it. (Das VolmadhtSformular Nr. 104 muß dazu verivendet
werden und ijt vom Konfulat unentgeltlich zu beziehen.)
Der Name des Agenten erfcheint nur in der UnterfHrift,
und zivar unter dem Namen feines Auftraggeber. Fal-
uren dürfen nur mit Tinte unterzeichnet werden.
3. Die Spalten „Consular Certificate“, Form, Kr. 140,
‚Custom House Endorsement“ und „Consular Corrections
or Remarks“ find gänzlich frei zu Laffen. Sonft {ft Das
amtliche Formular Nr. 138 refp. 139, weiter DaSjenige
überfchrieben mit „Invoice‘“ und dasjenige mit „Purchased
by Importer“ volljtändig auszufüken und auf beiden Seiten
zu unterforeiben. Bei „Purchased by Importer“ find die
Zeilen „Invoice No.“ und „Certified . , ..“ frei zu Iaffen.
Kals dem Srporteur der NMame des Dampfer3 unbekannt
At, mird Derjelbe nicht verlangt. Der „Port of Entry“
‘Berzollungsort) ijt mit peinlidher Senauigleit anzugeben,
damit dag Konfulat ein Eremplar der Faktura dem rich-
Higen Zolamt zuleiten ann. Bei „Port of Arrival“ (An-
'unft@hafen), fowie „Port of Entry“ ift [owohl der Staat
vie die Ortichaft anzugeben (3. B. New York, N. Y., Bofton,
Mall., ufm.).
Bei Sammelladyungen darf die RKRubrit „Seller“ mit
‚Various Sellers“ oder. „Various manufacturers“ auggefült
verben. Die Faktura muß aber in diejem all die Original-
nungen der Verkäufer oder Wuszüge aus denfelben ent-
3alten.
4. Die Waren find ftet3Z fo zu befhreiben, daß fie
nit Leichtigfeit in die amtliche. amerikfanifhe Klaffifikation
ingereiht werden fönnen. Am beften verwendet man die
amtliche amerifanifde Bezeichnung. E23 wird aber ferner
%e vom Erporteur gewöhnlich gebrauchte HandelSübkiche
Bezeichnung gewünfeht. (Die amtliche amerikanifche Klaffi-
‘ation Heißt „Schedule Governing the Statistical Classifi-
:ation of Imports 1926“ und fann beim Konfulat ein-
yefehen werden.)
53. Da8 amtliche Formular, überfhrieben mit „Invoicel‘‘,
‚it bei längeren Fakturen nur al3 SOHußfeite, bezw.
Zufammenjtellung zu vermenden. Kopfbogen oder jonftige
Blätter find nach Bedarf. zu benußen, müffen aber dem
Sormular fejt angeklebt fein, und zwar ohne den Vordruck
jur verdeden. Rote Tinte darf unter keinen Umftänden ver-
Mendet werden. Hektographentinte nur dann, wenn die
Ausjertigung der Falkturen dadurch nicht an Klarheit und
Deutlichteit verliert. Sine Ausfertigung mit der Schreib-
Nnafchine ift am aeeignetften.
6. Hinter jedem deutfchen Ortsnamen ift der Name des
Reiche8 zu fegen.
„7. Um Schluß einer jeden Faktura muß eine befonbere
Slaffijtsierung der fakturierten Waren in „Ibs, squarefeet
Ste.“ Derart erfolgen, mie dur die bereitz erwähnte
„Schedule Governing the Statistical Classification of Imports
926“ borgefchrieben wird. um Beifpiel:
SUMMARY OF INVOICE.
Nos, Scissors Dollars or Marks
Nos. Pocket Knives Value up to $1.—-p.doz.
Nos, » „ „ morethan $L— » v
N Nos, Hair Clippers | „ n »
«+. Nos, Razors „ upto$[L-p.doz. » n n
N # „ more than $L- u u
+» +. Ibs, Tools ” ;
Zolinaer Stahbivaren And alle in Stücdzahbl anzugeben.
Das Konfulat ift gern bereit, bei genauer BefchHreibung
Ier zu erportierenden Waren anzugeben, in weldher Maß-,
Semwicht3- oder dergleichen Sinheit die nötiae Aufitelung
u machen ft.
8. Enthält die Faktura verfchiedene Artikel, 3. B. Glas,
Dolziwaren pp., fo ift eine Zujammenftelung nach Waren-
3attungen erforderlich... Der SGefamtwert muß mit dem
Sefamtbetrag der Kaktıra jübereinitimmen.
