Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Türfel 
3Zollvorfehriften. 
SoNuorfdhriften für Mufter: 
Ale MWarenproben, die einen Gandelswert Haben, find zoll- 
pflichtiaq. 
Aoflpflidhtiae Yrieffendungen: 
San Verkehr mit der Türkei find verichloflene Briefe mit 
zollpflihtiaem Anhalt aungelaffen, Die Sendungen mülien 
mit dem vorgefichriebenen arlinen Bettel gekennzeichnet werben. 
Wuiter im Netfeverkehr:; 
Warenbroben und Multer fönnen zollfrei eine und wieder 
ausgeführt werden. Die Meifenden müllen im BVelig eines 
Multerbalies oder einer Lilte der Muiter nebit drei Abichriften 
jein. Die türkiihen Zollbehörden können eine Neberjekung 
deg Ralie8 ing Lürfkiiche verlangen. Die Miuijter werden 
geltempelt oder geliegelt. Sit Dies nicht mönlich. fo it der 
Sbentitätsnachweis durch Lichtbilder, Zeichnungen oder ein- 
nehende Beichreibungen augelalen. Sind die Muiter nicht 
ichon bei der Ausfuhr aezeichnet, fo brinat die türkiiche Rolle 
behörde neue HZeichen an. Die Zölle und Abaaben Kind bei 
der Einfuhr zu hinterlegen oder e3 it Sicherheit dafür zu 
leiiten, Wiege= und andere Gebühren find fofort bei der 
Ginfuhr zu entrichten. Auf Antran der Reifenden Kind die 
Bollämter verpflichtet. ftatt Hinterleaung des Zoll die Muiter 
zu bergollen. Dies aefchieht nach dem jeweils geltenden Höcften 
Bolliaß. Die Warenhroben und Multer find binnen Sahres. 
Friit wieder auszuführen, Die Zollbehörde kann die Frift 
verlängern. Bei der Wiederansfuhr ind die Multer und der 
Muilterbak oder die Beidheinigung des Bollamtes vorzulegen. 
Alsdanı erfolat die Rücaahlung der hinterleaten Beträge oder 
die Vefreiuna von der Sicherbeitsleittung. Die Rüczahluna 
fann von allen Grenzaolämtern und den daaır befunten 
BinnenzaNämtern erfaniaen 
Aufammenbaden von Waren: a 
„Man darf bei der Sinfuhr aus dem Ausland nicht in die- 
jelben Krachtitüde einfaches Keniteralas und Sbiegelalas und, 
entaeaen dem Gandelabrauch, unaleichartiae Sraeuanifie ver- 
ichiedener Verfertiauna und in demfelben Paket verfchiedenen 
Rolliägen untermorfene Baummwollgarne aufammenpaden. 
Wenn diefe Artikel in der daraelenten Weile verpadt find, 
merden die einem höheren Zo0 unterliegenden als SeOmuggel- 
waren betrachtet. Wenn mildernde Umftände bewirken, daß 
die Waren nicht als Schmungelmaren annefehen werden, 
fommt auf alle diele Waren der Zoll des am höchiten zu ver- 
zollenden Artifel8 zur Anmendung. Den DBeltimmungen 
diefes Artifel8 find diejenigen Waren nicht unterworfen, die 
aus technifchen. Transport und Ähnlihen Gründen „Not- 
wendiagerweife in einem NFrachtitücg eingeführt werben, infos 
fern der Rolbehörde vor Vollenduna der Formalitäten eine 
detaillierte Lilte der in jedem Frachtitüc zufammengebadten 
SGenenitände überneben worden, it unter Ichriftlicher Dar- 
feauna der Gründe. Herner nd von den VBeihränkungen 
diefes Artifel8 ausgenommen die aollpflidhtigen Süter und 
die auch aollpflichtiaen verlönlihen Bebarfsartifel. die 
NReifende mit lich Hihren.“” 
Cranfitfendungen: 
Kür fämtlide Güter, die nicht ausfhließlih „tranlit“ nach 
Smbhrna befördert werden, allo weder im Konnofement noch 
auf der Verpaduna 3. DB. als „Smhrnastranfit” bezeichnet find, 
muß im Sale der Weiterfendung nach einem anderen 
(Hürfilhen oder ausländijhen) Safen, allo auch im Vale der 
Rücfendung ins Gerkunftsland, der Zoll mit einem Huichlag 
von 20 Prog. devoniert werden, Diejes Zolldepot wird erit 
nach Borweilunag einer Belcheiniguna des betreffenben Hafens 
Aollamte3 aurüderitattet. nachdem die Ware dort richtig aus: 
geladen murbe, G2 empfiehlt Kch. Tamtlidhe Süterfendungen 
Für die Türkei itets „irankit“ nach dem betreffenden türkiidhen 
Beitimmunashafen aufaungeben. ES aenlat nicht, den Traniite 
vermert auf der Verpadung anaubringen. Die Tranlit- 
bezeihnung muß auch in den Konnoffementen angebracht fein, 
da fich die Bollämter in eriter Linie an die Schiffömanifelte 
Salten. Xm Wale der Traniitbeseihnung können Weiter: 
oder Nücfendungen underaolt lagernder Waren anftandslos 
ohne Dedaonierunn bhe8 Aolles8 voraenommen merben
	        
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