Full text : Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Saargebiet.

BeriragS- und Zollverhältnis:
Deutidhe Waren werden nach dem franzöftichen Zolltarif berzollt.
 DaZ deutfch-franzöfiiche HSandelSsabkommen findet ent:
fprechend Anwenduma,

DBerfandvorfchriften.

Begleitpapiere zu BahHnfendungen:
L internationaler oder ein gewöhnlicher Frachtbrief mit
Duplikat, 1 {tatijtifcher Anmeldejchein, 3 internationale 301:
deflarationen (deutfch-franz.), 1 Kechnung, ferner foweit
erforderlich: 1 begl. Nechnung für die Wertverzollung,
L UrfprungSzeugnis und eine KontingentSbefcheinigung.
_ Ferner im Durchgang durd) Belgien und Lugemburg:
eine weitere internationale Zolldeklaration,

Begleityapiere zu Boftfendungen:
L internationale atketkarte, 1 franzöfifihe oder deutfhe Zoll
inhaltserflärung, 1 {tatijtijder Anmeldefchein, 1 Redhnung.
Serner fjoweit erforderlich: 1 begl. Rechnung für Wertverzullung,
 1 Uriprungszengnis, 1 KontingentSbefcheinigung,

Srachtvorfchriften:
Sendungen können fowohl mit internationalen al3 auch
mit deutfchen: Frachtbrief aufgeliefert merden. Die Fracdhten
merden auf der Reidhsbahnitrede in Reichsmark, auf Ddeı
Saarbahnitrefe in franzöjifchen Srankemw berechnet ung
lönnen ganz oder teilweife frankiert oder MN Uebermwetfung
gejtellt werden. Die GrenzütbergangsSftation ift vom Aobfen:
der Horzufhreiben. Nachnahmen find zuläffig unbefchränkt
bi8 zur Söbhe de8 Antte8&, Barvborfchuß bia 20 Mi.

Srenzübergangsfiationen: : ;
Veurieh, Compare Merzig, Bruchmühloach, vie rar
Homburg Grenze, Bijchfeld, Limbach, Sinsd, Zweihrü 1x8.
Türkismiühte, NMamborn, Schönenhera, RübelSbhera, Cäaersbura.


Boftpatete:
Briefe dürfen nicht im Pakete beigelegt werden. Das Saargebiet
 ift in die franzöfifidhe Zollbehörde eingezogen, Bei
Paketen gelten daher über Beifügung der Briefe und Bollinhaltzerflärungen
 Die aleichen Beitimmungen mie für
Xrankreich.

3afldeflarntionen:
3 find Zoldeflarationen auf den borgefhriebenen Formufaren
 in Ddeutjcher und franzöfijher Sprache zu verlenden.
Die ZollinhaltserfNärungen müffen enthalten: Noh- und
Neingewicht, Art, Menge, Gattung, Ausmaß und Wert jeder
unterfchiedlidhen im Paket enthaltenen Ware, {hr UrjPrungsSfand.
 und bei Durchfuhrfendungen auch da3 fchließlidhe Beimmungsland.
 Die Waren müffen nach dem franzöfijichen
Zolltarif bezeichnet fein, Sammelbezeidhnumgen wie Baum:
mwollwaren, demifche Brodukte, Lebensmittel, Arzneien u. &
find unzuläffte.
Nach dem franzöfijchen Zolvrecht miüffen in den Zoll
deklarationen, Die den Warenfendungen nach dem Saar:
gebiet beigegeben werden müjffen, die betr. Nummern des
[ranzöfijdhen Zolltarif@ und die Bezeichnung ver betr
Waren nach dem Wortlaut de8 franzöfijhen Zolltarifs an
gegeben fein. Fehlen dieje Angaben, fo mwtrd Die Bollabfertigung
 außerordentlich verzögert. € dürfte daher
den Erporteuren zu empfehlen Fein, fih Die von den faat-(ändifchen
 Kundew tatjächlich abgegebenen Tichtigen De-Harationen
 bekannt geben zu laffen, um auf Dieje Weife
über die Art der Dekkarationen praktifhe Erfahrungen 3zU
fammeln. Gin enge? Zufammenmwirfen von Hbfender und
Empfänger bezw. abfertigendem Spediteur ift unerläßlich
und am Dbeften geeignet, Verzögerungen bei Der Ybfertigumng
3u vermeiden, Wenn der Frachtbrief an der vorgefehenen
Stelle einen Bermert! des MbjenderS trägt, daB die Sendung
 auf der Vrachtbriefbeitimmunasitation Durch den

Sanargebiet
Smpfänger zu berzollen ft, i{jt Die Angabe der OrdnungsSuummer
 des franzöfifhen Bolltarifs in der VBerfjendeseflaration
 nicht erforderlich.

