Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Brieffendungen mit zollpflidhtigem Inhalt. 
Muiter und Warenyroben in Briefen. 
Warenproben dürfen nach dem Weltpoftbertrag feinen 
Segenitand von HandelSwert enthalten. Dagegen dürfen, die 
al3 Briefe freigemachten Sendungen zowlpflichtige Segenjtände 
enthalten, wenn das Beftimmungsiand Die Sinfuhr folcher 
GSegenjtände in Briefen zuläßt. Die Länder Des MWektpoftver- 
ein8 haben fich im Stocholmer Pofttongreß entichloffen, arund- 
[äßlich die Beförderung von zZolwlpflidhtigen Waren in Briefen 
zuzulaffen. € ijt jedoch dabei immer noch jedem Lande frei- 
zeitellt, diefe Berfendungsart auszuichließen, Wenn fie nacdy den 
inneren Gefeßen des Landes nicht als zwWecdmäßig angefebhen 
werden. kann. 
Die zugelaffenen Sendungen müffen auf der AuffoOriftfeite 
einen grünen Zettel tragen in der Größe von 4462 Millimeter 
(Multer A) mit dem Aufdruck: Douane (peut &tre ouvert d’office) 
Nature de la marchandise ...., Poids...., Valeur.... 
Wird die Sendung von einer hbefonderen ZolNerkärung begleitet, 
[0 i{t ein grüner Zettel in der Größe 2637 Zentimeter (Maurljter 
B) mit dem Aufdruck: Douane (peut Etre ouvert d’office) 3U 
benugen. Die ZoNerkfärung ift entweder in den Brief zu legen 
oder an ihm mit Freuzweije gefnüpfter Schnur zu befeftigen. 
Die Sendungen fönnen zollamtlih im Beltimmungsiand ge6ff- 
net werden. Der Boll wird nach den Zollgefeßen des Beftim- 
mungslandeS erhoben. Zu Diefer VBerfendungSart find arumnd- 
{äßlich nur Briefe zugelaffen, Das find gefühloffene, nach dem 
Tarif als Briefe jreigemachte Sendungen. Drucfachen, Waren- 
proben, Gefchäftzspahpiere und Mirchfendungen gelten: als offene 
Brieffendungen, in diefen ift ein Berfand zollpflichtiger Waren 
nicht zuläffig. 
Da die Unterlaffung der äußeren Kenntligmadhung von 
Briefen mit zoNwpflidhtigem Inhalt in den VBeitimmungSTändern 
vielfach die Wirkung hat, daß die Sendungen je nach den frem- 
den Zollgefebßen entimeder mit Zollitrafen beleat, befchlaanahmt 
oder — günftigftenfal® — al8 üunzuläflig zurüdgefandt werden, 
fo wird auf die genaue Beachtung der Beftimmungen Hinge- 
miefen. 
„Bei Wertbriefen auS Deutfehland find-oft Die Siegelver- 
ichlüffe awanz oder teiltweife abgefprungen. Die Urfache Tieat 
hauptfäcklich in der Verwendung von fchlechtem Stiegellad und 
bon Umfchlägen mit fo glatter Oberfläche, daß feßbit Siegellack 
von aquter Befchaffenheit auf ihr fOtecht haftet. 
Den Verfendern von Wertbriefen nad dem Auslande wird 
dringend angeraten, auf die Haltbarkeit der Siegelverfchlüffet 
befonderen Bebacht zu negmen. Die Pofjtanftalten werden Wert 
briefe nach dem Ausland, deren äußere Befhaffenheit den AUn- 
forderungen nicht entjpricht, von. der Annahme ausfchließen. 
— Mit der oft werden vielfach Warenproben verfandt, die 
innen auf dem Marjter felbit oder auf befonderem Zettel den 
Namen einer Berfon oder Firma tragen, der tie Mufter vom 
Empfänger vorgezeigt oder überfandt werden follen. Da diefe 
Angaben nicht zu den bei Warenproben zuläffigen Bermerfen 
gehören, vielmehr alZz mwirklidHe und perfönlidhe Mitteilungen 
anzufehen find, müffen Sendungen mit folgen Angaben als 
Briefe behandelt und dementfprechend mit Nacdhgebihr belegt 
merden. €3 empfiehlt {ih daher, die Mırfter, foweit nödig, fiatt 
et DOM, mit OrdmunaSzahlen, die zuläffig find, zu 
TieDen. 
