36 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung
zwischen Ausgaben und Einnahmen auf Kapitalrechnung (aus
Schulden, Vorzugsaktien und Stammaktien). Im übrigen sind die
wichtigsten Posten:
a) auf der Seite ües Vermögens:
Kasse und Bankguthaben,
Geldanlagen in Staats- und anderen Sicherheiten,
Sonstige Geldanlagen,
Betriebsvorräte,
Forderungen aus Verkehrseinnahmen,
Vorschüsse an das Personal für Wohnungszwecke;
der Seite der Verbindlichkeiten:
Schulden aus Verkehrseinnahmen,
Sparkasse,
Ruhegehaltsfonds,
Schulden an Dritte,
Entschädigungsrücklage,
Feuerversicherungsrücklage,
Abschreibungs- (Erneuerungs-) Rücklage,
Reservefonds,
Dividende-Reserven, abzüglich der vorzeitig gezahlten
Dividende (“Interim Dividends’”).
Die Bilanz zeigt als Schlußsumme den Betrag, der nach Abzug
der Dividendenabschläge für die Ausschüttung der Jahresdividende
zur Verfügung steht.
Die Bedeutung der meisten Posten ergibt sich aus der Dar-
stellung an anderer Stelle.
Wegen der Geldanlagen siehe Seite 11,
wegen der Betriebsvorräte siehe Seite 14,
wegen der Vorschüsse an das Personal für Wohnungen siehe
Seite 22,
wegen des Ruhegehaltsfonds siehe Seite 20,
wegen der Sparkasse siehe Seite 22.
Dem Entschädigungsfonds wird jährlich eine feste Summe
zugewiesen; aus dem Fonds werden größere Entschädigungsbeträge
gezahlt. Das gleiche Verfahren findet bei dem Feuerversicherungs-
fonds statt.
Zu der Frage des Ausgleiches zwischen dem alten und neuen
Jahre (Übergangsrechnung) ist zu bemerken:
Die Kasse weist, wie dies jetzt in Deutschland durchgeführt
ist. den Bestand am letzten Tage des Rechnungsjahres aus.
Für die Abrechnung der Verkehrseinnahmen gilt, daß alle
Sendungen, die im alten Jahre aufgegeben sind, auch noch auf