Full text: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

Gebiete: einem jeden leuchtet ein, daß man das Gute zu 
tun, das Böse zu meiden, daß man für Erhaltung des 
Lebens, des eigenen Lebens und des Lebens der Ange- 
hörigen zu sorgen hat, daß man niemand Unrecht zufügen 
darf, daß Gott, an den man glaubt, zu verehren ist und 
was an solchen einleuchtenden Grundsätzen noch weiter 
aufgezählt werden könnte. 
Von entscheidender Bedeutung ist also nach christlicher 
Auffassung die Bestimmung des Menschen, seine Be- 
stimmung für Gott, sein ewiges Ziel: mit dem höchsten 
Zweck ist zugleich die oberste Norm für sein Tun und 
Lassen gegeben. Dem letzten und höchsten‘ Menschenzweck 
hat alles auf Erden zu dienen, auch Staat und Kirche, die 
Kirche direkt, der Staat indirekt, und zwar dieser durch 
Schaffung der natürlichen sozialen Bedingungen und Vor- 
aussetzungen, die es den einzelnen ermöglichen, nicht nur 
ihrer nächsten irdischen, sondern zugleich ihrer ‚höchsten 
überirdischen Aufgabe gerecht zu werden. 
Die eben charakterisierte christliche Denkweise führt, 
wie. leicht zu erkennen, zur Ablehnung des ein- 
seitigen Individualismus, nicht minder aber auch 
zur Ablehnung des einseitigen Kollektivismus oder. 
. des Sozialismus, 
Nach christlicher Auffassung ist es schlechthin ausge- 
schlossen, das Interesse des Ganzen und das Interesse des 
einzelnen in letzter Linie als koordinierte Größen 
zu betrachten und zu behandeln. Der einzige absolute Zweck 
ist und bleibt, von der damit zugleich zu erreichenden Ver- 
herrlichung Gottes abgesehen, die Erreichung des letzten 
Zieles durch den einzelnen. Jeder einseitize 
Sozialismus oder Kollektivismus, der das 
Interesse des einzelnen dem des Ganzen 
einfachhinopfert, istsonachmitdem Wesen 
des Christentums unvereinbar. Dasselbe gilt 
aber ebenso von dem. einseitigen Individualismus. 
Denn gerade weil auch der Staat in letzter Linie zur Er- 
reichung des höchsten Zieles der Persönlichkeit beizutragen 
berufen ist, sofern er die natürliche Grundlage zu schaffen 
oder zu sichern hat, um die Erreichung des Endzieles zu 
ermöglichen, eben darum müssen ihm überragende Rechte 
auf zeitlichem Gebiet zu Gebote stehen; handelt es sich 
daher um Güter desselben Ranges, also etwa um Existenz 
oder Eigentum, alsdann muß das Glied bereit sein; für das 
Ganze nach Maßgabe der sozialen Notwendigkeit Opfer zu 
bringen, das Gemeinwohl ist „göttlicher‘“ als das Einzel- 
wohl, Aber alle zu bringenden Opfer finden ihre Grenze in 
der durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl herbei- 
geführten Notwendigkeit: nur soweit es die Rück- 
sicht auf das Gemeinwohl wirklich und erweislich 
verlangt, dürfen die persönlichen Rechte, das Recht auf 
Preiheit, das Recht auf Eigentum, eingeschränkt werden. 
Finzelner, Familie, Gemeinde sind vor dem Staate, sie 
besitzen also natürliche Rechte, zu deren Schutz ja 
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