Uhrmacher
12. Landesfnanzanıt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund.
Münster).
Für Reparaturen allein. . .. ..-
in Verbindung mit Uhren und Gold-
warenhandlung, jedoch vorwiegend
Reparaturarbeiten . ... .
Bis zu 6000 A Umsatz . . .
Von 6—12000 2 . .
12—25000 AM .
„ 25—40000 PM.
mehr als 40000 AM
Zichtsatz für den
'ettogewinn in %
50—55
35—45
30—35
25—30
20—25
15—20
10—15
Gutgehendes Ladengeschäft u.
Reparaturwerkstatt.
13. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
Richtsatz in °%
f.d. Reingewinn
ı) Vom Landesfinanzamt aufgestellt: 45—60
2C0—35
bei Reparaturen allein
bei Reparaturen in Verbindung mit
Uhren- u. Goldwarenhandlung (etwa */s
Reparaturen, */s Handel).
b) Vom Handwerk aufgestellt: 15—20 reine Reparaturen.
14. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
Rohgewinn in % Reingewinn in %
Uhrenhandel . . .. 25—40 15——-25
Jhrmacherreparaturen —.s bis 90
Allgemein... .- 40—60 15—35
15. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz für den
Nettogewinn in %
20—35
Reparaturen in Verbindung mit
Uhren-und Goldwarenhandlung
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
[ Nr. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927).
16. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk d. Gk. Hamburg).
Bruttogewinnsatz in allen Geschäftslagen:
33!/s%/ des Umsatzes beim Handel mit Uhren,
35—50% des Umsatzes beim Handel mit d. übrigen Artikeln,
im Durchschnitt 40% des Umsatzes,
75—85% des Umsatzes bei Reparaturen einschließlich
der Reparaturen durch Heimarbeiter.
Nettogewinnsatz:
für ein kleines Geschäft . ... .30—35% d. Umsatzes
für ein mittleres Geschäft (unter
Berücksichtigung der Löhne) 25—30% „ „
Bemerkung des Finanzamtes Bäumeisterstraße: In kleineren Geschäften entfallen
auf den Handel etwa %s und auf die Reparaturen etwa 1; des Umsatzes, so daß man für der-
artige Betriebe einen Bruttoverdienst von durchschnittl. 50% annehmen kann. Die allgemeinen
Unkosten eines Geschäfts ohne Gehilfen, wie Miete, Licht, Feuerung, Steuern usw. belaufen sich
anf etwa 230—40% des Bruttoverdienstes.