Dominikanifehe Republif
Dominifaniiche Rebublif.
Beriragsverhältnis: .
Gengenfeitige Meiftbealinitiqung. Sin Bertrag beiteht nicht.
3öfle:
Der Tarif enthält meift Gemwicht8zölle, daneben einige
Stüc- und Wertzöle. Der Tarif fOreibt vor, welches
Betvicht als Unterlage zur Berzoflung dient.
Deutiche Konfulate:
Ban Pedro de Macori8 (K), Santiago de [08 Caballeros-
Za Vega (V), Santa Dominao (K).
Selchäftsiprache:
Zpamnifch.
Verfandvorfchriften.
iollinhaltserflärungen:
Beizufitgen find bet Leitung über Hamburg 4, über Frank
:eich 5 ZollinhaktserfHärungen in franzöfijcher Sprache, Jede
Angelne Woarenagattumg ijt genau nach Menge und Wert
aufzuführen. Bei mehreren Warenftücken ijft Beziffern Der
Anzehten Stücke mit Nummern, die in den Zolinhalts-
?zriärungen. zu vermerfen find, erforderlich.
Tonfulatsgehühren: . .
Cm tönebührer merben Bon: Cmbfänder ENnadez0aen.
tonfulatsfafkturen:
&8 find KAonfulatSfakturen erjJorderlich. Bei der AUus-
Fertigung find folgende Borfehriften zu beachten: Wer in
WsTänDdifchen Häfen Waren mit der Beftimmung nach der
Dominikanifchen Yepwolik verfrachtet, Hat dem Konful oder
deffen Vertreter eine eideSjtattlich unterzeichnete Faktura
in vier Ausfertiaungen in fpantfcher Sprache Dorzuklegen,
Melde folgende Aıgaben enthält:
Den Namen des AbjenderZ und Des Eigentümer3 Der
Waren, ve8 Empfängers oder Konfianators, Den Werfchif-
UNgS- und Beftimmungshafen, die Klafje, Staatzangehörig
eit {vivie Namen des Schiffes 1.115 des Napliäns;
Beichen, Nummern und Rohgewicht der Packftücke mit
dem Wwirklichen Werte der Waren nach dent Marktivert zu!
Beit der Vorlage der Fafktıra, Reingewicht, Menge und
Maß des Inhaltz der Packjtücke,
. Die einzelnen Faktautren dürfen nur für einen Sinführer
Seltimmte Waren enthalten.
Backjtäicke gleichen Kubhalt3, Gemwicht3 und gleicher Form,
welche die aleichen Zeichen und Nummern, tragen, fönnen
In eine Boft zufammenngefaßt merben. Allen Faktıren müffen
die „ent{prechenden Ladunmgakonnoffemente beigefügt fein,
worin. Zeichen, Nummern und RKohaemwicht der Packftücke
Mgegeben find. Wenn die Beteiligten ver fpantfchen
Sprache nicht mächtig find, fo haben fie e3 dem Konfatl mit-
ilteilen, der in diefemn Falle Die Nakturen in fremder
Sprache annehmen mird.
Die Konfularerflärung unß in Gegenwart des Konfuls
1b zwar von den Verladern felbit oder von einer von
Oren gefeßlich hierzu ermächtigten VBerfon abaengehen
Verden,
Die in der Faktura geforderten Sinzelheiten [ind In Den
Sakturen. anzugeben ohne Rückficht Darauf, oO Die Waren
ach dem Kohgetvichte, dem Reingewichte, nach der Stitef
jahl, dem Maßgehalkte, dem Werte zoNpflichtig find oder
5b fie Marfpruch auf zoklfreie Zulaffung haben,
Die Bezeichnung der Waren in den KonfukatSfakturen,
NSbefondere Hinfichtlih Menge, Maß und Gewicht, muß
1ach den Maßitäben erfolgen, Die in Dem Tarif als Grunde
‚age für bie Zolberechnung gebraucht find.
