Full text : Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Nigeriv

Nigeria.

DeutfcheSs Konfulat:
Qaao8 (Kl).

ZollinhaltserNärungen:
€ iit eine Zollinhaltserflärung, bei Leitung über Belgien 2,
in deuticher, enaliicher oder franzöfifcher Sprache beizufügen.

Berpadung: |
Die Berpadung muß befonder8 feit und wajferdiht fein.

UrfprungSzeugniffe und Konnoffermente:
Süehe die Boricehriften unter Goldküjfte über Zolliakturen

Boftpafete:
Bei Sendungen im Werte von nicht mehr als 10 Pfd. Sterl
find die vorgefchriebenen Fakturenformulare nicht erfor:
derlih. Sin Brief an den Embfänger kann in das Vaket
gefeat werben.

MarkierungsSvorfehriften:
Die Beftimmungen find für die verfchiebenen Warengattungen
 verfchieden und können in der Gefchäftsftelle Der
Bergijichen Induftrie- und Gandelstammer eingefehen
Werden.

Berzollung von Muftern:
Zolklfreie Waren: Modelle, Mırtjter und Anzeigen, al? folche
vom ZollfontroNleur unter Beachtung der zu diejem Zwecke
vom Gouverneur feitgefebten Kegeln zuagelafien.

3Zoflfatturen:
Ueberfeefrachtitücde mach Nigeria müffen für jedes einzelne
Paket oder für jede Gefamtfendung durch eine Rechnung
auf vorgefüriebenem Bordruck in zweifacher Ausfertigung
belegt werden. Die Rechnung kann entweder den Vegleitpabieren
 beigefügt oder unmittelbar an den Empfänger
Hefandt merben, .
Naühorca fiehe „Britiiche Rolfakturen“ im Anhang.
            
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