Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

it. (Das VolmadhtSformular Nr. 104 muß dazu verivendet 
werden und ijt vom Konfulat unentgeltlich zu beziehen.) 
Der Name des Agenten erfcheint nur in der UnterfHrift, 
und zivar unter dem Namen feines Auftraggeber. Fal- 
uren dürfen nur mit Tinte unterzeichnet werden. 
3. Die Spalten „Consular Certificate“, Form, Kr. 140, 
‚Custom House Endorsement“ und „Consular Corrections 
or Remarks“ find gänzlich frei zu Laffen. Sonft {ft Das 
amtliche Formular Nr. 138 refp. 139, weiter DaSjenige 
überfchrieben mit „Invoice‘“ und dasjenige mit „Purchased 
by Importer“ volljtändig auszufüken und auf beiden Seiten 
zu unterforeiben. Bei „Purchased by Importer“ find die 
Zeilen „Invoice No.“ und „Certified . , ..“ frei zu Iaffen. 
Kals dem Srporteur der NMame des Dampfer3 unbekannt 
At, mird Derjelbe nicht verlangt. Der „Port of Entry“ 
‘Berzollungsort) ijt mit peinlidher Senauigleit anzugeben, 
damit dag Konfulat ein Eremplar der Faktura dem rich- 
Higen Zolamt zuleiten ann. Bei „Port of Arrival“ (An- 
'unft@hafen), fowie „Port of Entry“ ift [owohl der Staat 
vie die Ortichaft anzugeben (3. B. New York, N. Y., Bofton, 
Mall., ufm.). 
Bei Sammelladyungen darf die RKRubrit „Seller“ mit 
‚Various Sellers“ oder. „Various manufacturers“ auggefült 
verben. Die Faktura muß aber in diejem all die Original- 
nungen der Verkäufer oder Wuszüge aus denfelben ent- 
3alten. 
4. Die Waren find ftet3Z fo zu befhreiben, daß fie 
nit Leichtigfeit in die amtliche. amerikfanifhe Klaffifikation 
ingereiht werden fönnen. Am beften verwendet man die 
amtliche amerifanifde Bezeichnung. E23 wird aber ferner 
%e vom Erporteur gewöhnlich gebrauchte HandelSübkiche 
Bezeichnung gewünfeht. (Die amtliche amerikanifche Klaffi- 
‘ation Heißt „Schedule Governing the Statistical Classifi- 
:ation of Imports 1926“ und fann beim Konfulat ein- 
yefehen werden.) 
53. Da8 amtliche Formular, überfhrieben mit „Invoicel‘‘, 
‚it bei längeren Fakturen nur al3 SOHußfeite, bezw. 
Zufammenjtellung zu vermenden. Kopfbogen oder jonftige 
Blätter find nach Bedarf. zu benußen, müffen aber dem 
Sormular fejt angeklebt fein, und zwar ohne den Vordruck 
jur verdeden. Rote Tinte darf unter keinen Umftänden ver- 
Mendet werden. Hektographentinte nur dann, wenn die 
Ausjertigung der Falkturen dadurch nicht an Klarheit und 
Deutlichteit verliert. Sine Ausfertigung mit der Schreib- 
Nnafchine ift am aeeignetften. 
6. Hinter jedem deutfchen Ortsnamen ift der Name des 
Reiche8 zu fegen. 
„7. Um Schluß einer jeden Faktura muß eine befonbere 
Slaffijtsierung der fakturierten Waren in „Ibs, squarefeet 
Ste.“ Derart erfolgen, mie dur die bereitz erwähnte 
„Schedule Governing the Statistical Classification of Imports 
926“ borgefchrieben wird. um Beifpiel: 
SUMMARY OF INVOICE. 
Nos, Scissors Dollars or Marks 
Nos. Pocket Knives Value up to $1.—-p.doz. 
Nos, » „ „  morethan $L— » v 
N Nos, Hair Clippers | „ n » 
«+. Nos, Razors „ upto$[L-p.doz. » n n 
N # „ more than $L- u u 
+» +. Ibs, Tools ” ; 
Zolinaer Stahbivaren And alle in Stücdzahbl anzugeben. 
Das Konfulat ift gern bereit, bei genauer BefchHreibung 
Ier zu erportierenden Waren anzugeben, in weldher Maß-, 
Semwicht3- oder dergleichen Sinheit die nötiae Aufitelung 
u machen ft. 
8. Enthält die Faktura verfchiedene Artikel, 3. B. Glas, 
Dolziwaren pp., fo ift eine Zujammenftelung nach Waren- 
3attungen erforderlich... Der SGefamtwert muß mit dem 
Sefamtbetrag der Kaktıra jübereinitimmen. 
