DBereinigte Staaten von Amerita
Vereinigten Staaten unter den vom Schabiefretär zu erlalien:
jen Verordnungen und Bedingungen ohne Zollgahlung gegen
Sicherheitsleiltuna für ihre Ausfuhr innerhalb fechs Monaten
1ach dem Tane der Sinfkuhr auaclafien werben:
Modelle von Frauenkleidern, von WFabrikanten nur zum
Gebrauch als Modelle in ihren einenen Werkitätten und
nicht zum Verkauf eingeführt; Muiter, nur aum Gebrauch
bei der Annahme von Warenbeitelungen,
Um von diefer Vergünitiauna Gebrauch maden au Fönnen,
mülien die Mufiter bei der Einfuhr al8 folche angemeldet, der
Boll hinterleat und die Murlter innerhalb fedh8 Monaten
wieder auSneführt werden in welchem Falle der AHoll erftattet
wird. Man bedarf alfo zu diefem Verfahren fteis einer
Mittelaverion im Singanashafen (Nemwnork).
Bei Packpapier in Rollen, mehrere Stücke in einer Kifte
verpadt, muß jede einzelne Rolle oder der Umfhlag um Die
ode markiert fein; e8& genügt nicht, wenn Die Kifte Das
Irfprungsiand aufmweift.
Allgemein genügt „Sermany“ ohne „made in“ alZ An-
zabe des Urfprungslandes. In folgenden Fällen muß e$
‚Made in Germany“ Heipen:
bei Strumpfmwaren,
bei Artikeln, auf denen der Name des amerika-
nifjchen Käufer3 oder BerkäuferS vermerkt ift.
Wenn auf folgen Waren der Name des deutfchen Her-
iteler3 angegeben ift, genügt eS, wenn unter dem Namen
5638 Heriteler das Wort „Germany“ gefeßt wird.
x benchten:
Der mit der Verladung betraute deutfche Spediteur {ft
yarüiber zu bverjtändigen, wer Empfänger der Sendung ift,
and leßterem find die Verladungspapiere möglichft bald,
/pätejlteng aber mit dem gleichen Dampfer, der die Ware
‘trägt, einzufenden, Wefentliche Mehrkojten können entitehen,
venn Rechnungen 11nd Verkadepapiere den Empfänger erft
nach Ankunft der Ware erreichen. Falls vie Wbjendung
der Konfulatsfaktura nicht rechtzeitig erfolgen kann, fo jollte
der Empfänger hiervon benachrichtigt werden; da die Zoll-
xbfertigung geftattet wird, wenn der Empfänger Sicherheit
Air die [pätere Beibringung einer Konfulatsfaktura gibt,
‚o fann gegegebenenfallsS- eine gewöhnliche Faktura nach-
yefchictt werden. Die über die Preife gemachten Angaben
nüffen in fämtlicen VBerfchiffungspapieren, Konfulats.
‘atturen ufw, genau übereinftimmen.
Zur Erleichterung der Berzolung ijt e& erforderlich, den
Inhalt der Kifte auf der Rechnung einzeln anzugeben. Nur
Venn In einer Sendung von mehreren Kiften in jeder Kijte
die gleidhe Quantität Waren enthalten ijt und die BPreife
jür alle Waren aleich find, erlbrigen fich die Angaben für
lede einzelne Kijlte, Auch in der Rechnung ijft immer zu
vermerken, ob LZuxzuS- oder Umfagftener auf die Waren in
Deutfhland erhoben wird und in welcher HShe,
Dem Empfänger liegt die Pflicht ob, fih über die Z0U- zu en und Büchern:
abfertiqung genau und einagaebent zu informieren. 58 Mai len Condungen mit Büchern, Drucfacdhen oder
Raren nach den Vereinigten Staaten, von AUmerita entweder
sine Rechnung — wenn €e8 fih um Sandelsware handelt —
oder ein Verzeichnis — wenn die Sachen nicht zum Kauf oder
Verkauf beitimmt find _— beizufigen, aus denen der Wert
5e8 Xnbalts und die Bahl der zu einer Sendung agehörıgen
Stüce aenau erfichtlidh fein muß. Neberfteiat der ®elanmt-
wert einer Senduna (nicht eine8 einzelnen Stüdes) 100 Dollar
7a empfiehlt lich die Beitlimung einer Ronfulatäfaktura.
