Full text: Die landwirtschaftliche Produktionspolitik in Österreich

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d) wenn fonjt öffentlidhe Interefjen, befonders weaen 
gleichzeitiger Durchführung anderer agrarijher Maß- 
nahmen eine Regelung der Flurverhältnifje erheijdhen. 
Es iljt Jicher jhon ein Fortjchritt, daß nunmehr doch 
die rechtlidhe Möglichkeit befteht, unter gewilfen Doraus- 
jegungen vom Amts wegen vorzugehen. Aber das ijt nod 
zu wenig. Die Behörden müßten die Derpfligtung 
haben, die Zujammenlegungen überall dort vorzunehmen, 
wo davon ein fiqherer Dorteil zu erwarten ift. 
HNimmt man die Infjtitution des Privateigentums an 
Grund und Boden überhaupt als gegeben an und will man 
aud) an der bejtehenden Grundbefigverteilung nichts 
ändern, jo muß man doch wenigftens verlangen, daß die 
räumliche Befigkonfiguration in eine Form gebracht wird, 
die es ermöglicht, daß der begrenzt vorhandene Boden mit 
den geringjten Koften und auf die zweckmäßiagjte Art be- 
wirtjqhaftet werden kann und daß von diejfem Boden nicht 
überflüjfigerweife nocd) ein aroker Teil für die Droduktion 
verlorenaebt. 
Su diefem Swecke wäre folgendes notwendia: 
1. Die Jofortige amtliqhe Fejtjtelung aller Gemeinden, 
in weldjen eine ungünftige Flureinteilung befteht und 
dur Sufjammenleqgung behoben werden kann; ferner die 
Schäßung der dafür in jeder folden Gemeinde erforder- 
liqjen Arbeiten, ihrer Dauer, der Zahl der dafür nötigen 
Arbeitskräfte und der vorausfichtlidhen Kolten; 
2. die Aufjtellung eines umfafjenden Zujammen- 
[egungsprogramms, derart, daß die ganze Aktion auf eine 
Reihe von Jahren aufgeteilt wird, zum Beifpiel 10; 
3. die Durchführung diefes Programms von Amts 
Degen ohne Rücklicht auf eine Zuitimmung der Grund- 
eliker: 
4. die Indienftjtellung einer dafür ausreichenden An- 
zahl von jachverftändigen Perfonen; 
5. die Aufteilung der Koften auf die Grundbeliker; 
6. die enajte Derbindung diefer Aktion mit der Durch- 
führung aller wünidhenswerten Bodenverbefjerungen (fiehe 
unten). 
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