9. Auf der Faktura find jämtlige Spejfen und Koften 
jefrennt anzugeben und dem Preis der Ware Hinzuzufügen, 
IND zwar auch diejenigen Spefen, die darauf tuhen würden, 
al3 die Ware im Inland verkauft worden wäre, felbft 
venn foldhe Spefen tatfächlid wicht bezahlt wurden. Sind 
die Spefen im LVreife nicht einheariffen, Io Ht DieS genau 
DBereinigte Staaten von Amerika 
anzugeben, und zwar am beften durch folgenden Vermerk: 
(The following charges ara included in fhe above price 
(Folgende Unkoften find in obigem Preife einbegriffen:, 
Marks or Dollars 
Sartong 
Kırften 
Verpadung 
rovifion 
Umfaßfteiter N 
onjukatsgebühren 
Werficherung 
Xracht bis Verichijhunashafen 
vor boxes 
cases 
packing 
commission 
turn over tax 
Consular Fee 
insurance 
freight to port of 
shipment 
Total amount of charges . .: Sefamtbetrag: 
_ Sind die CSpefen nicht im Berkaufspreije einbeagriffen, 
io find fie in derfelden Weife anzugeben und dentfelben 
zinzuzuabdieren. Vals ver UmrehHnungsSfurg jür die Kon- 
adlatsgebithren U im voraus feitfteht, kann der Betrag 
'n deuticher Mark {(HägungsSweife angegeben werden. 
Die Faktıura muß den vom Käufer tatfäcdhlich bezahlten 
Breis enthalten (bei Konfianationsfendungen den deut] hen 
Marktpreis). Weicht der Verkaufspreis vom deutihen Fn- 
andamarkipreis ab, fo ijft der Unter[chteb Durch folgenden 
Bermerk anzugeben: 
„The prices given in this invoice are ....,.°%o greater 
(or less) than the German domestic wholesale market 
prices.‘ 
„Die in diefer Faktura angegebenen Preife find... % 
höher (oder niedriger) al3 die Ddeutfchen Inland8-Groß- 
HandelZ-Marktpreife.“ | . 
Kenn der FakturenpreiZ gleich ift beim Deutfchen In- 
‚andS-Großhandelsmarktpreis, fo muß Dies auch vermerti 
verden. 
„The prices given in the invoice are the same as the 
(jerman domestic wholesale market prices,‘ 
11. Außer den Angaben, die Jich aus dem Vordruck felbit 
»rgeben, muß jede Faktura folgende Auskunft enthalten: 
a) Das Datum der Auftragzannahme feitenS des Ber. 
fäufer®, wobei folgender Wortlaut empfohlen wird: 
Order accepted on... Wenn die Waren an verfchie- 
denen Daten verkauft wurden, fo find die einzelnen 
Daten nebit den dazu gehörigen Waren und Beträgen 
anzugeben. 
Die Art der Währung, unter Angabe, ob Sols-, Silber- 
oder Babierwährung; 3. B.: Prices in this invoice arte 
ziven in German Gold-, Reichsmark bezw. in U. S, gold. 
silver od paper currency. 
Nuf Grund des Yoichnitts 481 Ziffer 7 des Tarif 
geiebe3 für die Vereiniaten Staaten vom SIJahre 1922 
4t in den Nakturen neben dem Wert in der Möhrung 
5e8 betreffenden Landes noch anzıuaeben. ob Ddiefe Werte 
old. Silber oder Babiermert baritellen, Da in einzelnen 
allen die Bezeichnung „Reichsmark“ allein ohne jeden 
weiteren Aufab. zu Beanitandungen Anlak aeneben Hat, 
pird den DdeutfhHen Importeuren empfohlen, in jedem 
ingelnen Sal in den Fakturen hinter dem Worte 
‚Keichhzmark“ den Bulaß „Soldmark“ aufzunehmen, 
Der Inhalt jedes PackjtückeS ft getrennt anzugeben. 
Erfolgt Die Warenfendung in mehreren Kiften, Io muß 
ine diesbezügliche Spezifikation angegeben Werden, 
1u8 der Nummer, Inhalt, Nettogewicht und Wert 
‘eder einzelnen SKifte zu erfeben ft, 
Die Zeichen, Bezeidhnungen, Nummern oder Waren: 
‚eichen, unter denen die betr. Ware im Inland be- 
‘annt ift, bezw. verkauft wird. Sind diefe diefelben, 
wie die in der Faktura angenebenen, fo aenlat ein 
diegbezüglicher Bermerfk. 
12. Sede Faktura muß folgenden Vermerk enthalten: 
„These goods are subject to a home consumption (turn- 
ver) tax of % percent.if sold for use in Germany, this 
home consumption (turn-over) tax is (or is not) included 
in the above invoice price,“ . . 
(Heberfeßung: Diele Waren unterliegen im deutichen 
Snlandmarkt einer Umfabfteuer von % Prozent; bieje 
Umfabjteuer ft (oder: Hit nicht) in obigem Vreife ein- 
nxefchloffen.) 
13. Ein adrejfiertes Freikubvert zur Rücjendung ift 
tet8 der Faktura beizulegen, Wenn keins beiliegt, [0 wird 
zugenommen, daß die Faktura abgeholt werden wird. 
3 
aß
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.