Full text: Bankpolitik

110 
II. Der Geldmarkt. 
Nleinbürgerstandes abgehoben, und zwar nicht blos 5par- sondern 
auch Scheckeinlagen, und durch Larkassenführung ersetzt. Um für diesen 
Kall die Zahlungsfähigkeit der Kreditbanken zu sichern hat die bis 
herige amerikanische Lankgesetzgebung ein prozentuelles Deckungs 
verhältnis zwischen Einlagen und Goldbestand bei den Nationalbanken 
verlangt und durch den Einfluß der Clearing-Häuser war diese Korderung 
auch auf die andern Aktienkreditbanken (Trust Companies) übertragen 
worden; in England wurde seit zwei vezenien das halten selbständiger 
Goldreserven durch die Depositenbanken verlangt und durchgesetzt 
und in Deutschland sollten ähnliche Bestrebungen bei den Rredit- 
banken zur Durchführung kommen. — Die Goldreserven können aber 
nie mehr als eine relativ kleine Quote der Einlagen darstellen — sonst 
würde der hauptnutzen der Kreditbanken bedroht- eine wirksame Si 
cherung gegen Paniken kann darum in den Rassenreserven allein nicht 
erblickt werden,- nur ausgiebiger Gebrauch der Note kann in jenen Zei 
ten helfen, in welchen das Ueberweisungssgstem von einer namhaften 
Zahl jener, die es bisher benützten, aufgegeben wird. Der Umfang 
der Ersatzmöglichkeit hängt von dem Verhältnis zwischen Noten und 
metallischen Zahlungsmitteln in der Zirkulation ab. 
Die Zentralisation des Goldbestandes. 
Weit intensiver als die Förderung des Ueberweisungsverkehrs 
wirkt die Zentralisation des Goldbestandes bei der Notenbank: sie ver 
mag die Ansprüche aus dem innern Verkehr für Zirkulationszwecke 
außerordentlich stark, unter besonders günstigen Umständen bis auf 
Null herabzudrücken. 
Die Krage nach den Vorteilen der Zentralisation des Goldes war 
im vorigen Jahrhundert zu wiederholtenmalen gestellt worden, na 
mentlich bei Beseitigung des Sgstems des Zwangskurses. Ausführlich 
war sie in England diskutiert worden, als nach den Wiegen mit dem 
ersten Napoleon der Zwangskurs wieder aufgehoben werden sollte. 
Damals hatte sich in energischer weise Ricardo für die Notenzirkulation 
ausgesprochen: „Eine Währung kann als vollendet gelten, wenn sie 
unveränderlichen 8tandard hat und bei ihrem Gebrauch die äußerste 
Qekonomie angewendet wird. . . Papiergeld hat bei richtiger Be 
messung der Quantität einen Grad der Sicherheit der Wertbeständig 
keit des Zirkulationsmittels, den keine andere Korm erreicht. . . Zn 
der nächsten Session des Parlaments wird eine Partei für die Auf 
nahme der Barzahlungen eintreten. Eine gut regulierte Papierwäh-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.