Zollgebührenzettel. 
‚ On vielen Gefchäften Hat der Crhorteur den ausfändifchen 
Cinfubrzoll für die von ihm aelieferten Waren felbft zu tragen. 
Die Entrichtung der Zollbeträge ijt bei einer Anzahl von Län- 
ern ohne große Schwierigkeiten und FJörmlichkeiten möglich 
yurch die ZoNgebithremzettel. 
Das Verlangen, eine Sendung entweder frei von allen SGe- 
ühren (franc. de tous droits) ober frei von Zollgeblihren (franc 
Je droits de douane seulement) auShändigen zu laffen, muß der 
Nbf{ender durch demw in die Mugen fallenden Vermerk; franc de 
ous droits (Dder de droils de douane seulement) auf der Sen- 
zung niederfchreiben, bei Paketen auch auf Der Patketfkarte. 
Künfcht er die Koften, die auf dem SGebührenzettel daften, im 
Berkehrt mit Dänemark und der Schweiz feinem im Beftint= 
nungSlande unterhaktenen Voltfhedkonto zur Salt Ichreiben zu 
;affen, fo febt er dem obigen Vermerk hinzu: Sebühren erheben 
urch Laftfchrift auf Poftidhedtonto Nr, ..... DS .....-. 
n..... beim Boftamt in ......... (Droits & prelever sur 
e compte de ch6ques postaux Nr. .... deM.... A... .PDar 
e bureau de ch6ques de ,....). Der Abfender muß fich 
“Oriftlich verpflichten, die fälligen Gebühren nach Kückunft des 
Sebhlihrenzettel? fogleih zu zahlen. Die Hinterlegung eines 
Bfandbetrage3 wird nur in Ausnahmefällen gefordert. 
Die Zollgebührenzettel find bei Aufaabe der Sendungen 
jen Begleitbapieren beizufigen. Die Entridhtung des auslän- 
»ifchen. Einfuhrzolles, der auf der betreffenden Warenfendung 
:1nht, wickelt fig dann in der Weife ab, Daß die ausländifche 
Boftbermaltung den SEinjuhrzok beim Sintrejfen der Sendung 
ım ausländifchen BeftimmungZort an die bortiqe Bolbehörbde 
yorkegt und ihn mit der deutfchen Poftvertmwaltung verrechnet, 
sie dann ihrerfeit3 Hierauf den Zollbetraag vom deutichen Abfen- 
ber einziecht, 
Zolgebüihrenzettel find zugelaffen im Verkehr mit folgen- 
den Ländern: 
a) im Boftpaketverkehrt: 
Zaargebiet Neufeeland (nur für Fracht- 
Nlgerten ftücke) ; 
Belgien Niederlande (auch für Fracht 
Shina, japanijfche Poftanftal- {tücke) 
ten Niederländifh Indien 
Sorfifa ” Norwegen 
Dänemark Defterreich 
DHanziq, FJreie Stadt Baläjtina (nur für Aracht- 
Sitland ftüce) 
Yanmland Bapua (Brit. Neuguinea) 
Srankreich (nur frei von allen Geblih- 
Srokbritannien und Nord- ren bei Leitung über Eng- 
irlanıd (au im Fracht: fand) 
jtücvertehr nur frei bon Bortugal (mur für Fracht 
allen Gebühren ftüicke) 
Yrland, Freiftaat (au im Kyodefia (Süd), wie Papua 
Fradhtjtücverkehr) Schlueben 
$8fanD ; Ticdhechoflowatei 
Stalien (Leitung nur über Tunis 
die Schweiz) Ungarn 
Xapan und Nebengebiete Bereinigte Staaten von Ame- 
Rorea rifa (nur für Frachtitücke) 
Yuremburg 
b) im Wertkäftchenberfeht: 
Sdina Defterreich 
Dänemarf Schweden. . 
Sapan und Nebengebiete Schweiz (mit Lichtenftein) 
Zuyemburg Tichechoflomwakei 
Niederlande Ungarn. 
Sm Briefverkehr, wozu auch Marenproben, Druckfachen, 
Kreuzbandfendungen, Mujter-ohne-Wert-Sendungen uf, ge: 
hören, find AZolgebührenzettel überhaupt nicht zugelaffen.
	        
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