9. Auf der Faktura find jämtlige Spejfen und Koften
jefrennt anzugeben und dem Preis der Ware Hinzuzufügen,
IND zwar auch diejenigen Spefen, die darauf tuhen würden,
al3 die Ware im Inland verkauft worden wäre, felbft
venn foldhe Spefen tatfächlid wicht bezahlt wurden. Sind
die Spefen im LVreife nicht einheariffen, Io Ht DieS genau
DBereinigte Staaten von Amerika
anzugeben, und zwar am beften durch folgenden Vermerk:
(The following charges ara included in fhe above price
(Folgende Unkoften find in obigem Preife einbegriffen:,
Marks or Dollars
Sartong
Kırften
Verpadung
rovifion
Umfaßfteiter N
onjukatsgebühren
Werficherung
Xracht bis Verichijhunashafen
vor boxes
cases
packing
commission
turn over tax
Consular Fee
insurance
freight to port of
shipment
Total amount of charges . .: Sefamtbetrag:
_ Sind die CSpefen nicht im Berkaufspreije einbeagriffen,
io find fie in derfelden Weife anzugeben und dentfelben
zinzuzuabdieren. Vals ver UmrehHnungsSfurg jür die Kon-
adlatsgebithren U im voraus feitfteht, kann der Betrag
'n deuticher Mark {(HägungsSweife angegeben werden.
Die Faktıura muß den vom Käufer tatfäcdhlich bezahlten
Breis enthalten (bei Konfianationsfendungen den deut] hen
Marktpreis). Weicht der Verkaufspreis vom deutihen Fn-
andamarkipreis ab, fo ijft der Unter[chteb Durch folgenden
Bermerk anzugeben:
„The prices given in this invoice are ....,.°%o greater
(or less) than the German domestic wholesale market
prices.‘
„Die in diefer Faktura angegebenen Preife find... %
höher (oder niedriger) al3 die Ddeutfchen Inland8-Groß-
HandelZ-Marktpreife.“ | .
Kenn der FakturenpreiZ gleich ift beim Deutfchen In-
‚andS-Großhandelsmarktpreis, fo muß Dies auch vermerti
verden.
„The prices given in the invoice are the same as the
(jerman domestic wholesale market prices,‘
11. Außer den Angaben, die Jich aus dem Vordruck felbit
»rgeben, muß jede Faktura folgende Auskunft enthalten:
a) Das Datum der Auftragzannahme feitenS des Ber.
fäufer®, wobei folgender Wortlaut empfohlen wird:
Order accepted on... Wenn die Waren an verfchie-
denen Daten verkauft wurden, fo find die einzelnen
Daten nebit den dazu gehörigen Waren und Beträgen
anzugeben.
Die Art der Währung, unter Angabe, ob Sols-, Silber-
oder Babierwährung; 3. B.: Prices in this invoice arte
ziven in German Gold-, Reichsmark bezw. in U. S, gold.
silver od paper currency.
Nuf Grund des Yoichnitts 481 Ziffer 7 des Tarif
geiebe3 für die Vereiniaten Staaten vom SIJahre 1922
4t in den Nakturen neben dem Wert in der Möhrung
5e8 betreffenden Landes noch anzıuaeben. ob Ddiefe Werte
old. Silber oder Babiermert baritellen, Da in einzelnen
allen die Bezeichnung „Reichsmark“ allein ohne jeden
weiteren Aufab. zu Beanitandungen Anlak aeneben Hat,
pird den DdeutfhHen Importeuren empfohlen, in jedem
ingelnen Sal in den Fakturen hinter dem Worte
‚Keichhzmark“ den Bulaß „Soldmark“ aufzunehmen,
Der Inhalt jedes PackjtückeS ft getrennt anzugeben.
Erfolgt Die Warenfendung in mehreren Kiften, Io muß
ine diesbezügliche Spezifikation angegeben Werden,
1u8 der Nummer, Inhalt, Nettogewicht und Wert
‘eder einzelnen SKifte zu erfeben ft,
Die Zeichen, Bezeidhnungen, Nummern oder Waren:
‚eichen, unter denen die betr. Ware im Inland be-
‘annt ift, bezw. verkauft wird. Sind diefe diefelben,
wie die in der Faktura angenebenen, fo aenlat ein
diegbezüglicher Bermerfk.
12. Sede Faktura muß folgenden Vermerk enthalten:
„These goods are subject to a home consumption (turn-
ver) tax of % percent.if sold for use in Germany, this
home consumption (turn-over) tax is (or is not) included
in the above invoice price,“ . .
(Heberfeßung: Diele Waren unterliegen im deutichen
Snlandmarkt einer Umfabfteuer von % Prozent; bieje
Umfabjteuer ft (oder: Hit nicht) in obigem Vreife ein-
nxefchloffen.)
13. Ein adrejfiertes Freikubvert zur Rücjendung ift
tet8 der Faktura beizulegen, Wenn keins beiliegt, [0 wird
zugenommen, daß die Faktura abgeholt werden wird.
3
aß