Honduras, Republik
Honduras, Republif.
BertragsSverhältnis:
Gegenfeitige Meiftbegünftiqung, Sin HandelSvertrag {ft am
5. 3. 26 abgefchloffen worden. €E3 ift cin reines Meiftbeglin-
ftiqungsabiommen auf der Grundlage der gegenfeitiaen un-
bedingten Meiftbegünftigung. “
DazZ Handelsahiommen it am 8, 8. 1926 in Kraft ge:
treten.
Zölle: . 2 es
Der Zolltarif enthält durchweg Setwicht2zölle neben einiaen
Autanabmen.
Deutich Inte:
Saale re Choluteca (K), San Pedro Sıtla (K),
Tequeigalpa (K).
Seidhäftsfipracdhe:
Spanifch.
Berfandvorfchriften.
KannDffemente:
3 muß je ein Originalfonnoffement über die nach Häfen
der Kepublik Honduraz3 direkt oder mit Umkadung getätigten
Berfchiffungen an die Kontrollitelle für Statijftil des
Heneraktonjulats gefandt werden.
Sufolgeveffn find mit den Konfukatsfakturen die Des
ireffenden Orginaktonnoffemente (je ein Eremplar) Dem
Seneralfonfulat einzureiden. Das betreffende Konnojffement
erhalten die Berlader nicht zurücg, fodaß die Ablader fich
Dow dem Schiffämakler ein Originaltonnoffement mehr
fordern müljfen. Gleichzeitig wird darauf hingemwiefen, Daß
die Konnoffemente in Bezug auf Wblader, Empfänger
Marke, Kontermarke, Nummer, Anzahl der Kolli, Gewicht,
Ynhalkt ufw. genau mit demw KonfukatSfakturen üÜbereinte
timmen müffen.
Hrderberladungen find unzuläffig.
Ro-tfulatsgebühren: ;
Konfulatsfatturen: 3 Prozent vom Nettowarenimvert.
Konnoffemente: 2 Dollar, Sandelsfakturen: 1 $.
Die Gebühren find in Konfulatzmarken durch Aoffleben
auf die Fakturen efc. zu entrichten,
Blanko-KonfukatSfakturen find beim Konfulat erhältlich
umbd Ioiten ber SaB (5 Stüc) $ 0.50,
Martierungsvorfchriften: |
Markierunasvorichriften beitehen nicht
3ollinhaltserflärungen: n , ,
Beizufiügen find: bei Leitung über Belgien 2, fonfit eine
Aollinhattaerklärung in fvanifcher oder franzölifcher Sprache
onfulatsfatturen:
Seder Sendung find fünf Konfulatsfakturen in fpamifcher
Sprache mit Wertangabe in U.S.A.-Dolarmährung beiziut:
Migen, Für die Aufmachung der Konfulatäfaltura {ivd DOT:
gefchriebene Formukare zu benwben. Die Beglaubigung der
Verfchiffungspabiere ul. hat ftet8 im BerfchiffungShafen
Au erfolgen:
Die Faktura muß enthalten:
entweder Name und WohHnfig des AbhjenderZ oder
Name des Spediteur, Klajje und Name Des Schiffes,
mit welchem die Ladung erpediert wird, Name Des
Dan brangerS Der Ware und Name des BeitimmungsS-
afensS.
N a Gegenzeichen und Nummer Der ZadungSjtücke,
Bruttogewicdht jedes Koliz und Nettogemwichte in ar.
Die Angabe der Nettogewicte it nur Dann erfot-
Tr wenn mehrere Teile in einem Rollo verbackt
And.
Art der Verpadung (Säcke, Kiften ufw.).
Sefamtbetrag ver Faktırra und detaillierten Werte Der
ber{cdhiedenen Gruppen von Waren.
Genaue Bezeichnung Der Materialangabe der Ware,
Ginzelgewicht und Herkunft derfelben.
Aiioholiichen Gehalt von Wein und Likfören.
„nn der Faktura müffen auch Die Fracht umd Spefen
berücfichtigt fein. Seefracht, Spefen und VBerliherungs-
N En müffen am Schluffe der Naktura aetrennt andeneben
erden.
In einer Konfulatsfaktung darf nur ein Empfänger an-
gegeben werden, auch dürfen Waren für verfchiebene
Cmbfänger nicht auf einer Aonfulatsfaktura fein.
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3ollvorfchriften.
Muriter im Reifeverkehr:
Multer, die einen Handelswert Haben und von Handlungs-
ceifenden zum Ausitellen oder mit der Ablicht der Wieder.
ausfuhr eingeführt werden, unterlieaen Folgenden Regeln:
Der Gandkunasreifende oder fein Vertreter hat cine Ab-
tertiaung8anmelduna über feine Muiterfammlung genau fo
joraufeaen. al8 ob e8 fich um iraendeine Ware handelte. Der
Zolleinnehmer nimmt die Mfertiqung und Verzollung vor
ınd berechnet den Betraa auf der Anmelduna, die von dem
Rollamt durch Hinterlenen des Solles erledint wird. Der Zoll.
zmt8averwalter händiat denr Beteiligten oder defen Vertreter
in Gxemplar der erlediaten Anmelduna aus; diefes Gxremplar
muß von dem Durchfuhrichein bealeitet fein. den. das Boll-
ımt auf das Anfuchen der Wiederausfuhr ausitellt und der
5on jedem beliebigen Zollamt ausneitellt merden fann. Das
Bollamt. über welches die Wiederausfuhr erfolat, Hat die
Beraleihuna der Muiter mit der Anmeldung voraunehmen:
wenn 11h ein UnterIchied eraibt oder einiae Gegenitände fehlen
jo büht der Beteilinte den acaahlten; ZBoW in feiner Gefamt-
heit ein. Wil der Meifende über einen Teil oder Über alle
Pluiter verfügen Io fann e8' der Bollamtvermalter nach bor-
jeriger Rahluna des Zollamts neftatten. Für Ddiefe Ver:
Jünitiqaunag wird den Handlungsreifenden eine Keilt: von
30 Taaen gewährt, Sit nach Ablauf diefer Frilt die Wieder:
zu8fubhr nicht erfolat. fo wird der Zoll endalltia vereinnahmt
Wird die Wiederausfuhr beantraat, fo wird der gezahlte
Soll dem Beteiligten zurücdgezahlt, menn der Inhalt der Kolli
zarnz aenau mit dem vom Sinaanagszollamt in der An:
melduna feitaefebten Befund Übereinitimmt, IS _ einziac
Abaabe werden von dem aezahlten Betrane für die Sin: und
Anötubr der Muilter 5 Centanns für ie % Kiloaramm
bhneanaen
DandelSfatturn: YAtB-
Don Sendungen nach Honduras find neben den N
fakturen auch Handelsfakturen in 2jacher Ausfertigung Det
zufügen, % .
Die Handeksfakturen müffen in jeder Beziedung Ar
den EN übereinjtimmen und find den dr
[aten der Republik Honduraß gleichzeitig mit den Koma-
{at@fatturen zur Zeaalilierung vorzuleaen.
‚onfut-
. inreichung von Kon
Voitpatete: fetfendungen it Die EEE 8 edoch won
Für et wicht A rozent erhoben fl Ce
lat3- und Han fete Die Gebühr von Beitimmungsor
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