Argentinien.
BertragsSverhältnis:
Gegenfeitige Meijltbeqinftiqung. FJreundichaftS-, Sandels-
SchiffahriSvertrag Preußens& und der übrigen Staaten des
Deutfchen Zolvereing mit der Argentinifchen Konföderation
vom 19. Sebtentber 1857. Ablauf ein Jahr nach Kündigung.
Zölle:
Die Zölle find Wertzölle in Höhe von 5 his 50 Prozent.
Deutfhe Konfulate:
Buenv3Z YWires (G), Bahia Blanca (K), Comobdora-Riba-
Ddadia (V), Concordia (V), Cordoba (K), Mendoza (K),
ofadag (V), Puerta Gallego3 (V), Puerto Madryn (V),
Kefiftencia (V), Kofario (K), Salta (V), Santa We (V),
Tucuman (V), San Julien (VK).
Se{häftSfprache:
Zyamifch.
VBerfandvorfehHriften.
Segleitpapiere zu Boftfendungen: ;
1 intern. Baketadrekkarte, 2 Zolinhaltzerflärungen (meiß)
it franzöfifjher Sprache, 1 ZolwinhaktserNärung (grün) in
Ddeutfcher Sprache, 1 itatiftiicher Anmekdefchein.
3ollinhaltserfärungen:
Beizufitgen find 2 ZoNinHaltsertlärungen in franzöfi{dher
Sprache, Unrichtige und undvollftändige Ausfülung der Zol-
inhaltsertlärungen hat re und unter Umftänden Be-
ilagnahme der Sendung zur Folge. Der Inhalt i{t daher
genau zu bezeichnen, allgemeine Angaben genligen nicht.
Barcel- und Mufterfendungen: |
Unter „Parceffjendungen“ werden alle Heinen Sendungen,
deren Einzelgetwicht nicht über 10 Kilogramm Hinausgeht,
und deren Inhalt nach Art und Menge beweijt, daß eS {ic
um Waren für den perfönkichen Sebrauch des namentlich be-
zeichneten Empfänger8 Handelt, verfianden. ;
Zür „Mujterfendungen“ {ft keine Gewicht2grenze DOT:
zefOrieben, ihr Umfang fol aber 1 cbm nit überfreiten.
3dr Inhalt fol auSichließlich aus Muftern beftehen, Die
Argentinifchen Zolvorfchriften beftimmen dariiber folgendes:
„AZ Murjterfendungen werden die Sendungen ange-
fehen, die Heine Abijdhnitte von Stoffen enthalten, die
nicht für den gewöhnlichen Gebrauch verwendet werden
fönnen, desgleidhen Sendungen mit einzelnen Stüden
von Waren, die gewöhnlich fortiert in Sägen bezogen
werden, und nur ein oder zwei Stück nach Sattung,
Größe und Qualität enthalten. Die im folchen. Mufter-
jendungen enthaltenen Waren miüffen fo fein, mie fie im
allgemeinen in größeren Mengen bezogen werden, fowohl
der Sattung al aucdy der Oualität nad“.
SHinfichtlich der Bezeihnung der äußeren Umhülung {ft
vorgejchrieben, daß „Mırfterfjendungen“ mit der Bezeichnung
„Miteftra“ und „Barcelfendungen“ mit der Bezeihnung „en-
Comienda“ bverfehen fein müffen.
Die Konfulatgebihr für die Beglaubigung der Parcel-
Dder die Mujterfcheine beträgt:
bei einem Wert bi zu 20 Pefos o10—1 Befo 010
bet einem Wert über 20 Pefo2 070 —2 PejoS 010.
Sit kein Wert angegeben, {jo erfolgt die Einichäbßung
durch Dem Konful. egeben, 1
| | ie zum Wieder-
bie Waren u Sie hi geilen
verfauf beftimmt find, find Feine Beton ihnen enthaltenen
Vorfehriften au erfüllen. Wenn die in ngeführt pder dort
Waren nicht im argentinifchen Zoltarif e ü0e nen Den
Unter „Wert-Dekflarierung“ angegeben fi ; / n
Alunbigte Kechnung beigebracht © bie Gandelstamm :
Die Beglaubigung erfolgt dur Cat Tür Lenalifie-
und muß dann dem zuftändigen Konfır
TUNG borgeleat merden
Argentinien
Sm Berkehr nach Argentinien ift eS geftatiet, bis zu
drei Pakete, die von Ddemfelben AWbfender an Ddenfelben
Smpfänger gerichtet find, mit nur einer Paketkarte zu fen-
den. Die übrigew Beglkeitpapiere find in diejem Falle für
die zufammengehörigen Pakete nur einmal auszufertigen.
