Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Tischler 
7. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,. 
Hildesheim, Osnabrück, Stadthagen). 
Die vorstehende Aufstellung setzt insgesamt lediglich 2200 Meisterarbeitsstunden (Spalte 3u. 5) 
ein mit der Begründung, daß im Jahre 1926 infolge schlechten Geschäftsganges im Durchschnitt bei 
keinem Meister eine volle Beschäftigung vorgelegen habe. Der schlechte Geschäftsgang wirkt sich 
auch in dem niedrigen Betriebsgewinnaufschlag (Sp. 1l) aus. Dieser Gewinnsatz, der nur die 
Hälfte des für 1925 angegebenen Satzes beträgt, macht sich insbesondere bei den größeren 
Betrieben geltend, die nach Angaben des Verbandes auch am meisten unter dem heftigen 
Konkurrenzkampf gelitten haben. So sind z. B. von 750 in der Stadt Hannover vorhandenen 
Tischlergesellen im Jahre 1926 nur durchschnittlich 250 Gesellen voll beschäftigt gewesen. Da- 
durch, daß die größeren Betriebe tüchtige Gesellen ungern entlassen, entständen diesen Betrieben 
mangels ausreichender Beschäftigung erhebliche Unkosten, die das in der Aufstellung nach- 
zewiesene geringe Einkommen mit verursachen. ; 
Es wird Sache der Finanzämter sein, anhand von Stichproben festzustellen, ob tatsächlich 
im Jahre 1926 mit einem derart niedrigen Durchschnittsgewinnsatz gearbeitet ist. Nach 
den vorhandenen statistischen Unterlagen steht fest, daß der Absatz von Möbeln im Jahre 1926 
erheblich nachgelassen hat. 
Zu beachten ist, daß die in Spalte 5 eingesetzten Zahlen für unproduktive Tätigkeit des 
Meisters in der Kalkulation unter Geschäftsunkosten (Sp. 7) erscheinen, sodaß an sich die in 
Spalte 7 eingesetzten Zahlen um die in Sp. 5 eingesetzten Zahlen zu vermehren sind, 
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanz- 
amtes Hannover vom 9. März 1927.) 
8. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk der Hwk. Düsseldorf). 
Brutto- Netto- 
Verdienstsatz 
40—50 9% 20—30 9% 
9. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim) 
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst sowie nach Kalkulationssätzen. 
Richtsatz für den 
Nettogewinn in % 
10—45 
35—40 
25—35 
15—925 
a) Möbelschreiner. 
A Alleinmeister. . . . 
Meister mit 1 Gehilfen . 
” 2 ” 
8 „ 30d.4,, Ha 
B Meisterlohn ---- 15% vom Umsatz. 
9) Bauschreiner., 
A Alleinmeister. .. ... 
Meister. mit 1 Gehilfen . . 
»” 2 ”„ . 
„ „ 30d4, ‚7 
B Meisterlohn + 10% vom Umsatz. 
Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes.) 
zu b): Der Prozentsatz ermäßigt 
sich unter Umständen für die 
in öffentlicher Submission über- 
nommenen Arbeiten. 
1m 
10. Landesfinanzamt Köln (Bezirk d. Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier). 
a) Vom Landesfinanzamt aufgestellt: 
Bis zu AM. 5000.— Umsatz . . . 
»” » 10 000.— » 
» 3». » 15000.— 
2» ” 20 000.— 
über „ 20000.— 
30 % 
22-25 9% 
18—20 9% 
15—17 % 
10—15 07 
19
	        
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