Full text: Wirtschaftsführung und Finanzwesen bei den englischen Eisenbahnen

X. Unterhaltung, Erneuerung und Anlagezuwachs 23 
X. Unterhaltung, Erneuerung und Anlagezuwachs 
Angesichts der im Gange befindlichen Umstellung unseres 
Buchungswesens habe ich mich besonders eingehend mit den ein- 
schlägigen Fragen befaßt und mir an Hand der Bücher, Rechnungen 
und der sonstigen Unterlagen ein Bild über die geltenden Bestim- 
mungen und ihre Anwendung verschafft. Die Frage der Ausscheidung 
der Ausgaben nach Unterhaltung, Erneuerung und Anlagezuwachs 
war eine der ersten, die wir in Deutschland behandelte” haben "uad 
die uns noch viel beschäftigen wird. Ich möchte deshalb‘ zunächst 
die englische Sachbehandlung darstellen, ehe ichW_die Gestaltung 
des Buchungsplanes bespreche. 5. “s 
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Die Begriffbestimmung der Unterhaltung gibt zu besonderen 
Bemerkungen keinen Anlaß. 
Aufwendungen für Erneuerung und Anlagezuwachs bis zu 
einer bestimmten Summe werden als Unterhaltungskosten be- 
handelt. 
Besondere Bestimmungen ermöglichen eine gewisse Freiheit 
für weitergehende Entschließungen bei der Bilanzaufstellung. 
2, Erneuerung 
Wie bei uns gilt auch in England der Grundsatz, daß die Eisen- 
bahnanlagen als solche nicht abgeschrieben werden. Es besteht 
eine Erneuerungsrücklage, der jedes Jahr der Saldo der Er- 
neuerungsrechnung zugewiesen wird. 
Die tatsächlichen Ausgaben für Erneuerungen werden der 
Erneuerungsrechnung belastet. Der Wert des bei der Erneuerung 
gewonnenen Altmaterials wird von diesen Kosten („Nettorechnung‘‘) 
abgesetzt. Gutgeschrieben wird der Erneuerungsrechnung als 
Erneuerungssoll die Summe, die theoretisch erforderlich ist, um 
die Substanz der Anlagebestandteile zu erhalten. Diese Summe wird 
so berechnet, daß die Gesamtkosten der Neuherstellung der be- 
treffenden Teile des Anlagekapitals im Zeitpunkt der Gutschrift 
durch die Zahl der Jahre der Nutzungsdauer geteilt werden. Dadurch, 
daß nicht die ursprünglichen Anlagekosten, sondern die Neu- 
herstellungskosten dieser Rechnung zugrunde liegen, wird auch die 
Überteuerung berücksichtigt.
	        
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