Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Berfand- und Zollvorfehriften im Berfehr mit dem Auslans 
5. Auflage vom November 1927. ; 
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abgefchloffen am 6. September 1928. 
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Au Seite 120. 
Durch Gefeß vom 27: März 1928 find die Beftimmungen über die Statijtik des MWarenverkehrs mit dem Au“: 
'and neu geregelt worden. Das Gefeß fritf am 1. Oftober 1928 in Kraft. Das Merkblatt über Die Statiftifchen 
Anmeldefheine auf Seite 120 wird daher mit diefem Tage unbrauchbar. Die neuen Borichriften haben wir au Folgende: 
neuem Merkblatt zufjammengefaßt: 
Merkblatt über die Statiftijchen Anmeldeicheine. 
Allgemeine Borichriffen. 
jefferes Ausfehen zu geben, auch alle anderen Heinen innersit 
Umfohliehungen fowie Einkagen und bderaleidhen, die in D:; 
Regel beim KNiein« oder Einzelverkauf in die Hand des Näuf::. 
ibergehen. Bei Füffigkeiten, die fih ohne weitere Umf{chl‘.: 
zung in eigens zu ihrer Beförderung eingerichteten Fa: 
‚eugen (Tankfohiffen, Keffelwagen und dergleichen) befind .. 
‘owtie bei Flüffigfeiten, bei denen das Statifjtifcdhe Warenv: 
‚einig die Angabe des Eigengewicdhts vorichreibt, ailt al. 
Reinaemicht Itet$ das Eiaenaewicht. 
Allgemeines; 
Die Bordrude zu Anmeldejdheinen tragen den Stempel Des 
Statiftilden Reidhsamts. Die Bordrude werden bis zu 100 
Stück in einer dur 5 teilbaren Unzahl von den QUnmelde- 
itellen, in Mengen von 100 Stüd oder einem Bielfahen von 
100 Stüg von der Neichsdrucderei verkauft. Un nicht regel 
mäßig Anmeldende können einzelne Bordrude von den Un- 
meldeftellen unentgeltlidh abgegeben werden. 
Alle Eintragungen in die Anmeldefcheine mitffen in deuf- 
icher Sprache Leferlidh und dauerhaft (mit Tinte, Zintenftifjt, 
Schreibmalcdhine, durd Druck oder Stempel) bewirkt werden, 
Wort. 
Als Wert it der Grenzwert anzugeben, d. L der Preiz 
„cr Waren bei freier Lieferung bis zur Grenze des deutfed .ır 
WirtfhHaftsgebietes oder bis zu einem oberhalb der FAußmi:: 
dung gelegenen deutfchen Seechafen. Sit freie Lieferung 1. 
zur deutfden Grenze vereinbart, [0 wird demnach in der Ne 
der Grenzwert aleih dem Fakturenpreis fein. If Lieferu: 
16 DBerfendungsort vereinbart, jo find die Fracht, Z:. 
icherungs- und fonftigen Beförderungstkoften bis zur deutfa::: 
Brenze dem Fakturenpreis Hinzuzurechnen. SIft freie Lieferu n 
8 zum Beftimmungsort vereinbart, fo find die Fracht, Y 
iherungs- und fonjtigen Beförderungskoften von der deutfair 
Srenze bis zum Beftimmungsorf und der Einfubhrzoll, fa} 
+ im Preis mitenthalten if, von dem SFakturenpreis ab‘. 
ijehben. Beriteht ih der Fakturenpreis für andere Arten D:: 
Dieferung, To {ft der Grenzwert, entfprechenDd zu beredhnen. 
Bei Kommiffions- (KRonfignations-) Waren, die unmift:.- 
Jar nach der Einfuhr veräußert (verfteigert) werden, {ft der 
58, bei anderen Rommiffions- (Ronfianations-) Waren D'- 
Preis, der vorausfichtlih am Beftimmungsorfe für die. War 
‚rzielt werben wirb, der Berechnung Des Wertes zuarunde >: 
egen, Die Nommiffionsgebühr, die Fracht-, Berficherunr - 
und fonftigen Beförderungskoften von der deutfdhen Grenze I}. 
‚um Beftimmungsort und der Einfuhrzoll. find abzuziehen. 
