Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Schuhmacher 
3. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden). 
a) Vom Landesfinanzamt Kassel aufgestellt: 25—35% (Gewinnsatz vom Umsatz) 
b) Von den Hwk, Kassel, Wiesbaden, deren Geschäftsstelle in Frankfurt und Koblenz (für den 
Kreis Wetzlar) aufgestellt; 
Alleinbetrieb. 2. .0.0000000000 000 00 444 
1 Gehilfe . . 0.0.0... 4 . 
2 Gehilfen . 0... . 
Betrieb fertigt Reparaturen und neue Produkte an. 
(Vgl. Schreiben des Landesfinanzamtes‘' Kassel — 26/128. I. E. 1110 v. 25. 3. 1927 am 
Schluß es Heftes.) ; 
6. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt). 
Rohgewinn Reingewinn 
‚in % vom Umsatz 
Schuhmacher 
a) Alleinmeister (hauptsächlich 
Flickschuster) . . . . . 
b) Meister mit 1 Gehilfen . 
c) »9 ”„ 2—3 » 
d) größere Betriebe . . . . 
Schuhmacherbedarfsartikel- und 
Lederkleinhandel . . . . 
Schuhwarenhändler 
a) gewöhnl. Schuhwaren . . . 
b) bessere ” . 
2) bei teilweiser Selbstanfertigung. 
u. Ausführung v. Reparaturen 
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4. 5. 1927“. 
Landesfinanzamt Darmstadt). 
7. Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der 
Leipzig, Plauen). 
Reingewinn - Richtsatz 
a) Landesfinanzämter. in % vom Umsatz 
1. Gemischter Betrieb: 
Alleinbetrieb . . .0. 0.04 +. 
Mittl. Gehilfenbetrieb (1L—3 Gehilf.) 
Gr6ß. » (über 3 
Reiner Werkstattbetrieb: 
Alleinbetrieb . . . . . + 
Lehrlingsbetrieb . . . . 
Mittl. Gehilfenbetrieb . 
Größ. 
Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz, 
b) Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Sächs. Schuhmacher-Innungsverband. 
Reingewinn - Richtsatz 
in % vom Umsatz 
Stadtbetriebe (Werkstattbetriebe): 
Allein- und Lehrlingsbetriebe . . 
Betriebe mit 4 Gehilfen ; 
» 3 ba 
35—45 
25—35 
20—30 
10—20
	        
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