Full text: Wirtschaftsführung und Finanzwesen bei den englischen Eisenbahnen

6 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung 
Accountant’’ beschäftigen sich auch die unmittelbaren “Assistants” 
des ‘General Manager’ sehr erheblich mit den Fragen der Wirt- 
schaftsführung. 
Während bei der LM S eine besondere organisationsmäßige 
Hervorhebung des Vizepräsidenten für den Finanzdienst oder des 
“Chief Accountant”” nicht Platz greift, ist bei der G W der “Chief 
Accountant’”” ebenso wie der“ Secretary” (und der “Legal Adviser”’) 
nicht dem “General Manager”, sondern unmittelbar dem Verwal- 
tungsrat verantwortlich. Der “Chief Accountant”” macht seine 
Berichte selbst an das Finanzkomitee und den Verwaltungsrat. 
Bei derG W besteht weiter die Besonderheit, daß die“ Accoun- 
tants’” der technischen Abteilungen deren Chefs unterstehen. Sie 
werden selbst wieder vom Büro des “Chief Accountant” kontrolliert. 
IV. Die Haushaltswirtschaft 
Die LM S macht keinen Voranschlag in unserem Sinne, der 
offiziell genehmigt und mit einer gewissen zwingenden Wirkung 
als Finanzprogramm der Wirtschaftsführung zugrunde liegt. Es 
sei daran erinnert, daß der Voranschlag der Deutschen Reichsbahn- 
Gesellschaft zwar kein Etat im Sinne der Reichshaushaltsordnung 
ist, doch ein Finanz-, Bau- und Beschaffungsprogramm bedeutet, 
das vom Verwaltungsrat zu genehmigen ist. Wenn auch keine 
Bindung an die Einzelansätze besteht, so ist die Verwaltung doch 
in den Hauptpunkten jm ganzen festgelegt und muß sich wesentliche 
Abweichungen hiervon genehmigen lassen. Vom Verwaltungsrat 
der LM S dagegen werden nur ausdrücklich alle Neubauten ge- 
nehmigt (siehe Seite 27). Ferner liegt die jährliche Zuweisung zur 
Erneuerungsrücklage (Renewals Fund) fest. Erörtert wird im Ver- 
waltungsrat auch das (von der Zuweisung zur Erneuerungsrücklage 
unabhängige) Programm der Neuherstellung bzw. Neubeschaffung 
von Fahrzeugen. 
Die Verwaltung selbst kommt aber mit diesen Unterlagen und 
einer nachträglichen Kritik allein nicht aus und macht deshalb 
für den inneren Dienst vor dem Beginn des Geschäftsjahres eine 
Schätzung, sowohl für die Ausgabe- wie für die Einnahmeseite. 
Diese Schätzung wird nicht dem Verwaltungsrat vorgelegt, wurde 
aber bisher mit dessen ‘“Chairman’’*) in seinen Hauptpunkten be- 
sprochen. 
— "*) Daß nunmehr President of Executive und Chairman bei der L M S dieselbe 
Person sind. wurde schon mitgeteilt.
	        
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