Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Uhrmacher 
12. Landesfnanzanıt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund. 
Münster). 
Für Reparaturen allein. . .. ..- 
in Verbindung mit Uhren und Gold- 
warenhandlung, jedoch vorwiegend 
Reparaturarbeiten . ... . 
Bis zu 6000 A Umsatz . . . 
Von 6—12000 2 . . 
12—25000 AM . 
„ 25—40000 PM. 
mehr als 40000 AM 
Zichtsatz für den 
'ettogewinn in % 
50—55 
35—45 
30—35 
25—30 
20—25 
15—20 
10—15 
Gutgehendes Ladengeschäft u. 
Reparaturwerkstatt. 
13. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg). 
Richtsatz in °% 
f.d. Reingewinn 
ı) Vom Landesfinanzamt aufgestellt: 45—60 
2C0—35 
bei Reparaturen allein 
bei Reparaturen in Verbindung mit 
Uhren- u. Goldwarenhandlung (etwa */s 
Reparaturen, */s Handel). 
b) Vom Handwerk aufgestellt: 15—20 reine Reparaturen. 
14. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln). 
Rohgewinn in % Reingewinn in % 
Uhrenhandel . . .. 25—40 15——-25 
Jhrmacherreparaturen —.s bis 90 
Allgemein... .- 40—60 15—35 
15. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm). 
Richtsatz für den 
Nettogewinn in % 
20—35 
Reparaturen in Verbindung mit 
Uhren-und Goldwarenhandlung 
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft 
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart — 
[ Nr. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927). 
16. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk d. Gk. Hamburg). 
Bruttogewinnsatz in allen Geschäftslagen: 
33!/s%/ des Umsatzes beim Handel mit Uhren, 
35—50% des Umsatzes beim Handel mit d. übrigen Artikeln, 
im Durchschnitt 40% des Umsatzes, 
75—85% des Umsatzes bei Reparaturen einschließlich 
der Reparaturen durch Heimarbeiter. 
Nettogewinnsatz: 
für ein kleines Geschäft . ... .30—35% d. Umsatzes 
für ein mittleres Geschäft (unter 
Berücksichtigung der Löhne) 25—30% „ „ 
Bemerkung des Finanzamtes Bäumeisterstraße: In kleineren Geschäften entfallen 
auf den Handel etwa %s und auf die Reparaturen etwa 1; des Umsatzes, so daß man für der- 
artige Betriebe einen Bruttoverdienst von durchschnittl. 50% annehmen kann. Die allgemeinen 
Unkosten eines Geschäfts ohne Gehilfen, wie Miete, Licht, Feuerung, Steuern usw. belaufen sich 
anf etwa 230—40% des Bruttoverdienstes.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.