Bow der VBerfendung von Baketen mit geringtvertigerem
Inhalt {ft im Interefje von Abfender und Empfänger ab-
zuraten, Die argentinifdhe Zolbehörde erhebt felbit vor
den KMeinften ausSkändigchen Paketen äußert hohe Säße, die
bei Meineren Paketen meijt bedeutend Höher find als Der
Wert des Inhalts. So koftet jedes Paket, unabhängig von
Inhalt, Gewicht und Wert, ohne weiteres ftet8 Pap. Pejos
1,12 oder 6,75 Km, an Zollnebengebüihren. Diefer Betrag
it fällig, ehe der Empjänger das Paket Öffnen Iäbt, auch
dann, wenn fih beim Deffnen herausitellt, daß der Inhalt,
3. B. Bücher, zollfrei Mt. Zu dew Pap, Pefos 4,12 treten
in der Regel SGebithren von mindeften3S PefioS 5,— (8 Gmf.)
jür den Holabijertiger, der vor der ZolbGehörde die Ver-
zollung vornehmen läßt. Außerdem find noch die eigent-
fichen, fehr hohen Zollhauptfäbe zu entrichten; dies alles
neben den Unfofjten, die dem Wojender entitehen.
Bücher nach Argentinien fendet man anı beften als ein-
sache oder als „eingefchriebene“ Druckfachen, da Druckfachen
und Mıurfter ohne Wert, ohne durch Zoll zu gehen, von. der
KBoft direkt beftellt werden.
Srachtfendungen: .
Kür Frachtfendungen mit Waren, die. nicht im argen-
tinifhen Zolltarif angeführt vder die dort unter „Werte
Dekflarierung“ angegeben find, muß ebenfalls die Nichtigkeit
von der Handelskammer beglaubigt und vbom zuitändigen
Konfulat Teagaliftert werben.
Schließlich it woch zu bemerken, daß die zuftändigen
Ronfulate mit Manifelten, Konnoffementen, Urfprungs-
jeuaniffen und allen übrigen Verkladeangelegenheiten mwichts
zu tun Haben. Diefe Anfragen müfen an Das General:
fonfulat in SGambura,. Ferdinanditraße 56, aerichtet werben
yalturen:
Konfularifch beakaubigte Vakturen find im allgemeinen filr
die Einfuhr in Argentinien nicht erforberlkich, da der arößte
Teil alter zur Einfuhr gelangenden Waren im argentinifchen
Zoltarif mit einem eingefchäßten Mindejtwert aufgeführt
ift, wonach die Berzollung vorgenommen wird. Um Diefe
VBerzollung vorzunehmen, ijft eine einfade Faltura ert-
forderlich, die die Ginzelnettogewichte enthalten muß und
dem Empfänger der Ware fofort bei Abjendung der Waren
jufammen mit den Komnoffementen und Urfprungszeuge
niffem zu überfenden ft.
SZür Waren, Die im argentinifchen Zoltarif überhaupt
nicht aufgeführt find, oder für die im Zoltarif die Werts
deffarierung vorgefehen ift, ijt für die Berzolung kon fu =
[arifm beglaubigte Faktura erforderlich. In
diefem Kalle ift die Yaktura auf den üblichen Bordrucken
des AusitelerS in einfach aufzumacdhen und unter dem
Endbeirag mit der gleichzeitigen ESrflärung zu unterfchrei=
ben, daß der angeführte HecnungSbetrag in Höhe von...
.„.... mit den ordnungsmäßig geführten Büchern über-
zingjtimmt. Diefe Faktura {ft fodann der für den Bezirk
des AusftellerSs zufjfändigen HandelSfammer zur Beglaubi-
gung einzureichen, Bon einem der näcHjt gelegenen argen-
Harifchen. Konfuln fann fodann die Unterfhrift der HandelS-
fammer beglaubtgt werden, wofür eine Gebühr von $ 010
4.— = 16,40 KM, zu entrihten ift. Wird eine konfurlarifcdhe
Beftätigung gewünfcht, daß die eingefeßten Preife gemäß
Erklärung der Handefskammer richtig bezw. glaubwürdig
find, erhöht fih die Sebühr um $ 070 1.— für jeden aus-
geführten Artikel derfelben Warengattung und Qualität,
Die Konfularifjdhe Beglaubigung kann audh in der Form
erfolgen, daß die Nebereinftimmung der vorliegenden Fat:
tra mit der vorzulegenden Originaljabrifantenfaktura be-
ftätigt mwird. Die Geblihrenberechnung {ft in diefem Kal
die aleiche wie dHie Leßtgenannte.
zonnoffenente und Urfprungszeugniffe: |
Für die Berfhiffung find drei Originalionnoffemente un
fünf Kopiekonnoffemente erforderlich, die vom Ablabder
au8zuftellen find und an den SchHiffömakler fpäteftens zwei
Tage vor Abgang des Dampfer3 eingereicht werden müfien.