Schuhmacher
3. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden).
a) Vom Landesfinanzamt Kassel aufgestellt: 25—35% (Gewinnsatz vom Umsatz)
b) Von den Hwk, Kassel, Wiesbaden, deren Geschäftsstelle in Frankfurt und Koblenz (für den
Kreis Wetzlar) aufgestellt;
Alleinbetrieb. 2. .0.0000000000 000 00 444
1 Gehilfe . . 0.0.0... 4 .
2 Gehilfen . 0... .
Betrieb fertigt Reparaturen und neue Produkte an.
(Vgl. Schreiben des Landesfinanzamtes‘' Kassel — 26/128. I. E. 1110 v. 25. 3. 1927 am
Schluß es Heftes.) ;
6. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt).
Rohgewinn Reingewinn
‚in % vom Umsatz
Schuhmacher
a) Alleinmeister (hauptsächlich
Flickschuster) . . . . .
b) Meister mit 1 Gehilfen .
c) »9 ”„ 2—3 »
d) größere Betriebe . . . .
Schuhmacherbedarfsartikel- und
Lederkleinhandel . . . .
Schuhwarenhändler
a) gewöhnl. Schuhwaren . . .
b) bessere ” .
2) bei teilweiser Selbstanfertigung.
u. Ausführung v. Reparaturen
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4. 5. 1927“.
Landesfinanzamt Darmstadt).
7. Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der
Leipzig, Plauen).
Reingewinn - Richtsatz
a) Landesfinanzämter. in % vom Umsatz
1. Gemischter Betrieb:
Alleinbetrieb . . .0. 0.04 +.
Mittl. Gehilfenbetrieb (1L—3 Gehilf.)
Gr6ß. » (über 3
Reiner Werkstattbetrieb:
Alleinbetrieb . . . . . +
Lehrlingsbetrieb . . . .
Mittl. Gehilfenbetrieb .
Größ.
Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz,
b) Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Sächs. Schuhmacher-Innungsverband.
Reingewinn - Richtsatz
in % vom Umsatz
Stadtbetriebe (Werkstattbetriebe):
Allein- und Lehrlingsbetriebe . .
Betriebe mit 4 Gehilfen ;
» 3 ba
35—45
25—35
20—30
10—20