bestimmt werden kann, – als Er- 
wartungswert ist er vom Teuerungszuwachs abhängig, als „gemeiner Wert“ vom 
subjektiven Ermessen des Taxators, aber auch von unberechenbaren Zufälligkeiten:).“ 
Der wichtigste Faktor der Bodenreinertragslehre, der Zinsfuß, ist ein haltlos in der Luft 
schwebendes Gebilde. Cine objektive Kostenwertrechnung ist nicht möglich, weil „das Wald- 
vermögen in ganz überwiegendem Maße aus Rentenkapitalien“ (O st w a l d) besteht, die 
man nur vom Ertrage her zu schäzen vermag. Aber auch der Ertrag des Waldes 
läßt sich nur schätzungsweise ermitteln, erstens wegen der Unvollkommenheit der zu seiner 
Ermittlung erforderlichen Rechnungsgrundlagen und zweitens wegen der Subjektivität der 
Zielsezung. Wir müssen also notgedrungen auf eine zuverlässige Bestimmung des Wald- 
kapitals verzichten und uns mit einer annähernden Schätzung desselben begnügen. Daß 
eine solche Schätzung für Rentabilitätsrechnungen nicht ausreichend und brauchbar ist, 
liegt auf der Hand, denn hier ist eine genaue Bestimmung der Werte unbedingte Voraus- 
seßung. Anders liegen die Dinge bei der Bemessung des Waldwertes usw. zu Zwecken 
des Verkaufs, der Waldbrandversicherung, der Beleihung, der Besteuerung usw. Für diese 
Zwecke ist Genauigkeit nicht in dem Maße erforderlich; hier dürfte also eine annähernde 
Schätzung ~ mit der wir uns nun einmal abfinden müssen ~ vollkommen ausreichend 
sein. Da das Grundkapital des Erwerbswaldes ein „Rentenkapital“ ist, so kann seine Höhe 
auch nur durch Kapitalisierung der reinen Waldrente gefunden 
werden, die reine Waldrente durch Minderung der vollen rentenmäßigen Einnahmen um 
die zugehörigen rentenmäßigen Ausgaben. , Bisher ist es jedoch noch nicht geglückt, den 
wichtigsten Teil der Waldrente, die rent en mä ß ige Holznutzung, in einwand- 
freier, praktischen Bedürfnissen allseitig genügender Weise zu ermitteln:)“, und es wird 
nach des Verfassers Ansicht auch niemais glücken, weil die zu einer solchen Ermittlung 
notwendigen Rechnungsgrundlagen nicht zu beschaffen sind. ~ Es bleibt deshalb für die 
Lösung praktischer Waldwertschätzungsfragen nichts anderes übrig, als statt von der nicht 
feststellbaren Waldrente vom Et at oder Abnugtzungs satz e des jährlichen Nachhalt- 
betriebes auszugehen, der nach des Verfassers Ansicht der einzig mögliche, einigermaßen 
zuverlässige Ausgangspunkt für Waldwertschätzungen jeglicher Art, und zwar nicht nur 
des Waldganzen, sondern auch seiner einzelnen Teile ist. Der Großwald, der in seiner 
Gesamtheit eine wirtschaftliche Einheit höheren Grades bildet, die bei der Zerlegung in 
einzelne Bestände verlorengehen muß, muß nach des Verfassers Ansicht auch den Aus- 
gangspunkt für die Wertschätzung seiner einzelnen Teile bilden. Der Wert der einzelnen 
Teile ist vom Waldganzen aus an ihrer Wirkung auf das Ganze zu messen. Die hier in 
Vorschlag gebrachte Waldwertschätzung hat den Waldwertberechnungsmethoden der Boden- 
reinertragslehre gegenüber den Vorzug, daß sie nicht wie diese von fiktiven Größen, sondern 
von der einzig faßbaren faktischen Größe, dem Etat des nachhaltig bewirtschafteten Wald- 
ganzen, ausgehts). 
Wird zufolge der größeren Ausdehnung eines Waldbrandes eine Neuaufstellung des 
Betriebswerkes erforderlich, so ergibt sich der Schaden aus der Differenz der Abnutzungs- 
g O st w a l d, „Fortbildungsvorträge über Fragen der Forsstertragsregelung“, Riga 1915, 
Seite 7. 
?) Ost wald, I. c., S. 158. 
?) Die hier gemachten Vorschläge zur Wertschätzung von Waldteilen nach dem durch ihren 
Verlust herbeigeführten „Nutzentgang“ stützen sich in der Hauptsache auf eine demnächst er- 
cheinende Arbeit von Dr. Kün an 3.
	        
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