Full text : Wirtschaftsführung und Finanzwesen bei den englischen Eisenbahnen

6 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung

Accountant’’ beschäftigen sich auch die unmittelbaren “Assistants”
des ‘General Manager’ sehr erheblich mit den Fragen der Wirtschaftsführung.

Während bei der LM S eine besondere organisationsmäßige
Hervorhebung des Vizepräsidenten für den Finanzdienst oder des
“Chief Accountant”” nicht Platz greift, ist bei der G W der “Chief
Accountant’”” ebenso wie der“ Secretary” (und der “Legal Adviser”’)
nicht dem “General Manager”, sondern unmittelbar dem Verwaltungsrat
 verantwortlich. Der “Chief Accountant”” macht seine
Berichte selbst an das Finanzkomitee und den Verwaltungsrat.
Bei derG W besteht weiter die Besonderheit, daß die“ Accountants’”
 der technischen Abteilungen deren Chefs unterstehen. Sie
werden selbst wieder vom Büro des “Chief Accountant” kontrolliert.

IV. Die Haushaltswirtschaft

Die LM S macht keinen Voranschlag in unserem Sinne, der
offiziell genehmigt und mit einer gewissen zwingenden Wirkung
als Finanzprogramm der Wirtschaftsführung zugrunde liegt. Es
sei daran erinnert, daß der Voranschlag der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft
 zwar kein Etat im Sinne der Reichshaushaltsordnung
ist, doch ein Finanz-, Bau- und Beschaffungsprogramm bedeutet,
das vom Verwaltungsrat zu genehmigen ist. Wenn auch keine
Bindung an die Einzelansätze besteht, so ist die Verwaltung doch
in den Hauptpunkten jm ganzen festgelegt und muß sich wesentliche
Abweichungen hiervon genehmigen lassen. Vom Verwaltungsrat
der LM S dagegen werden nur ausdrücklich alle Neubauten genehmigt
 (siehe Seite 27). Ferner liegt die jährliche Zuweisung zur
Erneuerungsrücklage (Renewals Fund) fest. Erörtert wird im Verwaltungsrat
 auch das (von der Zuweisung zur Erneuerungsrücklage
unabhängige) Programm der Neuherstellung bzw. Neubeschaffung
von Fahrzeugen.
Die Verwaltung selbst kommt aber mit diesen Unterlagen und
einer nachträglichen Kritik allein nicht aus und macht deshalb
für den inneren Dienst vor dem Beginn des Geschäftsjahres eine
Schätzung, sowohl für die Ausgabe- wie für die Einnahmeseite.
Diese Schätzung wird nicht dem Verwaltungsrat vorgelegt, wurde
aber bisher mit dessen ‘“Chairman’’*) in seinen Hauptpunkten besprochen.

— "*) Daß nunmehr President of Executive und Chairman bei der L M S dieselbe
Person sind. wurde schon mitgeteilt.
            
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