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auch dann nicht — die besteht nur im Gehirn der Anar—
chisten und der mystischen Klerikalen oder Liberalen; wir
sind an die vorhandenen Produktivkräfte gebunden. Diese
können wir jedoch nach unserem gemeinsamen Willen, zu
unserem gemeinsamen Wohl anwenden. Und das ist alles,
was wir verlangen.
Zweite Bemerkung.
Selbstverständlich kann sich eine Wissenschaft, wenn
sie einmal durch ein gesellschaftliches Bedürfnis eutstanden
ist, auf einer bestimmten Entwicklungsstufe selbständig,
ohne unmittelbaren Zusammenhang mit dem gesell—
schaftlichen Bedürfnis weiter entwickeln. Obwohl die An—
fänge der Astronomie aus einer gesellschaftlichen Notwen—
digkeit hervorgegangen sind, hat sie sich jetzt auch außer—
halb des direkten Zusammenhanges mit den Bedürf—
aissen des gesellschaftlichen Lebens weiter entwickelt. Der
Zusammenhaug zwischen der selbständig gewordenen
Wissenschaft, der Technik und dem Bedürfnis ist jedoch
immer aufzufinden, wenn man nur nicht bei den äußersten
Aesten oder Blüten bleibt, sondern die Wurzel der Wissen—
schaft sucht.
C. Das Recht.
Das Recht handelt vom Mein und Dein. Das Recht
ist die allgemeine Auffassung einer Gesellschaft darüber,
was mir, was dir und was einem anderen gehbren darf,
Solange die Produktivkräfte und die Produktionsverhält⸗
nisse fest sind, stehen auch die Begriffe vom Eigentum fest.
Wenn jedoch jene zu wanken anfangen, wanken auch diese.
Kein Wunder. Produktionsverhältnisse sind ja zugleich
wie wir oben klar nachgewiesen
aben.
Wir werden einige großzügige, jedem bekannte Bei—
spiele für diese Aenderungen aus unserer eigenen Zeit
herbeibringen.
Es ist noch nicht lange her, daß in einer Großstadt
wie Amsterdam die allgemeine Meinung herrschte, die
Lieferung von Licht von Licht und Wasser und die Sorge
für den Personenverkehr sei eine Sache, womit Prival⸗—
personen Geld zu verdienen hätten; Gasanstalten, Wasser—
leitungen und Straßenbahnen sollten das Eigentum von
Privalpersonen sein. Jetzt hat sich das geändert. Ziemlich
allgemein wird jetzt angenommen, daß diese und noch manch
andere Erwerbszweige Gemeindeeigentum sein sollen. Das