Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Tischler 
b) Von den Handwerkskammern Kassel, Wiesbaden, deren Geschäftstelle in Frankfurt und 
Coblenz (für den Kreis Wetzlar) aufgestellt: 
Bauschreiner: 
Alleinbetrieb . ...0.00.00.0040040 4 4 +. 20—25 
L1-—3 Gehilfen . . . . Ve. 15—20 
mehr Gehilfen . 7—15 
Werden in Betrieben überwiegend nur Reparaturen und Möbelschreinerei ausgeführt, so 
jegen die Sätze höher. 
(Val. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26/128. 1L.E. 1110 — vom 25. 3. 1927 am 
Schluß des Heftes.) 
5. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt). 
Reinverdienst in 
9% vom Umsatz 
40—45 
35—40 
25—85 
15-—25 
Kalkulation 
1. Möbelschreiner: 
a) Alleinmeister 
b) Meister mit 1 
€) \„ » 2 59 . 2. s 
d) „3 oder 4 Gehilfen 
Meisterlohn + 15 °% vom Umsatz 
2. Bauschreiner: 
a) Alleinmeister .... + +. + + 
b) Meister mit 1 Gehilfen . . + 
) » > 2 ” * * . * - 
a » = 3 oder 4 Gehilfen . . 
Bei Submissionen niedriger. Spitzenlohn AM. 0.99 bei 300 Arbeitstagen — AM 2350.— 
abgerundet). 
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4. 5. 1927“ 
| andesfinanzamt Darmstadt.) 
6. Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz, Leipzig 
. 1a 
Plauen). 
Reingewinn - Richtsatz 
a) Landesfinanzämter. in °% vom Umsatz 
Alleinbetrieb ...* +. 000044 30—45 
Mittlerer Gehilfenbetrieb . . - 15—30 
;rößerer » 10—25 
Bautischlereien liegen an den unteren Grenzen. Möbel- und Kunsttischlereien erreichen die 
oberen Grenzen. 
%) Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Verband sächsischer Tischler-Innungen. 
Allein- und Lehrlingsbetriebe . 
3etriebe mit 1 Gehilfen .. - 
„2 „ROM 
7 3 2». * 
» 4 ” 
„25 
30—40 
25—35 
? )—30 
15 25 
‚u 20 
515 
Kunsttischlereibetriebe und überwiegend Reparaturbetriebe liegen an den oberen, Bautisch- 
iereien an den unteren Grenzen, Möbeltischlereien bewegen sich in der Regel in den mittleren 
Rahmensätzen. 
(Vgl. Schreiben‘ des Landesausschusses und der Landesfachverbände des sächsischen 
Handwerks vom Mai. 1927 am Schluß des Heftes.) 
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