‚Nach dem Rohacwichte zollpflichtige Waren, Da zo
Dflichtige Gewicht {AOlickt das Gewicht aller inneren UND
Iußeren Verpackungen, UmfehlieBungen und Behälter In
1 ein, obne irgend einen Abzug für Das MerbacdunagsS-
Material zu aecwähren.
Nach dem RKeingewichte zollpflidhtige Waren, Das z0ll=
‚Flichtige Semvicht hficht alle inneren oder unmittelbaren
Behälter in fih ein, einfOl. Näftchen, Karten, Papier und
Kappe, die feinem Höheren Zolliage uuuterimorfen find, als
yie Ware felbit. Dagegen find nicht einbegriffen DAS ne-
vöhnliche äußere Verbpadungsmaterial, Iofes Stroh, Hobel-
päne, Sägefpäne und dergleichen Material, Das fich zwifchen
jem äußeren und unmittelbaren oder inneren MNehälter
ye findet.
Biyei oder mehrere Packjtiücke, Die Gogenftände Der
Waren verichiebener Gattungen, Befchaffenheit 0Der DET=
OGiedenen Material ufiv. enthalten, Dirfen nicht auf einer
Zeile in ver Faktura aufgefithrt werden, Der Sudalt
„genzifchter Backjtüicke“, D. 9. von LPackftücken, die mehrere
erichiedenartige Waren enthalten, {ft unter befonderer
Yurgabe jedes einzelnen Pacftüces näher zu bezeichnen.
18 Wert einer Ware i{t für Die Anwendung Des Wert-
‚oll8, mag er unbedingt oder bezingt fein, Der SGroßhandelS-
prei8 der Ware an den Hauptmärkten des Landes 3
Gefrachten, Don 10 De eingeführt wird, verpacdt UND fertig
am Berkaden, einfchließlich der Seefracht, der VBerficherung,
zer iur Gerkunftskande entrichteten Auzfuhrzölle und Der
Bermittlungsipefen. Die Aunnoffemente werden aicht
Beafayubiat.
toumoffenente:
Lenaklifierung der tomnoffernente {ft erforderlich. Huf ci
und Dvemfelben Aonnoffement Darf nur eine Marke
ericheiten.
BefonderS zu beachten:
Orderverladungen find geftattet. Konnofjemente uud Konfut-
Tatäfakturen müjffen Den gleihen Empfänger aufweifen,
Ausitellung der Bapiere auf eine Bank {ft geftattet.
Kuftfendungen: . .
Konfarklatafakturen find nicht erforderkich.
MurtierungSvorfehriften: . | |
Die Kolli, weiche auf einen Konnoffement oder einer Sal
tra ‚zur Berkadung gelangen, Dürfen nur eine Marke
Fraaen,
ZoNvorfchriften.
Zerzullung von Multern:
Muiter in Werte von nicht über $ 2000 bona fide, die von
Rommiilionären für ihre Geflchäftsswede eingeführt werden
und die nicht mehr als bier Monate im Lande verweilen, und
Ser SXmborteur eine vom Yebvilor. welcher die Waren bei
Sin und Ausfubr aweds Keitbaltuna der Identität prüft,
Hi binlänalich erachtete Sicheritellung Keiitet, fönnen zollfrei
innefithrt wmerbden
Kufter im Reifeverkehr: .
Beiondere Vorfchriften über die ‚Behandlung von Muftern,
die Handkungsreifende mit lich. Führen, beitehen nicht, In-
jeifen wird in der Regel wie folat verfahren:
Das Bollamt feßt den Roll Fir die Multer feit und zieht
den Betraa von dem Eigentümer ein, Kehrt der Eigentümer
zurück und führt einen Teil der Multer wieder aus, fo erhäli
»r vom Rollamt den DBetran für diefe Mırlter wieder zurüdc,
%ür die Wiederausfuhr der Multer bewilligen die Zollämter
» dor Regel eine Frilt von 90 Tagen