Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

NMierfkblatt über die Statijtifchen Anmeldejcheine. 
werd des Scheines: 
Sie dienen zur Statiftik über den deutfchen Warenverkehr. 
Bezüglich der Notwendigkeit des Statijtifjchen Anmelde- 
[cheine8, der zu vermwendenden Art und der Verpflichtun- 
gen, die fih für den Abfender auZ der‘ Verivendung et- 
geben, hHerrichen vielfach noch Unklarheiten, die zu mancher 
Migheligkeit führen. In folgendem fei darum kurz Das 
— über die Anmeldefcheine zufammen- 
geitellt. 
Art der Scheine: 
Der ftatijtilhe Schein, {tet3 auf arünem Papier, ijt in zwei 
Arten gebräuchlich; ohne fHivarzen and bei allen gewöhn- 
fichen Sendungen in der Mehrzahl aller Fälle, mit fOwar- 
jem Rand in den Fällen, in denen die ing Ausland zu ver- 
jendende Mare unter Zollkontrolle {teht. (Bealeitfcheinagliter.) 
Srforderlich: 
Sin jtatiftijher Anmeldefhein muß im Poftvertehr mit 
Sem Musland beigefügt werden: * 
a) jedem Raket mit oder ohne Wertangabe, 
b) jedem Käfthen mit Wertangabe, 
») {oldhen eingefchriebenen Brieffendungen und Wert: 
briejen, die Waren enthalten, (Hierzu rechnen nicht 
die Warenhbroben mit hHandelzübkichen Muijtern.. Sie 
bedürfen alfo feines ftatijtijhen Anmeldejcheines.) 
Am Bahnverkehr find allen Sendungen ftatijtifche 
Scheine beizufügen. 
_ Für alle gleichzeitig bei derfelben Poftftelle aufge Lieferten 
Sendungen ift nur ein gemeinfamer (Sammel) -Anmelde- 
IHein erforderlich. 
— In der Regel Toll ein Anmeldejchein nur den Sndhalt 
eine8 einzelnen. Wrachtbriefes oder Konnoffement® um- 
fajfen. Ausgenommen von Diefer Beftimmung find jedoch 
bei der EB Sendungen an einen oder bverfchiedene 
Empfänger, die von ein- und demfelben VBerfender gleich- 
zeitig über ein= und diefelbe Anmeldejtelle ausgeführt wer: 
den. Hiernach madht es feinen Unterfohied, ob die Sendun- 
gen für Empfänger in ein und demfelben Lande oder In 
berfichiedenen. Ländern heftimmt find. Die Angabe der ein- 
zelnen Beitimmunagsländer i{t jedoch erforderlich. 
YUlgemeine Borfchriften, 
In einer jeden Querfpalte darf immer nur eine Waren- 
gattumng verzeichnet werben. Wenn ein Vordruck nicht aus- 
teicht, um damit die zu einer Sendung gehörigen Waren 
anzumelden, fo können ihm mweitere VBordrucde angeheftet 
werden, Yuf fjämtlidhen VBordrucen ijt die Firma des 
Ausiteller& deutlich anzugeben. Die ftatiftifjche Gebühr Hit 
nach den gebührenpflichtigen Gefamtmenngen jämtlicher Bor- 
drucke zu berechnen. 
Für den Inhalt ver ftatiftifjhen Scheine, d. h. alfo für 
deren richtige Ausfertigung, ft allein der Abfender verant- 
wortlich. Die Pojt und Bahn prüfen Iediglich die formelle 
Richtigkeit der Sintragungen, eine fachliche Pritfung wäre 
ja auch auS einer Reihe von Gründen ganz unmöglich. 
„Eine Nebereinftimmung der fatiftifjhen Scheine mit 
den ZoNinhaltserfMärungen iIft nicht erforderlich. 
Die ftatiftifhen Scheine find in jedem Falle mit der 
Sendung und den fonft erforderlichen Papieren (Patetkarte, 
Bollinhaltzerflärung) zufammen aufzuliefern. 
Bei der Auszfüllung des ftatijtijhen Scheines {ft Vor 
allem darauf zu achten, daß die Spalten 1—4, 3—11 ausge- 
füllt werden. Sm Kopf oben rechtZ ift die Nummer und 
daß Datum der Ausfuhrbewilligung anzugeben. 
vi Die Angaben in den Anmeldefdheinen dürfen außer für 
i£ Amwecde der amtlichen Statiftit bi8 auf Mmeiteres auch 
für WöährungsSziwede fowie für Ziwede der Verhinderung 
der Steuerflucht oder der Kapitakfabwanderung in daS MAıts- 
fand verwendet werden. 
