fullscreen: Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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6. Diverses. 
Von den übrigen gestellten Fragen kann nur noch jene 
betreffend die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse Verwertung 
finden. Die Antworten sind für die meist im jugendlichen Alter 
stehenden Frauen sehr bezeichnend: 
Berufs zweig 
Angehörige 
des Berufes 
Davon sind Mitglied 
einer Krankenkasse 
Von je 100 
Handel 
163 
33 
20 
Schneiderei 
68 
7 
10 
Näherei 
31 
9 
(29) 
Bureau 
26 
9 
(35) 
Glätterei 
19 
4 
(22) 
Modes 
14 
— 
0 
Diverse 
19 
7 
(37) 
Total 
340 
69 
20 
Davon: 
Stadt 
248 
54 
22 
Land 
92 
15 
16 
Das sind ganz bedenkliche Ziffern: nur ein Fünftel ist in 
irgend einer Krankenkasse, auf dem Lande sogar nicht einmal 
ein Sechstel. Da zeichnen sich insbesondere die Damenschnei 
derinnen aus; von den 23 auf dem Lande wohnenden ist keine 
einzige gegen Krankheit versichert. 
Da die Angestellten des Lebensmittelvereins in dieser 
Statistik nicht figurieren, geben wir auch hier den Inhalt 
seiner Statuten bezügl. Krankenversicherung. „Die provisorisch 
Angestellten erhalten: a) Die Kosten von Arzt und Apotheke 
während 4 Wochen, b) den vollen Lohn während der ersten 
zwei Wochen und den halben Lohn während weiterer zwei 
Wochen. Die definitiv Angestellten dagegen müssen überhaupt 
der eigenen Krankenkasse beitreten“. 
Zum Schlüsse unserer kleinen Abhandlung bringen wir noch 
aus der Sammlung der Bemerkungen solche Zitate, welche ge 
setzgeberisch von irgend einem Nutzen sein können. Sie betreffen
	        
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