Object: Das Recht der deutschen Sozialversicherung nach dem neuesten Stande der Gesetzgebung

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obersten Instanz R e k ur s heißt, nur wegen Rechts- 
verlezung (R e v i s i o n) angegangen werden. 
Die Rechtsmittelfrist beträgt regelmäßig einen Monat 
seit Zustellung der Vorentscheidung. Das Verfahren ist 
im allgemeinen gebührenfrei; eine allgemeine Pflicht zur 
Erstattung der dem obssiegenden Teil entstandenen Kosten 
besteht nicht.
	        
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