Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Rortgual 
3Zollvorfchriften. . 
Zulluorfriften für Multer:; . 
Roffrei find, Muiter von Waren, wenn die Bollgebühren nicht 
über 800 Mei8 ausmachen (außaenonımen berarbeiteter Tabak). 
Mufter in Briefen: 
Geichloffene Briefe einfchl. Wertbriefe mit anllpflichtigent 
SXnhalt Hnd aulälfic. Ferner Können Gegenitände bon 
Inäkiaem Sandelawert als Warenproben verfandt werden, 
Mufter aegen Zollhinterlenung: 
%ür Warenmuiter it die Einfuhr auf Beit geltattet, d. 9. 
Muiter können unter acwilien Vorausiebungen genen Hinter- 
feauna des Bolles der bei der Wiederausfuhr innerhalb der 
vorneichriebenen Reit eritattet wird. eingeführt werden. 
„Is Muiter dürfen nur Tolche Waren nach Portugal auf 
Zeit eingeführt werden, die Warenthpen daritellen, unterein- 
ander unaleich find und deren Amed als Multer augen fDein- 
ich üt. Sie mühen bei der Einfuhr aolamtlich derart gefenn- 
zeichnet oder in den Verzollungspabieren fo  beichrieben 
werden. dak fie bei der Wiederausfuhr ohne Schwierigkeiten 
wiedererfannt werden füönnen. Beim Wiedberausgange werden 
fämtlihe Reichen uf, mieder entfernt. Die Rücsahlung der 
binterleaten  Bollaefälle erfolat nur dann, menn aus den 
Ausganasabfertiqungspabieren Gervornaeht, bdak allen aefeb- 
fichen Anforderungen acndiat it. 
Multer von Handlungsreifenben: . 
Bei Muitern zollpflichtiger Waren, die von deutihen 
Gandlungsreitenden mitgeführt und au zZeitweiliger 
Ginfuhr dem Bollamt vornelent werden, wird von der Un- 
bringung neuer Stempel oder Erfennungs- 
zeichen der portugiefifjhen Zollämter abgefehen, wenn 
lie mit Stempel und Griennungsseichen der deutichen Zoll- 
ämter verfehen find, ausgenommen jedoch im Falle, dak Diele 
Stempel und Erfennunagszeihen vermiicht find oder nicht 
für aenlinend anaefeben werden, um die Muiter Dei ihrer 
Wiederausfuhr au identifisieren. Sin meidhes Verfahren 
fommt bei den deutidhen BZollämtern Dbezüglih der von 
bortuniefiichen Handlungsreifenden mitgeführten Muiter zur 
Anwendung. 
3ullbehandlung von Neparationslieferungen: 
Befondere Beftimmungen für die Verzollung der deutfehen 
Yedarationalkieferungen find bisher nicht erlaffen mworben.
	        
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