Erjiter AbjAnitt.
Allgemeine SGefichtspuntkte.
1. Wejen und Mittel der Iandwirtjchaftlihen Produktions-
politik. Abgrenzung des Gegenitandes.
a) Candwirtfqhaftliqge Produktions-
politik ifjft die Gefamtheit der Eingriffe des Staates
(des Landes, der Gemeinde) in das Wirtfjhaftsleben, um
die Iandwirtjchaftlidhe Produktion zu heben, das heißt um
lie 3u vergrößern oder um fie in eine Joldje Richtung zu
[(enken, die als volkswirt/haftlich günftig angejehen wird.
Dies kann direkt oder indirekt gefchehen: direkt, wenn der
Staat unmittelbar die Erzeugung zu beeinflulfen [ucht, zum
Beijpiel dur Dorfchriften über Derbeffjerung der Produk-
tionsmittel oder des Produktionsprozejjes; indirekt, wenn
Jer Staat den Geldreinertrag der Iandwirtfjhaftlihen Be-
triebe etwa durch Aararzölle, durch Steuerbegünftiqungen
und dergleichen zu fteigern [ucht, um die Landwirte zu er-
3öhter Produktion anzureizen.
Das Gebiet diefer indirekten Produktionspolitik ijt faft
unbegrenzt, denn alle voIkswirt{ghaftlidgen Erfdheinungen
itehen in einer innigen volkswirt{qhaftlidhen Wechfel-
wirkung; naher beeinflußt fajt jede wirt{qhaftspolitijche
Maßregel indirekt auch die Produktion. So zunächit alle
Maßregein der Agrarpolitik im weiteren Sinne, aljo zum
Beijpiel auch die Änderung der Grundbejigverteilung (durch
innere Kolonijation und dergleichen) oder eine Reform des
Dachtrechtes oder die Gefeggebung über Servituten oder
agrarijde Gemeinjdhaften. Aber auch alle Makßreaeln in
anderen Zweigen der Dolkswirtfqhaftspolitik wirken in-
direkt auf die Iandwirtjhaftlidhe Produktion ein; fo die
Dandelspolitik, der Arbeiterfjhuß und deraleichen.
HierwirdnurdiedirekteProduktions-
politik (Produktionspolitik im enaeren