Türfel
3Zollvorfehriften.
SoNuorfdhriften für Mufter:
Ale MWarenproben, die einen Gandelswert Haben, find zoll-
pflichtiaq.
Aoflpflidhtiae Yrieffendungen:
San Verkehr mit der Türkei find verichloflene Briefe mit
zollpflihtiaem Anhalt aungelaffen, Die Sendungen mülien
mit dem vorgefichriebenen arlinen Bettel gekennzeichnet werben.
Wuiter im Netfeverkehr:;
Warenbroben und Multer fönnen zollfrei eine und wieder
ausgeführt werden. Die Meifenden müllen im BVelig eines
Multerbalies oder einer Lilte der Muiter nebit drei Abichriften
jein. Die türkiihen Zollbehörden können eine Neberjekung
deg Ralie8 ing Lürfkiiche verlangen. Die Miuijter werden
geltempelt oder geliegelt. Sit Dies nicht mönlich. fo it der
Sbentitätsnachweis durch Lichtbilder, Zeichnungen oder ein-
nehende Beichreibungen augelalen. Sind die Muiter nicht
ichon bei der Ausfuhr aezeichnet, fo brinat die türkiiche Rolle
behörde neue HZeichen an. Die Zölle und Abaaben Kind bei
der Einfuhr zu hinterlegen oder e3 it Sicherheit dafür zu
leiiten, Wiege= und andere Gebühren find fofort bei der
Ginfuhr zu entrichten. Auf Antran der Reifenden Kind die
Bollämter verpflichtet. ftatt Hinterleaung des Zoll die Muiter
zu bergollen. Dies aefchieht nach dem jeweils geltenden Höcften
Bolliaß. Die Warenhroben und Multer find binnen Sahres.
Friit wieder auszuführen, Die Zollbehörde kann die Frift
verlängern. Bei der Wiederansfuhr ind die Multer und der
Muilterbak oder die Beidheinigung des Bollamtes vorzulegen.
Alsdanı erfolat die Rücaahlung der hinterleaten Beträge oder
die Vefreiuna von der Sicherbeitsleittung. Die Rüczahluna
fann von allen Grenzaolämtern und den daaır befunten
BinnenzaNämtern erfaniaen
Aufammenbaden von Waren: a
„Man darf bei der Sinfuhr aus dem Ausland nicht in die-
jelben Krachtitüde einfaches Keniteralas und Sbiegelalas und,
entaeaen dem Gandelabrauch, unaleichartiae Sraeuanifie ver-
ichiedener Verfertiauna und in demfelben Paket verfchiedenen
Rolliägen untermorfene Baummwollgarne aufammenpaden.
Wenn diefe Artikel in der daraelenten Weile verpadt find,
merden die einem höheren Zo0 unterliegenden als SeOmuggel-
waren betrachtet. Wenn mildernde Umftände bewirken, daß
die Waren nicht als Schmungelmaren annefehen werden,
fommt auf alle diele Waren der Zoll des am höchiten zu ver-
zollenden Artifel8 zur Anmendung. Den DBeltimmungen
diefes Artifel8 find diejenigen Waren nicht unterworfen, die
aus technifchen. Transport und Ähnlihen Gründen „Not-
wendiagerweife in einem NFrachtitücg eingeführt werben, infos
fern der Rolbehörde vor Vollenduna der Formalitäten eine
detaillierte Lilte der in jedem Frachtitüc zufammengebadten
SGenenitände überneben worden, it unter Ichriftlicher Dar-
feauna der Gründe. Herner nd von den VBeihränkungen
diefes Artifel8 ausgenommen die aollpflidhtigen Süter und
die auch aollpflichtiaen verlönlihen Bebarfsartifel. die
NReifende mit lich Hihren.“”
Cranfitfendungen:
Kür fämtlide Güter, die nicht ausfhließlih „tranlit“ nach
Smbhrna befördert werden, allo weder im Konnofement noch
auf der Verpaduna 3. DB. als „Smhrnastranfit” bezeichnet find,
muß im Sale der Weiterfendung nach einem anderen
(Hürfilhen oder ausländijhen) Safen, allo auch im Vale der
Rücfendung ins Gerkunftsland, der Zoll mit einem Huichlag
von 20 Prog. devoniert werden, Diejes Zolldepot wird erit
nach Borweilunag einer Belcheiniguna des betreffenben Hafens
Aollamte3 aurüderitattet. nachdem die Ware dort richtig aus:
geladen murbe, G2 empfiehlt Kch. Tamtlidhe Süterfendungen
Für die Türkei itets „irankit“ nach dem betreffenden türkiidhen
Beitimmunashafen aufaungeben. ES aenlat nicht, den Traniite
vermert auf der Verpadung anaubringen. Die Tranlit-
bezeihnung muß auch in den Konnoffementen angebracht fein,
da fich die Bollämter in eriter Linie an die Schiffömanifelte
Salten. Xm Wale der Traniitbeseihnung können Weiter:
oder Nücfendungen underaolt lagernder Waren anftandslos
ohne Dedaonierunn bhe8 Aolles8 voraenommen merben