Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Kortuaal. 0 
BertragsSverhältnis: 
Im 20. 3. 26 it ein neues deutfch-portugielifches HandelS- 
ıbfommen unterzeichnet worden, Deutfhde Waren genießen 
danach in Portugal de facto Meijtbeglinftigung Durch Sin- 
räumung. der Zollfjäge des Minimaltarifs. Das Abkommen 
Hit am 1. 6. 26 in Kraft aqetreten. 
3ölle: 
Die Zölle find hauptfächlihH Gemwicht2zölle neben MWertzöllen. 
Die Eingangszölle find in Gold zu zahlen, Umrechnungs- 
hira 4% ($8f1uD08 — enal. DBfunD. 
deutfche Konfulate: 
Lifjabon .(G), Anara do Herovismo (V), Fundjal (K), Ponta 
Delgada (K), Borto (K), Villa Moba de Bortimao (V), 
Soimbra (K). 
SefchäftSfprache: 
Bortutateltich 1411D Tramaoftfch. 
Herfjandvorfchriften. 
Begleitpapiere zu Bahnfendungen: 
Fin direkter Berfand ft nicht möglich. 
Begleitpapiere zu Poftfendungen: 
1 Batetndreffarte, 1 tatiftifcher Anmeldefchein, 2 Boll: 
inhaltsertlärungen in iranzöfifdher Sprache. 
zollinhaktserflärungen: 
Au8 den Erklärungen muß herborgehen, ob der Inhalt der 
Sendungen zum Privatgebraug oder für gefhäftliche 3wede 
beitimmt ijft. Bei Sendungen ohne Wert muß Der Vermerf 
‚ohne Wert“ angegeben fein. Der Yuhalt {ft genau 3U 
bezeichnen; allgemeine Angaben find nicht ausreichend. 
Waren verfchiedener Sattıng und Güte find getrennnt unter 
Wnoabe de3 genauen Neingemwicht3 jeder Warenmenge auf- 
atführen. Das RKeingetwicht darf auch hei mer ziner Maren- 
Yattıma richt Fehlen. 
Roftpatete: 
3 find meder Rechnungen noch KonfulatZfakturen ober 
Irfprungszeugniffe erforderlich. . 
_ Om Boftpaketen dürfen verfhloffene und offene Briefe 
2ineS weniger al8 6 Monate zurückiegenden Datums nicht 
Hingeleat merden: z3zuläffig {ft die Beigabe einer offenen 
Rechnung, die nur die daz Wefen der Rechmueng ausSsmachen- 
den Angaben enthalten darf. Ferner Hit e3 aeftattet, In 
jedes Poftpaket eine einfache Abfohrift ver AWuffdhrift mit 
Angabe he Mhfendera eimzuleaen 
Aarenfendungen über Frankreich und Spanien nach Portugal, 
Wie die HandelzZtammer zu Köln mitteilt, find bei Ver- 
jendungen, vom Gütern nach Portugal auf dem Landiw2ge, 
alfo bei Eijenbahnfendungen, die via Frankreid und 
Spanien nach Portugal befördert mernen, folgende Beitim- 
Marngen zut Beachten: 
68 find f{ogen. „Declaracoes de Carga‘“ — Berkade-Delika 
‚ationen bon dem Verfender auszufertigen und dem 
zujtändigen Konfulat zur Beglaubigung einzureichen. 
Diefelben find in Drei Erempfaren auszufertigen, DON 
denen ein Sremplar — Duplicata -— heaglaubigt dem 
Berfender zurücgegeben witb, weicdheS-bon Diefem Dem 
Empfänger zu überfenden ift, damit €$ hei ber Ber: 
zollung im BeftimmungsSort vorhanden ift. Das zweite 
Syemplar wird von Dem Konfulat an die Zokdirektion 
in der Beftimmungsjtadt gefandt, Das dritte Sremplar 
bleibt im Archiv des Konfulates. Formulare ind ZU 
0,45 N.-ME. pro Sag in dem Konfulat erhältlich, Mit der 
Einrzichung ijt eine zuberläffige Fakturenfopie einzu 
fenden und eine eideSitattliche Erflärung, dak die Waren 
Portugal 
heutfchen Urfprungs find. — Die für Ddiefe Declaracao 
je Carga 3u erhebende Gebühr beträgt E2cwdos Gold 
CM — 16,60 RM, olme Rücjicht auf dem Wert der 
Ware. 
