Straßenbauer, Pflasterer.
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Merkblatt) Im allgemeinen wird der Straßenbau in der Weise betrieben, daß mit einer
ne gearbeitet wird, die im allgemeinen ans 3 Personen besteht. Der Meister legt bei der
rung die Reihen Steine an und überläßt die Durchführung und die Beendigung der von
elegten Reihen dem ersten und dann dem zweiten Gesellen.
Jurch die für 2 oder mehrere Kolonnen notwendigen Vorarbeiter sowie durch die ständige
wachung der Kolonnen vermindert sich der Meisterverdienst für jede Gesellenstunde (Sp. 7)
'r zweiten Kolonne, wie in der Aufstellung ausgeführt, von 21 Pfg. auf 17 Pfg.
Die Aufstellung berücksichtigt bei der Stundenzahl, daß der Straßenbau ein Saisongewerbe
DD. 9).
Bei Beschäftigung von Lehrlingen tritt eine Erhöhung des Umsatzes ein:
Im 1. Jahre um 400 A. ;
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Xie Jährliche Einkommenserhöhung beträgt für jeden Lehrling durchschnittlich 100 A.
Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanz-
Hannover vom 9. März 1927.)
ndesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen.
Richtsatz für den
Bruttogewinn Nettogewinn
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stermeister (Straßenbaubetrieb) 20—25 10—13 bei Materialzugabe.
Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes).
ndesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).
Richtsätze für den
Bruttogewinn Nettogewinn
in %
stermeister (Straßenbaubetrieb) 20—25 : 10—13
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ndesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der
Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
Richtsatz für den
Nettogewinn in %
Pflastermeister (Straßenbaubetrieb) . . . 10—13 bei Materialzugabe.
adesfinanzamt Stuttgart (Bez.der Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz für den
Nettogewinn ın % ;
Pflastermeister (Straßenbaubetrieb} 10—13
‚Vergl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
/ürtt. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart
\r. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927.)
andwerkskammer Kaiserslautern.
/lasterer: Alleinmeister Meister zuzügl. nachst.Gesellenzahl
1 2
Lieferarb. 14% 5% 5%
Lohnarb. 40%