Full text : Wirtschaftsführung und Finanzwesen bei den englischen Eisenbahnen

4 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung
So hat die LM S
für den Betrieb:
Divisional Superintendents, denen Districts Controllers
 «unterstehen,
für den Personenverkehr:
Divisional Passenger Commercial Superintendents,
für den Güterverkehr:
District Goods Managers,
den Bau:
Divisional Engineers, denen Districts Engineers unterstehen,

die Grundstücksangelegenheiten:
District Estate Agents.
Die Bezirke dieser Provinzstellen decken sich vielfach nicht.
Die Aufzählung, die hier gegeben wird, will nicht vollständig
sein, sondern nur im allgemeinen eine Übersicht geben.
Die Organisation zeigt bei den anderen Gesellschaften ein
ähnliches Bild. Nur bei der London and North Eastern Railway
ergeben sich Ansätze einer abweichenden Provinzorganisation. Es
findet dort unter der Gesamtverwaltung eine gewisse Zusammenfassung
 in “Areas’’ statt.
Das Bild der Aufteilung der Gesamtverwaltung in Abteilungen
unter dem “ General Manager”’ zeigte auch die LM S in den ersten
Jahren ihres Bestehens. Die Vielzahl der Abteilungsleiter schien
jedoch die erforderliche Stoßkraft einer straffen Leitung vermissen
zu lassen. Als Sir Josiah Stamp (das bekannte Mitglied des Dawes-Komitees,
 der kein Berufseisenbahner, sondern Finanzmann ist) vor
wenigen Jahren zur Leitung der LM S berufen wurde, schuf man
ein Exekutivkomitee, dem unter dem Präsidenten vier Vizepräsidenten,
 der “ Secretary’ (über dessen Funktionen noch zu reden sein
wird) und der “Legal Adviser” angehören,
Eine bemerkenswerte Weiterbildung der Stellung des Präsidenten
 hat sich dadurch ergeben, daß er in der Sitzung des Verwaltungsrates
 Ende Juli 1927 zugleich zu dessen “Chairman”
(Präsident) gewählt wurde. Er ist also ähnlich, wie man dies bei
amerikanischen Gesellschaften findet (um die deutschen Bezeichnungen
 zu gebrauchen) Generaldirektor und Präsident des Verwaltungsrates
 in einer Person.
Die vier Vizepräsidenten haben die Geschäfte unter sich wie
folgt aufgeteilt:
A. Finanzen, Rechts- und. Steuerfragen, grundsätzliche
Fragen der Personalverwaltung,

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