Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Nigeriv 
Nigeria. 
DeutfcheSs Konfulat: 
Qaao8 (Kl). 
ZollinhaltserNärungen: 
€ iit eine Zollinhaltserflärung, bei Leitung über Belgien 2, 
in deuticher, enaliicher oder franzöfifcher Sprache beizufügen. 
Berpadung: | 
Die Berpadung muß befonder8 feit und wajferdiht fein. 
UrfprungSzeugniffe und Konnoffermente: 
Süehe die Boricehriften unter Goldküjfte über Zolliakturen 
Boftpafete: 
Bei Sendungen im Werte von nicht mehr als 10 Pfd. Sterl 
find die vorgefchriebenen Fakturenformulare nicht erfor: 
derlih. Sin Brief an den Embfänger kann in das Vaket 
gefeat werben. 
MarkierungsSvorfehriften: 
Die Beftimmungen find für die verfchiebenen Waren- 
gattungen verfchieden und können in der Gefchäftsftelle Der 
Bergijichen Induftrie- und Gandelstammer eingefehen 
Werden. 
Berzollung von Muftern: 
Zolklfreie Waren: Modelle, Mırtjter und Anzeigen, al? folche 
vom ZollfontroNleur unter Beachtung der zu diejem Zwecke 
vom Gouverneur feitgefebten Kegeln zuagelafien. 
3Zoflfatturen: 
Ueberfeefrachtitücde mach Nigeria müffen für jedes einzelne 
Paket oder für jede Gefamtfendung durch eine Rechnung 
auf vorgefüriebenem Bordruck in zweifacher Ausfertigung 
belegt werden. Die Rechnung kann entweder den Vegleit- 
pabieren beigefügt oder unmittelbar an den Empfänger 
Hefandt merben, . 
Naühorca fiehe „Britiiche Rolfakturen“ im Anhang.
	        
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