Schweiz
Schweiz.
Bertragsverhältmis:
Vertragstarif und gegenfeitige Meifjtbegünftigung. Schwei-
zerifch-Deutfches Protokoll über die Sinfuhrbefhränkungen
bom 17. November 1924, DE 2 Monate nad Kündi-
gung. Deutih-jhmweizerifcher HandelSvertrag vom 14. 7. 26,
au Maler am 1. 12. 26, in Rraft feit 1. 1. 27.
Zölle: ;
Die Zölle find SGewicht3zölle. Sie werden vom Rohagelmwicht
erhoben.
Deutiche Konfukate:
Bern (G), Zürich (GK), Bajel (K), Davos (K), Genf (K),
. Zugano (K), St. Gallen (K).
BefchäftSfprache:
Deutfch, im franz. Teil: franzöfi[Q.
Yerfandvorichriften.
Begleitpapiere zu Bahnfendungen:
1 intern. Frachtbrief nebit Duplikat (deutfher oder deutfeh-
franzöfiicher Bordrud), 1 Schweizer Zulldeflaratiun, 1 ftatift.
Anmeldefchein.
Begleitpapiere zu Poftfendungen:
1 intern, Batetadrefkarte, 1 ftatijtifcher Anmeldefchein,
1 Boffinhaltserflärung (deutfidh oder franzöfifch).
Srachtvorfchriften: N
Sm Verkehr zwifchen Deutiland und der Schlveiz {ft
NachnahHntebelajtung in Marl oder Franken biz zur Höhe
De3 Wertes Des Gutes zuläffig. Krankaturen über Vracht-
überweifungen find in beiden Nichtungen unbefdhränft zu-
gelaffen. Die beutiche Lebernanasitatioun ift borzufchreiben,
$renzüberaangsitationen:
Bafel Bad. Bhi. Güteramt (Für Frachtguti, Barel Bad, Eil-
aut (für Silout), Bafel NO. (nur für Wagen einheitlicher
Radaumna al3 Frachtaut), Erzingen (Grenzzollamt für Neber-
gang Schaffbaufen, Friedrichshafen, Konftanz, Lindau-
Stadt (für Gifaut), Lindau-Keutin fir Frachtaut), Schaff-
Haufen, Singen-Sohentmwiel, Maldshut,
Auf dem in Betracht fommenden SGrenzabfeOnitt beitehen
“olgende foOmweizerifche BahHnzokämter:
Bafel Bad, Bahn Frachtaut, Bad. Bahn Silaut, Ban,
Bahn Rangierbahnhof, Waldahırt, Erzingen, Thayngen-
Bar ONGOE, Singen, Konftanz, Nomanshorn, Rorfchach,
e:
Die Beifügung von hrieflichen Mitteilungen an den
Empfänger des Bakete3 iit geftattet.
Verpacdung:
Gut verpacte gewöhnliche Pakete ober foldhe mit unteil-
barem Subhalt brauchen nicht verfiegelt oder verbleit zu fein.
Metallumfonürung ift nicht zugelaffen.
3ullinhaktserflärungen zu Pojtpateten: .
Waren in gewöhnlichen Paketen werden nach dem in Den
ZollinHaltzcrkärungen angegebenew Kohgemwicht verzollt,
wenn €8 nur bis 400 Gramm geringer it, al Das amtliche
Semwicht der Paketfarte, und wenn Die Richtigkeit Der
Sewichtsangaben in ven ZoUinhHaktserkärungen wicht aus
irgend einem Grunde (3. B. fehlendes NReingewicht jeder
Warengattung) bezweifelt werden muß. € ijt für jede
Sendung das KRohgemwicht und für jede Warengattung Das
Neingewicht bis wenigitenS auf volle 100 Gramm gemalt,
jerner Bezeichnung, Menge (Stück oder Literzahl) und Wert
leder Ware aufzufithren. Auffällig zu vermerken ift, ob Die
Sendung nur zur Ein- oder Durchiwbr oher nad einem
Niederlagehaus beitimmnmt ij. . .
Die AWofertigung einer PoftfenDung nach einem andern
Zollamt an der Grenze oder im Iunern oder nach einem
Zollager kann erfolgen, wenm der Antrag Im beutlicher
Schrift auf Begleitadreffe und in der ZoNldeklaration geftellt
wird und Beftimmungspofititelle unD Bollamt fich am altei-
3 Den Orte befinden.
olldekflaration zu BahHnfjendungen: .
Nach den fchweizerijchen Zowbeftimmungen muß bei Den
zur Einfuhr in die Schweiz beftimmten Waren, Die an Der
Grenze verzunlt oder zollfrei in den freien Verkehr gefebt
werden folen, in den „Deklarationen für die Einfuhr“ der
Wert de3 Gutez (Marktpreis am VBerjandort) zuzüglich der
Beförderungstkoften Di8 zur Schweizer Grenze In Schiveizer
Währung anaeaeben fein. Die nierfeitiaen Schweizer Boll-
neffarationen fönnen nur bon ver Schweizer Zolvermwal-
amg bezogen merben. Diefe find bei Der Sinfuhr aus
ER in deutjcher, wicht in franzöfifidher Sprache, ab-
yutfajen.