Der VBerfender ift berechtigt, bei der Verfendung von 
Waren nach dem Ausland Angaben, die er zur Wahrung 
gefchäftlicher Beziehungen geheim Halten will, dem Aus- 
juhranmeldejdhein in verfhloffenem, an die Anmeldeitelle, 
iber bie die Waren ausgehen fjollen, gerichtetem Brief: 
umfchlage beizufügen. Derartige Briefumfehläge müffen 
mit den Anmeldefjfcheinen jfeft verbunden jein, In den AusS- 
Fuhranmeldelcheinen felbft Hit in diefem Falle auf den bei- 
gefügten Brief Bezug zu nehmen. 
Das ftatiftifche Reicdhsanmıt Ht ermächtigt, Ausnahmen 
yom der Form, Größe und Sinrihtung der Anmeldefcheine 
anzu laffen. 
Stiatiftifche Anmeldeftelle: 
Die Anumeldefcheine müffen in der finfen oberen Se ent- 
yeder den Stempel des Statijtifhen KReihSamts oder den 
Ztempel einer inländifchen Sijenbahnvermwaltung tragen 
der fie müffen anjtatt eineZ diefer beiden Stempel mit dem 
Bermert verfehen fein „Vordruck genehmigt vom Statijti- 
ihen Reichzamt durch Verfügung... vom... ..“. Die 
Berwendung von Scheinen der lebteren Art, die Abiweichun- 
zen bon dem fonjt vorgefdriebenen Mufjter enthalten, ift 
einigen großen Firmen vom Statijftifjdhen ReichsSamt zuge- 
itanden, Diefe Scheine dürfen von den SGüterabfertiguun- 
gen nicht zurücgewiefen werden. In Privatdruckereien her- 
gyeftellte AUnmeldefcheine, die den Stempel des Statijtifhen 
Heichsamt2 nicht tragen, find vor ihrer Verwendung der 
Sijenbahn vorzulegen, die fie gemäß S 65,6 der Sifenbahn- 
Berkehrzordnung gegen die tarifmäßige Gebühr auf ihre 
Nebereinftimmung mit dem vorgefdhriebenen Muiter zu Prü- 
jen und abzuftempeln hat. 
Spalte 2: 
As Beftimmungsliand {ft das Land anzugeben, für deffen 
Verbrauch die Ware beftimmt ift. Ift diefes Land nicht be- 
fannt, jo ift das Land anzumelden, das alz Endziel der 
Sendung bekannt ift. Die Ddeutfhen Zowausfchlüffe (außer 
Helgoland und den babifchen ZollauSfchlüffen) fomwie die 
Kreibezirke dürfen als BeftimmungsSland nicht angemeldet 
merden. Der Freihafen Hamburg ift. als EEE 
'and nur dann anzugeben, wenn die dahin ausgehende Ware 
dafelbit gelagert, verbraucht oder be=- oder verarbeitet wer: 
den fol, oder wenn zur Zeit der Ausfuhr in den Kreihafen 
;ine Beitimmung über die Weiterverfendung der Ware noch 
1icht getroffen ijt. Im Testeren Falle {ft in der Spalte 
„Beitimmungsland“ vorläufig „Freibafen Hamburg“ unn 
jer Name des Empfänger8 anzugeben, der daS Beftim- 
nungsland vor Weiterbeförderung der Ware unter Beifü- 
ung feiner Unterfchrift einzutragen Dat. 
Uebereinjtimmung des im Anmeldejdhein angegebenen 
BeftimmungslandeS mit dem Beftimmungsorte des Fracht- 
Oriefe& ober der Boftpaketadreffe ijt nicht erforderlich. 
Pakt 3: it insbe 
Hier ift in ejondere au anzugeben, ob Die Au = 
folgt: nach Veredelung einer ausländifchen Ware EM 
zur Veredelung in Lohn, zum vorübergehenden Sebrauche, 
zur MAnficht, zur Ausstellung, zum Meß- und Marktverkehr 
oder als Speditionsqut im Wuftrag eines Ausländers, 
Spalte 4: 
Der Anmeldung der Warengattung {ft Das ftatifti 
verzeichnis zugrunde zu legen. Sofern eine bee +2)4 
nicht genannt ft, ijlt fie mit ihrer handeksüblichen oder | WE 
yrachgebräuchlichen Benennung anzumelden. Läßt .
	        
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