Gebiete: einem jeden leuchtet ein, daß man das Gute zu
tun, das Böse zu meiden, daß man für Erhaltung des
Lebens, des eigenen Lebens und des Lebens der Ange-
hörigen zu sorgen hat, daß man niemand Unrecht zufügen
darf, daß Gott, an den man glaubt, zu verehren ist und
was an solchen einleuchtenden Grundsätzen noch weiter
aufgezählt werden könnte.
Von entscheidender Bedeutung ist also nach christlicher
Auffassung die Bestimmung des Menschen, seine Be-
stimmung für Gott, sein ewiges Ziel: mit dem höchsten
Zweck ist zugleich die oberste Norm für sein Tun und
Lassen gegeben. Dem letzten und höchsten‘ Menschenzweck
hat alles auf Erden zu dienen, auch Staat und Kirche, die
Kirche direkt, der Staat indirekt, und zwar dieser durch
Schaffung der natürlichen sozialen Bedingungen und Vor-
aussetzungen, die es den einzelnen ermöglichen, nicht nur
ihrer nächsten irdischen, sondern zugleich ihrer ‚höchsten
überirdischen Aufgabe gerecht zu werden.
Die eben charakterisierte christliche Denkweise führt,
wie. leicht zu erkennen, zur Ablehnung des ein-
seitigen Individualismus, nicht minder aber auch
zur Ablehnung des einseitigen Kollektivismus oder.
. des Sozialismus,
Nach christlicher Auffassung ist es schlechthin ausge-
schlossen, das Interesse des Ganzen und das Interesse des
einzelnen in letzter Linie als koordinierte Größen
zu betrachten und zu behandeln. Der einzige absolute Zweck
ist und bleibt, von der damit zugleich zu erreichenden Ver-
herrlichung Gottes abgesehen, die Erreichung des letzten
Zieles durch den einzelnen. Jeder einseitize
Sozialismus oder Kollektivismus, der das
Interesse des einzelnen dem des Ganzen
einfachhinopfert, istsonachmitdem Wesen
des Christentums unvereinbar. Dasselbe gilt
aber ebenso von dem. einseitigen Individualismus.
Denn gerade weil auch der Staat in letzter Linie zur Er-
reichung des höchsten Zieles der Persönlichkeit beizutragen
berufen ist, sofern er die natürliche Grundlage zu schaffen
oder zu sichern hat, um die Erreichung des Endzieles zu
ermöglichen, eben darum müssen ihm überragende Rechte
auf zeitlichem Gebiet zu Gebote stehen; handelt es sich
daher um Güter desselben Ranges, also etwa um Existenz
oder Eigentum, alsdann muß das Glied bereit sein; für das
Ganze nach Maßgabe der sozialen Notwendigkeit Opfer zu
bringen, das Gemeinwohl ist „göttlicher‘“ als das Einzel-
wohl, Aber alle zu bringenden Opfer finden ihre Grenze in
der durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl herbei-
geführten Notwendigkeit: nur soweit es die Rück-
sicht auf das Gemeinwohl wirklich und erweislich
verlangt, dürfen die persönlichen Rechte, das Recht auf
Preiheit, das Recht auf Eigentum, eingeschränkt werden.
Finzelner, Familie, Gemeinde sind vor dem Staate, sie
besitzen also natürliche Rechte, zu deren Schutz ja
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