Full text: Wirtschaftsführung und Finanzwesen bei den englischen Eisenbahnen

4 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung 
So hat die LM S 
für den Betrieb: 
Divisional Superintendents, denen Districts Con- 
trollers «unterstehen, 
für den Personenverkehr: 
Divisional Passenger Commercial Superintendents, 
für den Güterverkehr: 
District Goods Managers, 
den Bau: 
Divisional Engineers, denen Districts Engineers unter- 
stehen, 
die Grundstücksangelegenheiten: 
District Estate Agents. 
Die Bezirke dieser Provinzstellen decken sich vielfach nicht. 
Die Aufzählung, die hier gegeben wird, will nicht vollständig 
sein, sondern nur im allgemeinen eine Übersicht geben. 
Die Organisation zeigt bei den anderen Gesellschaften ein 
ähnliches Bild. Nur bei der London and North Eastern Railway 
ergeben sich Ansätze einer abweichenden Provinzorganisation. Es 
findet dort unter der Gesamtverwaltung eine gewisse Zusammen- 
fassung in “Areas’’ statt. 
Das Bild der Aufteilung der Gesamtverwaltung in Abteilungen 
unter dem “ General Manager”’ zeigte auch die LM S in den ersten 
Jahren ihres Bestehens. Die Vielzahl der Abteilungsleiter schien 
jedoch die erforderliche Stoßkraft einer straffen Leitung vermissen 
zu lassen. Als Sir Josiah Stamp (das bekannte Mitglied des Dawes- 
Komitees, der kein Berufseisenbahner, sondern Finanzmann ist) vor 
wenigen Jahren zur Leitung der LM S berufen wurde, schuf man 
ein Exekutivkomitee, dem unter dem Präsidenten vier Vizepräsi- 
denten, der “ Secretary’ (über dessen Funktionen noch zu reden sein 
wird) und der “Legal Adviser” angehören, 
Eine bemerkenswerte Weiterbildung der Stellung des Präsi- 
denten hat sich dadurch ergeben, daß er in der Sitzung des Ver- 
waltungsrates Ende Juli 1927 zugleich zu dessen “Chairman” 
(Präsident) gewählt wurde. Er ist also ähnlich, wie man dies bei 
amerikanischen Gesellschaften findet (um die deutschen Bezeich- 
nungen zu gebrauchen) Generaldirektor und Präsident des Ver- 
waltungsrates in einer Person. 
Die vier Vizepräsidenten haben die Geschäfte unter sich wie 
folgt aufgeteilt: 
A. Finanzen, Rechts- und. Steuerfragen, grundsätzliche 
Fragen der Personalverwaltung, 
für
	        
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