Full text: Der historische Materialismus

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auch dann nicht — die besteht nur im Gehirn der Anar— 
chisten und der mystischen Klerikalen oder Liberalen; wir 
sind an die vorhandenen Produktivkräfte gebunden. Diese 
können wir jedoch nach unserem gemeinsamen Willen, zu 
unserem gemeinsamen Wohl anwenden. Und das ist alles, 
was wir verlangen. 
Zweite Bemerkung. 
Selbstverständlich kann sich eine Wissenschaft, wenn 
sie einmal durch ein gesellschaftliches Bedürfnis eutstanden 
ist, auf einer bestimmten Entwicklungsstufe selbständig, 
ohne unmittelbaren Zusammenhang mit dem gesell— 
schaftlichen Bedürfnis weiter entwickeln. Obwohl die An— 
fänge der Astronomie aus einer gesellschaftlichen Notwen— 
digkeit hervorgegangen sind, hat sie sich jetzt auch außer— 
halb des direkten Zusammenhanges mit den Bedürf— 
aissen des gesellschaftlichen Lebens weiter entwickelt. Der 
Zusammenhaug zwischen der selbständig gewordenen 
Wissenschaft, der Technik und dem Bedürfnis ist jedoch 
immer aufzufinden, wenn man nur nicht bei den äußersten 
Aesten oder Blüten bleibt, sondern die Wurzel der Wissen— 
schaft sucht. 
C. Das Recht. 
Das Recht handelt vom Mein und Dein. Das Recht 
ist die allgemeine Auffassung einer Gesellschaft darüber, 
was mir, was dir und was einem anderen gehbren darf, 
Solange die Produktivkräfte und die Produktionsverhält⸗ 
nisse fest sind, stehen auch die Begriffe vom Eigentum fest. 
Wenn jedoch jene zu wanken anfangen, wanken auch diese. 
Kein Wunder. Produktionsverhältnisse sind ja zugleich 
wie wir oben klar nachgewiesen 
aben. 
Wir werden einige großzügige, jedem bekannte Bei— 
spiele für diese Aenderungen aus unserer eigenen Zeit 
herbeibringen. 
Es ist noch nicht lange her, daß in einer Großstadt 
wie Amsterdam die allgemeine Meinung herrschte, die 
Lieferung von Licht von Licht und Wasser und die Sorge 
für den Personenverkehr sei eine Sache, womit Prival⸗— 
personen Geld zu verdienen hätten; Gasanstalten, Wasser— 
leitungen und Straßenbahnen sollten das Eigentum von 
Privalpersonen sein. Jetzt hat sich das geändert. Ziemlich 
allgemein wird jetzt angenommen, daß diese und noch manch 
andere Erwerbszweige Gemeindeeigentum sein sollen. Das
	        
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