Rechnungen:
Bur SFeftitellunmg des zur Crredhnung der Einfudrumfasteuer
 zugrunde zu Legenden Wertes der Waren it €$
wicht erforderlich, der Sendung eine von Der Hanvyelsfammer,
 der Kommunal- oder Polkizeibehörde des VBer-\andortes
 beglaubigte Rechnung beizufügen, fondern: e5
vird lediglich empfohlen, eine derartige undeglaubigte
Rechnung zur Srleichterung und fOnelleren Abfertigung
der Sendung beizugeben.
Zwed8 größtmöglichjter Ermäßigung der Sinfuhrumfasteuer
 it e3 zwecdmäßig, zu vereinbaren, daß die TranSportud
 Zollabfertigungstkoften. zw Laften des AWbfender? der
Baren gehen, fo daß ih der Rechnungsbetrag, der für Die
Srhebung der Sinfuhrumfaßfteuter maßgebend it, ent
‘prechend verringert. €3 empfiehlt fich, auf Den Kecnungen
1achitehenden beglaubigien Text anbringen zu laffen;
„Le montant de Im facture est conforme A celui figurant
Jans les livres de la maison ci-dessus Frais de transport ä& la
charge de l' expediteur. Vendeur etabli au pays d’ origine:
importation directe sans intermediaire.“

Recdmungen für die Wertiverzollung:
Rechnungen für Waren, welche nach dem Wert berzollt
werben, find von der Handelskammer und vom Konfulat
zur: beglaubigen. Die Konfatlatsbzglaubigung ift gebührenpflichtiqa.
 Diefe Rednungen find am Schluß mit folgender
ErHärung zu verfehen: ;
„Sich erfläre hiermit, Daß Der KechnungSbetrag in Höhe
an. ... (in Worten-. , . .) mit meinen ordnungSgemäß
zeführten Büchern übereinftimmt, daß der Verkäufer in
Deutfchland anfäffig und Der Kanfabichluß in Deutfchlanb
yetätiat worben it.“

ArfvrungSzeugniffe:
Urfprungszeuagniffe find erforberlih für Waren, weldhe ein:
Korzugsberzollung genießen follen, Urfprungszeutgniffe
'önnen entweder von den Zolbehörden oder don den ZU»
tändigen HandelStammern auSgeftellt werden. Die Zeug“
ıiffe müffen dew von der Zollvermaltung ober Den ftaatlich
yrerfannten HandelZtammern des AWofendzlandes vorge
iriebenen Mufjtern entiprechen. Sie find entweder in der
Sprache des UrfprungslandeS oder in der des Beftimmmmaslandes
 auZzufertigen: im erftgenannten Sal behalten
ich beide Länder das Recht vor, die Beibringung einer
Jeberfebung zu verlangen, Die von den Handelskammern
ntägeftellten Urkprunagszeugniffe find dem zuftändigen Kon
hrlat zur Bifferung borzulegen. Diefe& erhebt eine Gebühr
on 4 Mi. für Sendungen über 30 Mil (— 100 Gold
iranten) Wert.
Häufia entftehen bei der Berzollung bon Roftfenrdungen
a Saarbrücden Schmierigkeiten, menn die Urfprunaszeugmiffe
nicht den Sendungen beigefügt, fondern vom MAbiender unnittelhar
 an den Empfänger eingefandt worden find, was an
fi zuläffig, aber nicht empfehlenStwert it. (3 wird empfohlen,
die UrfprungSzeugniffe tegelmäßtg den Brieffendungon und
Päcchen (in die Sendung eingeleat oder auf der Mückfeite
durch Freuaiveife Umfhnürung befeftigt) und den Benkeitpabieren
 (haftbar mit HeftMammern befeitiat) zu Bateten
beizufügen.
prozentige Abgabe:
Beck Befreiung der veutfchen Ginfuhr in das Saargebiet
bon der 26prozentigen Abgabe ift auf den ZoNwldeklarationen
auf dem Frachtbrief und auf der Faktura Folgender Vermert
 anzugeben:
destin& nour la consommation en Sarre“.

BorzugsSverzollung:
Bei deutjhen Waren, die auf Grund des Deutfch = franzöftjchen
 Abkommen? vom 17. 8, 27 Anfpruch auf Verzollung
xach dem Minimalktarif oder einem 3 wijkchentarif Haben
>mpfiehlt e3 jich, die ZoNinhalktserklärungen bei Verfendung
im aufjallender Weife zu fennzeichnen, etwa mit dem Vere
nerf „Minimaltarif bezw. Zwifgentarif auf Grund des
reutfich-Feranzsfiichen ANblommen3 vom 17. Auauft 1927
            
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