Auberdem find jeder Sendung Urfprungszeugniffe bet: 
zufügen, und zwar in zwei Cremplaren, Hormulare 
dazu find auf dem Konfulat zu 0,30 R.-Ml. pro Saß 
srhältlidh. Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 
S2c1003 Gold 4,50 — 20,70 R-Mi., ohne Kücftht auf 
den Wert der Ware. 
Ungeachtet deffen find die Werte der Waren in Der 
Rähraung, in der fie verkauft fird, genau an die Dafür De- 
fimmte Stelle einzujeben. Bon den beiden Formularen 
virD das Original, weiches vom VBerfender dem Empfänger 
zer Ware zu überfenden i{t, beglaubigt zurücgegeben, 
vährend das Dupkikat au] dem Konfulat bleibt. 
Declaracoes de Carga fotwie Urfprungszeugniffe follen im 
ortugiefijcher Sprache ausgefüllt jein. Mangel Kenntnis 
jerfelben ift Die Ausfülung in fpanifcher, franzöftjdher, eng- 
‘ijcher und italtenifcher Sprache zuläffig, 
Die Gebühren in Keichzmark find mit dem Antrag gleich 
mitzufenden. Die Erhebung datrch Nachnahme Tommt nicht 
in Frage. 
Sendungen per Boftpaket bedürfen feiner Declaracao 
je Carga. Urfprungszeugniffe für Ddiefelben werden nur 
auf befonderes Verlangen ausgeftellt, 
Urfprungszeugniffe und Declaracoes de Carga find vom 
Neorfender zu unterfehreiben. 
Irfprungszeugniffe: 
Deutjchen Warenfendungen nach Portugal find Urfprungs- 
jewanijfe beizugeben, damit fie auf Grund des deutfch 
ortugiefifhen HandelsSahlommens bie Vorteile der Meilt- 
Segünftigung gemwießen. 
Sedem Urfprungszeugniz ft eine Fakturenkopie, Die 
bon der Handelstammer beglaubigt fein muß, beizufügen. 
- Urfprungszeuaniffe find nicht erforderlich Für Deutfche 
Waren: 
1. Wenn fie von einem deutfhen Hafen nach einem porftit- 
gieftihen Hajen verladen werden. (In Diefem Kalle 
werden die erforderlichen Papiere In dem Ddeutichen 
Zeehafen aufgemacht.) Im ZmweifelSfalle kann jedoch 
au noch eim Utfprungszeughis angefordert werden 
Kenn fie mit der Poft vberfandt werden. 
Dagegen ift die Beibringung Der Urfprungszeugniffe 
»rforberlich für deutfche Waren: 
1. Wenn fie über einen fremden Hafen nach Portugal 
berladen werden, auch menn fie mit Durchfracht- 
tonnoffementen verfehen firb; 
2. wenn fie mit der Sijendahn verfandt werden (außer- 
dem eine Declaraca De carga); 
2 für nichtdeutfhe Waren, die in einem Heutfchen Safen 
auf dem Seelwege ober von einer Ddeutfhen Sifenbahn- 
ftation nach Portugal verladen werden. © 
Urfprungszeugniffe werden don dem zuitändigen Xon- 
Mulat beataubiat. 
zonfulatsfakturen: 
Bet der Einfuhr von Ware auf dem Sseivege nach Portugal 
ind Konfulatsfakturen (LandungsS-Deklarationen) vorge 
Ichrieben, die von feiten des Rortugiejtidhen Konfulats im 
Seehafen Fegakifiert werden. 
Alle Konfulatafakturen müffen zwei Tage vorher, ehe 
fe Yegalifiert werden, eingereicht merden. 
63 wird feine Konfukatsfaktura angenoMmehn, ohne 
daß Die entfprechenD richtig Datierte UND unterfOrtebene 
Ronnoffementtopie miteingereicht wird, welche auch auf dem 
Ronfulat verbleibt; das Konnoffement muß den Wert Der 
Ikare in Mark enthalten und Die Konfufatsfakturen müffen 
Aenatn mit dem KAomnnaffement übereinftimmen. 
Zonfulatägebühren: 
Ronfulatäfjakturen:; 4 Prozent des Wertes, mindejtens 
&8c, 4$50. . 
Urfprungszeugniffe: €3c. 4$50 = ME. 20,70. 
Deckaracao de carga: E€2c, 3$60 =— MI. 16,60. 
(Gifenbahn-VBerkabe-Declaration.)
	        
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