Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Unter „Zollpflidhtige Brieffendungen“ ift hinzufügen: 
Sm Verkehr mit der Ifhechoflowakei jind neben ge- 
IOloffjenen Briefen mit zollpflichtigem Inhalte neuer- 
dings au) MWarenproben mit Gegenftänden von 
ınäßigem HandelSwert zuläffig. Die Sendungen müffen 
if den voraefchriebenen arlınen Zollzetteln beflebt jein 
Seite 85: Britijh-Indien. 
zu „Rechuungen“: 
Bei der Cinfuhr von baumıwollenem Nähgarın muß das Rein: 
gewicht des Garnes8 angegeben werben. 
Seite 86: Niederländiich-Indien. 
Seite 43: Dolen. 
Unter „Srachtvorfchriften“ ft zu ftreicdhen „Naduahnien 
ind ausgefchloffen“ und dafür folgendes zu fegen: 
„Nacdhnahmen nach Singang find nur in der Währung 
Des Verfjandlandes zugelaffen. Barvborfchlijffe find aus- 
gefloffen.“ 
Aerner {ft auf S. 6 im Artifel „Nachnahmen im Eifenbahn- 
verfehr“ unter Polen zu berichtigen: 
unbefchränft bis zum Merte des Sutes. 
Seite 59: Unaarn. 
3ölfe: 
Der Sab: „Bei Zahlına der Zölle in Pabiermährung wird 
ein Aufgeld erhoben“ it zu erfeben durch: 
1 Goldirone — 1.16 BPenas. 
Dem 1. Abfag unter „Beifügung von Rechnung“ ift 
hinzuzufügen: 
€ empfiehlt fich jedoch bei Sefamtfendungen, zur Ber 
jehleunigung der zollanıtlichen Abfertigung jeden der 
Bakete eine AWbfchrift der GSefanıtrechnung beizufügen, 
auf mwmelcher der Teil der NMechuung, welcher fich auf 
daß betreffende Vafet bezieht, vermerkt it. 
Seite 61: 21. d. 5.5. R. . 
Der Hojaß „Pakete“ wird durch folgenden erfebt: 
Batfeter 
Sm Verkehr mit der 11.D.S.S, NR. werden Pakete in 
Sijewicht bi8 10 Xilsaramu zur Vofitbeförderung zutaclaffen. 
Seite 64: Algerien. 
Der erfte Hojaß unter der Ueberfchrift erhält folaeude 
Saffuna: 
Algerien fteht mit Fraufreich de facto in Zollumion. 
Das deutfhH-fFranzöfijche Handelsabhkommen vont 17. 8. 27 
erftreckt fich deshalb auch auf Algerien. 
Die Vorfehriften Über, „Urfprungszeugnifjfe“, „Handels. 
fjafturen“, „WMarkfierungsvorfchriften“ und „Konfulats: 
gebühren“ find zu ftreichen umd dafür zu Teen: 
Begleitpapiere: 
83 gelten die gleichen Vorfchriften mie für den Verfand 
nach Frankreich. 
Muf S, 80: Franzöfilche Kolonien, Befigungen und 
Proteftorate ift unter 1: WAHffintilierte Kolonien im Lekten 
Mbiabß „Miaerien“ zu reichen. 
Seite 68: Mufltfralien. 
au „Urfprungsbezeichnung‘‘: 
Bei Haushaltungsartifeln i{ft die Anbringung von Her- 
funftsbezeichnungen auf der Bodenfläche oder RKückjeite 
zugefaffen. In übrigen uutß die Herkunftsbezeichnung in 
unmittelbarer Nähe der Marke („in close proximity of Ihe 
marking“), alfo fo angebracht fein, daß fie gleichzeitig mit Der 
Muffhrift gelefen wird, welche die Veranlaifung zur An- 
brinauna der Herkunfta@bezeichnung Mit. 
Seite 73: Brifiiche Kolonien und Belibungen. 
Anfchrift bei Sendungen nach Neufeeland: . , 
€ empfiehlt fich, bei Sendungen nach Neufeeland die Be: Zu 
zeichnung „Auftralien“ fortzulaffen und „Neu-Seeland“ als 
Beitiuunungsland auzuaeben. 
zu „Zollpflichtige Briefe“: 
Gm Verfehr nach Niederländifh-Indien können Gegen- 
‘tände, für die der Einfuhrzoll nicht mehr alz 25 Cents 
beträgt, gegen die Gebühr für Warenproben verfchickt 
iyerden. Neberfchreitet der Sinfuhrzoll 25 Cents, fo Nebhi 
die niederländifH-indifjche Poft die Sendung nicht mehr 
alz Warenprobe an, fjondern belegt fie mit der Nachgebühr 
Fir unzureichend freigemachte Briefe, Die Berfendung 3Z0U- 
oflichtiger SGegenftände in gefchloffenen Briefen ijt nach 
Kiederländifch-Indien nach wie vor nicht zulöffig. 
Seite 89: Kolumbien. 
3u „Sonfulatsfakfturen‘“: 
Zu a): € find jegt 5 Formulare erforderlich. Zn erften 
Sag ft daher vier in fünf zu ändern, 
Bu c): €3 find nur Formulare zu verwenden, welche 
vom Konfulat des Berfjchiffungshafens erworben find. 
Die Preife der Formulare jind die folgenden; Kon- 
jufatsfatturen: pro Kormular 5 Cent; Korrekturbriefe: pro 
Xormular 5 Cent; Cartas de aviso: pro Xormular 5 Cent; 
Manifeite: pro Formular 10 Cent. 
Cartas de aviso: 
Hinfichtlih der „Cartas de aviso” it zu bemerken, daß Diefe 
»xforderlich find für die Zollbehürden Kolumbiens im Falle 
ıicht rechtzeitiger Sinlieferung und Abfendung der Kon- 
'ulatäfakturen nach Kolumbien. Zu {pät eingereichte Xon- 
‘tlatsfakturen erreichen den Anfhluß an den Dampfer nicht 
nehr und freffen daher mit mehr oder weniger Verfpätung 
bei den Zollbehörden Kolunbiens ein, die in jedem Falle 
n befonderes Avis verlangen. Verjpätungen in der Ein- 
Jieferung der Dokumente beim Seneraltonfiulat, die leicht 
unangenehme Differenzen ergeben, find möglihjt zu ber: 
meiden. Sind jedoch Avife für die Zollbehörden erforder 
Lich, fo find hierfür an Gebühren und timbre nacional $ 2,50 
21t entrichten. 
Seite 91: Kuba. 
Die Neberfichrift „Kechnunaen“ Hit zu Ändern In 
„Moftfenduugen‘* 
Seite 95: Meritfo. 
NVertragSverhältnis: 
Der legte Sag muß lauten: 
Sritt amt 31. Dezember 1928 Iaut Vereinbarung außer Kraft, 
Seite 100: Vanama. 
‚BertraugsverhältnisS‘: 
Gin Handels- und Schiffahrtsbvertrag zwijchen Deutfchland 
und Panama {ft am 21. 11. 27 unterzeichnet worden. Cr 
it bisher unch 1uicht in RAraft actreten. 
at 
Seite 106: EI Salvador. 
At 
‚Konfulatsfakturen“:; 
Bei Sinreichung der Konfukatsfakturen muß die zu der 
Zendung aehöriae HandelSsrechutna boraezeigt werben. 
Seite 108: Syrien und Groklibanon. 
Rechnungen“: , 
Das Datum der Rechnung muß uif dem Datum der Mb- 
jenduna der Mare vom VerfendungSort Übereinttimmen.
	        
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