Mufter in Briefen:
Gefchlofiene Briefe mit aollpflihtigem Inhalt find zuläflig,
e8 barf lebt nur noch der arüne Zettel B verwendet werden,
Die dabei nötige Bollertlärung (oder eine Rechnung) ift in
Eee zu legen, nicht mit Shenur äußerlich au be
eitiaen.
Damit find die früheren Beftimmungen (Auffdhrift:
Aay beopened for customs. examination before delivery’
ınaliltia aemorben.
— Gandelswarenmuiter in offenen (auch eingefdhriebenen)
Brieffendungen follen entipreciend dem neuen Verfahren
zefennzeichnet und mit Bollerflärung berfehen werden.
Kür Warenproben it die zollfreie Einfuhr acfeblich nicht
rgejehen:; fie merden jedoch. wenn fie nach Unficht der Boll:
jehörde feinen Handelsmert haben, zollfirci augelafien. Gegen:
tände auf Beitellung oder zur Probe oder als SGefdhenke dürfen
1icht al Warenbroben verfchict merden. Ale Warenproben
mülen den Vermerk „Trade samples“ tragen.
_ Sofern zollpflichtiae Brieffendungen nach den Vereinigten
Staafen von Ymerifa verfiegelt find, emofichlt c& iM, außer
jem _arünen Aollzettel noch Folgenden Vermerk in der Yuf-
Ichrift anzıbringen: „May be opened for customs purposes
Jelivery to the addressee‘, weil Die Aolbehörde fonft nicht
ohne weiteres berechtiat ilt. berfiengelte Sendungen zu öffnen.
Nehlt dieler Vermerk, fo wird meiiltens die erite Sendung
oldher Yıt dem Smbfänger mit dem BVedeuten behändigt,
jem Äbiender mitzuteilen, dak die nächite unvorfchriftsmäßige
Zondıuna aurüdaelandt werben müßte.
Sollvorfchriften für Muiter: . ,
Warenmulter, die aut Erlangung von, YMufträgen und nicht
für den Verkauf oder Handel beitimmt find, find ohne Rücjicht
zuf die range des Handelswertes zollfrei. Segenjtände, die
Für den Gebrauch oder Verkauf al3 Ware aeeianet find, dürfen
nur dann als Multer frei eingeführt. werden, wenn fie 3er-
Ihnitten. durchlöchert oder an Fichtbarer Stelle und unger-
itörbar mit dem Worte „Sample“ derart aeitempelt oder bes
druck werden. dak ihr Gebrauch oder ihr Verkauf als Ware
NSoefchloffen it: .
Geaenitände aeeianet Für den Gebrauch oder Verfaif als
Ware. die nicht. mie vorktehenh vorgefdhrieben, zerfehnitten oder
deitempelt werben. find als Ware mit Bow zu belegen.
_..Geaenitände, die mehr aur Freien Verteilung als An-
Yreifungsmittel denn als HGandelsmufter eingeführt werden,
nd mit Boll au beleaen wenn fe zum Gebrauch oder zum
Verkauf als Ware geeinnet find. Genenftände, die vom HZol-
mt. als Muiter, nicht aeeinnet zum Sebraudh oder Verkauf
der Ware, erklärt find. werden zollfrei eingelalten, auch wenn
1e nach der SKalktıura einen Mert heligen.
Nititereinfuhr auf Beit: nn Ce
Tachitehende Artikel Können, fofern fie nicht zum Verkauf auf
eitätiauna. (sale on androval)l einaeführt merden. nach den
rein Crec_‚referm, Pomrsn efd, Direlt.: Max Hutter.
eschäffsrä:r me: Elberfeldersir. 80 / Fernsprech-Ansdhluß Nr. 16.23 und 3322
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