34 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung
an Strecken bestehen lassen. Hieraus ergeben sich verwickelte
Abrechnungen, deren Einzelheiten für deutsche Verhältnisse kaum
von Interesse sind.
2. Die Nebenbetriebe
Neben der Eisenbahnrechnung werden besondere Rechnungen
für die Nebenbetriebe — Ancillary Businesses — geführt. Als solche
kommen insbesondere in Betracht:
Personenbeförderung auf Landstraßen,
Dampfschiffe,
Kanäle,
Häfen und Lagerhausbetriebe (Docks, Habours, Wharves),
Hotels,
Bahnwirtschaften und
Speisewagen im Eigenbetriebe,
Steinbrüche.
3. Die Gesamtrechnung
Die Eisenbahnrechnung wird mit den Rechnungen der Neben-
betriebe zu einer Gesamtrechnung zusammengefaßt, in der außerdem
Einnahmen aus Mieten und Pächten und Einnahmen aus besonderen
Verhältnissen zu anderen Gesellschaften erscheinen.
4. Die Kapitalrechnung
Die Rechnung über die Ausgaben auf Kapitalkonto ist nach
folgenden Abschnitten aufgestellt, soweit die Eisenbahnen im ganzen
in Betracht kommen.
Strecken im Betrieb,
Strecken noch nicht im Betrieb,
Neue Linien,
Erweiterungen und Verbesserungen bestehender Linien,
Gemeinschaftsstrecken im Eigentum der Gesellschaft,
Gepachtete Gemeinschaftsstrecken.
Fahrzeuge,
Werkstätten,
Grundstücke und Gebäude,
Maschinelle Einrichtungen,