weiter AbjAnitt.
Die Befeitigung der irrationelen Flureinteilung.
Sujammenlegung der Grundjtüce, Kommajjation.)
1. Die Aufgabe.
Die Größe des Naturalertrages und des Reinertrages
eines Iandwirt|haftlichen Betriebes ift, unter fonft aleidhen
Umjtänden, jtark davon abhängig, wie die räumliche Geitaltung
des Grundes und Bodens befchaffen ijt, der das
wichtigjte Produktionsmittel der Landwirtfhaft darltellt.
Der Boden eines einheitliqjen Iandwirt{qhaftlichen Betriedes
kann aus einem einzigen zufammenhängenden Stück,
er kann aber auch) aus mehreren oder aus fehr vielen
jolden Stücken (Parzellen) bejtehen; ferner können die
Darzellen qünftigere oder unglünftigere Formen befigen;
ie Rönnen nahe oder entfernt voneinander, nahe oder entjernt
vom Wirtjdhaftshof liegen; fie können unmittelbar
an eine Straße oder einen Weg anarenzen oder man muß,
um zu ihnen zu gelangen, fremden Grund und Boden überjdreiten.
Faßt man dieje räumliqhe Gejtaltunag aller Iandwirt{qajtlidhen
Befigungen eines Candjtridhes zufjammen,
jo eraibt fi defjen Fiureinteilung.
Es 'ijt eine jehr wichtige Aufgabe der Iandwirtjhaftliqen
Produktionspolitik, dort, wo diefe Flureinteilung
unzwecmüßig ijt, einzugreifen und die Befigkonfiguration
ohne Änderung der Befiggrößen zu verbefjern. In der
Induftrie kann man hier alles getrojt dem Ermeijfen
des einzelnen Unternehmers überlajjen; der Unternehmer
wird eine unzweckmüäßig gebaute Fabrik, wenn das rentabel
ijt, aus eigenem Antrieb umbauen; und fjelbit wenn
er das nicht tut, it der volkswirtichaftliche Schaden nicht
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