Full text : Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Der Landesausschuß
und die Landesfachverbände
des sächsischen Handwerks.

Dresden, im Mai 1927.

Zu den Veranlagungsrichtsätzen.

Im allgemeinen.
Die von dem Landesausschuß und den Landesfachverbänden des sächsischen Handwerks
aufgestellten Richtsätze sind das Resultat eingehender Ermittlungen dieser Verbände. Die Landesfachverbände
 haben auf Empfehlung des Landesausschusses Kommissionen gebildet, die sich aus
anerkannten Sachverständigen aller Landesteile zusammensetzten und die die diesbezüglichen
 Ermittlungen auf Grund der Preisverhältnisse angestellt und das zu den Ermittlungen
beigezogene Material fachmännisch begutachtet haben.
Die eingehenden Beratungen der erwähnten Kommissionen ließen sich verantwortlich nur
unter erheblichen Schwierigkeiten zu Resultaten verdichten, die auf der
einen Seite den praktischen Bedürfnissen der Veranlagungsbehörden, auf der anderen Seite aber
auch den außerordentlichen Verschiedenheiten der wirtschaftlichen Verhältnisse gerade im Handwerk
 einigermaßen gerecht zu werden für sich in Anspruch nehmen konnten.
Deshalb ist jede Kritik aus dem Handwerk an den Arbeiten der erwähnten Kommissionen,
soweit sie diese Schwierigkeiten außer acht läßt, ungerechtfertigt und auch undankbar gegenüber
der Mühewaltung, die die Kommissionen auf sich genommen haben. Dagegen wird jede besründete
 und die Eigenart der Richtsätze. als verallgemeinernde Durchschnitte berücksichtigende
Kritik von dem Landesausschuß und den Landesfachverbänden nur begrüßt, damit künftige
Arbeiten möglicherweise noch richtiger gestaltet werden können.
Dergleichen Schwierigkeiten müssen sich aber auch die Finanzämter bewußt sein und
berücksichtigen. daß die Richtsätze nur Anhaltspunkte erster Vermutungen im Einzelfalle
 abgeben, nicht aber eine auch nur annähernd gerechte Einzelveranlagung von vornherein
gewährleisten können. Den Nachteilen des verallgemeinernden Durchschnittscharakters der Richtsätze
 und den sachlicben und taktischen Schwierigkeiten ihrer Aufstellung muß bei der Veranlagung
 ‚einmal durch Unterlassung schematischer Anwendung der Richtsätze begegnet
werin, Um das auch dem Nichtsachverständigen zu erleichtern, sind den Richtsätzen Kalkulationsbeispiele
 der typischen Arbeiten der verschiedenen Gewerbezweige beigegeben, die demjenigen,
der sich die geringe Mühe nicht verdrießen läßt, gestatten, an Hand der Preisverhältnisse in die
Struktur des Handwerksbetriebes ‚einzudringen und von den möglichen Verschiedenheiten ‚und
ihren Auswirkungen auf das Gewinnverhältnis eine klare Vorstellung zu gewinnen. Trotzdem
aber ist unerläßlich, wenigstens im Vorbereitungsverfahren, Sachverständige
über die besonderen praktischen Umstände des Einzelfalles zu hören und
den Steuerpflichtigen weitgehend Gehör zu schenken, wenn eine gerechte
Einzelveranlagung erreicht werden soll. Die Innungen sind gern bereit, ihre besten Sachverständigen
 dazu zur Verfügung zu stellen. Zum andern können und dürfen die. Richtsätze als
verallgemeinernde Durchschnitte aber auch nicht als Kriterien der materie llen
Richtigkeit einzelner Buchergebnisse und als Begründung zur Zerstörung
 von deren gesetzlicher Vermutung ohne weiteres angewendet werden.

Im besonderen,
Die Richtsätze 1926 liegen — von einzelnen Ausnahmen abgesehen —. allgemein
niedriger als die für 1925 aufgestellten. Ursache dessen ist, daß bei
niedrigeren und zum Teilgleichen Preisen 1925 wie 1926 die Unkosten
1926%eine Erhöhung erfahren haben. Die Geldknappheit hat nach wie vor angehalten
 und die Kaufkraft der Verbraucherschaft niedergehalten. Die enorme und fast das
ganze Jahr 1926 in gleicher Schärfe anhaltende Arbeitslosigkeit hat die Kaufkraft der Bevölkerung
noch schwächer gemacht, als die Geldknappheit schon dazu beigetragen hat, sie niedrig zu halten.
Die Arbeitslosigkeit hat das Pfuschertum in ungeahntem Maße ausgedehnt. Diese Verhältnisse
haben sich im ereim mit der Preissenkungsaktion der Regierung sehr ungünstig auf die Preisverhältnisse
 im Handwerk 1926 ausgewirkt. Demgegenüber haben die Unkosten eine allgemeine
Erhöhung erfahren. Geldknappheit und Arbeitslosigkeit sowie die industrielle und landwirtschaftliche
 Krise haben das Borgunwesen mit seinen Verlusten weiter überhand nehmen lassen. Löhne
und Soziallasten, .die Tarife der kommunalen Unternehmungen und die Realsteuern sind’ — zum
Teil: erheblich — gestiegen.
Unter dem Zeichen dieser Verhältnisse — die sich in fast allen Gewerbezweigen und Betrieben
 ungünstig ausgewirkt haben — muß die Veranlagung 1926 grundsätzlich stehen,

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