Liegt in anderen als den genannten Fällen zur Zeit 5 
Anmeldung ein Fakturenpreis für die Waren nicht vor (vs 
3. B.. bei Waren, die zur MNerarbeitung für ausländiidhe Roci- 
zung eingeführt werden), fo ift alg Wert der Marktwert 6” - 
‚ugeben, den die Waren bei ihrer Lieferung bis zur deuff® 
Brenze haben würden. Fit au ein Marktwert nicht zu 
„mitteln, fo it der Grenzwert der Waren zu {Oägen. 
Die Fracht, Berfidherungs« und fonijtigen Beförderung s- 
#often dürfen gefhäht werden, 
Der Wert ift in Reichsmark anzugeben. Dfenniabeträg> 
hHleiben außer Aniaß. 
InterfOhrift. 
Der Anmeldeichein ijt mit der Angabe des Ortes und 
Tages der ANusitellung, mit der Mnterfhrift des Ausitellers 
und feiner AUnfohrift zu verfehen. Die usitelung des Unmelde- 
icheine$ darf in Berfrefung des zur Husitellung Berpflidhteten 
nur dur Angeftellte feines Betriebes erfolgen. Der Berireter 
hat in der Weije zu zeichnen, daß er dem Namen oder der 
Firma des zur Ausitelung verpflichteten feinen Namen mit 
dinem das Bertretungsverhältnis ausdrüdenden Zufjaß bei- 
Higt. Zur Unterzeihnung Des Anmeldefdheins genügt eine im 
Wege der mechanifchen DBervielfältiaung heraeftellte Namens- 
anterichrift (Faklimile Unterichritt). 
MWarenbezeidhnung. 
Die Waren find mit ihrer handelsüblichen oder fonft 
Iipracachbräudlidhen Benennung anzumelden. Kann das Sta 
Hiitijhe Reichsamt ober die Unmeldeftelle hiernad die 
itatiftijdhe Nummer einer Ware nicht beftimmen, 10 {ff ihm 
uf Berkangen die Befhaffenheit der Qare, der Stoff, aus 
dem die Ware hergeftellt ijt, ferner die Urt der Bearbeitung 
und der Bermendunagszwed anzuaeben. 
Berpadung. 
Im Anmeldejdhein ift anzugeben, ob die Waren verpadt 
oder unverpadt find. Außerdem ift Anzahl, Berpadungsart 
und Merkzeiden der Dadjtüce, bei Wagen» und Schiffs- 
(adungen Iofe verlabener Waren das Beförderungsmittel 
(Cifenbabnmaaen. Laitfraftmaaen, Schiff ulm.) anzuaehben 
Menae. 
Die Menge ift in der Regel nah dem Gewicht in Kilo» 
gramm anzugeben. In der AUnlage zum Statiftijhen Waren- 
verzeichnis find Die Fälle vermerkt, in denen die Menge itatt 
in Rilogramm nach anderen Gemwichtseinheiten oder neben dem 
Bewiht nad anderen Mapijtäben oder Hatt nach Gewicht nad 
anderen Mabitäben anzugeben ff. 
Das Rohgewicht ift das Gewicht der verpadten Ware mit 
ihren Jämtlidgen Umfohließungen. Unter Reingewicht it in der 
Regel dag Eigengewicht zu verftehen, d. i. das Gewicht der 
Ware ohne jede Umfeohließung. Ievoch wird bei Füffigkeiten 
das Gewicht der unmittelbaren Umfohliehung zZUm Reingewidht 
gerednet. Zum Reingewidht gehören ferner die Heineren 
Inneren Simidkiekunden, die den Imed haben, der Mare ein 
yerftellungslanD. 
SHerftelungstand {ft das Land, in dem die 3x 
jenige Befchaffenheit erhalten haben, in der fie in DES DER z 
ZWirtfhHaftsgebiet eingehen, Sit das Herkunftsland nicht % ; 
Fannt oder werden inländijde Waren, ohne daß fie im Yu 
‚and eine Bearbeitung erfahren haben, wieder eingeführt, {5 
it {tatt des Heritellungstandes das Land anzugeben, aus defi X 
Gebiet die Berfendung ber Waren nah dem beut{Hen Wi: - 
haftsgebiet erfolgt ft (Berfendungsland). Länder dur.) 
yelde die Waren, fei es au mit Umladung oder mir nl 
una, durchacfiihrt worden find, bleiben auker Betracht A
	        
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