Bei Sendungen, die an einen in Bajel oder Schaff-
zZaufen wohnenden Empfänger gerichtet find, fanın Die Betz
yabe der fchmeizerifchen Zollwekfklaration durch den Wofender
dann unterbleiben, wenn der AWbjender im Frachtbriefe
vorfchreibt, daß Die (Oiveizerifche Zollahfertigung durch den
Empfänger beirieben merden 1oll. Die für die Deutfche
Ausgangsabfertiqumnug erforderlichen Papiere (3. DB. ftatiijtitche
Mat3fuhranmelbdefcheine) find aber au in diefen Fällen
*et8 vom Abfjender dem Frachtbrief beizufügen.
yungSzeugniffe und Konfuklatsfakturen:
%8 find weder Urfprungszeuguiffe moch Konfulatsfakturen
>rforderlich.
ZoNvorfchriften.
1.
zofluorfchriften für Mufter: .
Unter Wauiter und Broben, die aolfrei nd, Hırd nur folche zur
Veranichaulichung, Untertuchung oder SGrprobung beitimmte
Waren au verntehen, die wegen ihrer Seringrügiafeit ober
befonderen Beichaffenheit keinen felbitändiaen Wert beligen.
Woarenabbildungen und Wuiteraufmachungen, die im Yuslande
beitellg und al8s Handelswaren von Ddorther‘ bezogen werden,
haben feinen Unfpruch auf die für Muiter und Proben Dor-
ET Bollbefzeiung. ebenfowenia NMahrunags= und Genuß:
mittel.
Wuiter in Briefen: . .
— oltfendungen bis und mit 100 Gramm fiud aollfrei, u
Ausnahme der Tabakfabrikate, deren aullfreies SGejfamtagewicht
zuf 50 Gramm beichränft (it, In Fällen, wo aollpflichtige
Waren aleichzeitia oder in aanz furacır Heitabftänden, in mehe
tere Boltfendungen von 100 bezw. 50 Giramımn und Weniger
xbaeteilt. nach der Schweiz beriandt Kuchen, um auf Diele
Weile den Zoll zu ummnehen, it das Gelamtgewicht der bes
‚reffenden Teilfendungen als zollpflichtia zu behandeln,
Yruchteile eines Hektogrammes merden auf da8 nächite
Deftoaram aufaerundet.
Sir Briefpoftfendungen. die eigentlihe Multer enthalten
zur Benufterung. Offertenheritellung oder Aushiigrumun von
Zieferunasaufträgen) fönnen Wweiterachende Srleichterungen
jemährt merden. So werden ver Briefvolt verfandte Multer
on Getreide Hülienfrüchten Sämereien Kolonialwarin, von
»ohen und bearbeiteten Spinnitoffen. Towie Garne daraus,
Boriten und deral. bis au einem Sefamtaemicht von 500 SOramm
wollfrei zucelafien. aber unter Vorbehalt jederaeitigen Wider-
-uf8 diefer Beounitiaung, wenn Mikbräuche feltaeltellt werden.
Mit der Vriefpoft dürfen feine Betäubungsmittel her-
landt werden,
Die Sendungen mitfien mit dem voraefchriebenen grünen
Zettel aefennzeichnet werden. Dies ailt auch Fir Wertbhriefe.
San Verkehr mit der Schweia Können fortan HNeinere Waren-
menaen, jeder Art mit aeringem Gandels- oder Kaufwert, auch
wenn fe nicht eigentlich zur Bemufterung dienen, bis zum
Höchitaewiht von 500 Gramm au den Für Warenproben
beitebenden ermäkßiaten Gebühren zur Beförderung augelajien
werden. Die Sendunaen müflien im Übrigen den Bedingungen
der Morenbroben entiprechen und dürfen namentlich Feine
unzuläfliaen Ichriftlichen Mitterlungen enthalten. _ Mit ber
Xnbalt zulpflichtia. {jo find die Sendungen auf der Vorderfeite
init dem bvoraeichriebenen arlınen Zettel au verfehen
Zuunrfdhriften für Neflamedrucfadien: .
Nach den Iümweizertidhen Beltimmungen werden ausländi{iche
Werbedruckfachen, die zur Mufnahme von: DBeltelungen, zur
Anpreifuna ausländiicher Sraeuanifie und fomit aur Belebung
des Geichaftsberfehrs mit dent Yuslande dienen, dann zollirei
Abaefertint, wenn die Kataloge, Protyekte und dergleichen in
einzelnen Stüden eingehen, und zwar auch dann. wenn diefe
ie mehr al8 250 Gramm wiegen.
Enthalten derartiae Sendungen jedoch mehrere Exemplare
aleicharfiger Breislilten, oder Kind die In mehreren Srem-
plaren eingehenden Ltiten mit dem Aufdruck der Unfhritt der
ichweizeritchen Vertreter ausländiicher Firmen verfehen, finb
dieie Waren zollpflichtia, weil fe danıu al3 ein im Inland8-
verkehr benubtes Werbemittel angefehen werden, Ferner
werden ale Werbeartikel, die den Charakter von Sebrauchse-
aeaenitänden aufmeifen, der Zollpflidht unterworfen, 3, B,
unterliegen Schreibmapben, Schreibunterlagen, NRotizblods,
Nbreikßfalender und deraleichen, auch wenn Die Nur mit dem
Aufdruc auslärmiicher Sirmen nerfehen nm her VMer-
aollung,
Anmerkung: Frachtbriefe und Meberfendungen nach der deutichen
Schweiz Kind nicht in fransöfiicher Sprache abzufalien, SG
Braucht fauın betont zu werden, wie befrembend eine folche
Neflame bei den deutichibrechenden {OQweizeriichen Sicmen mirk