Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Bildhauer 
10. 
Landesfinanzamt Stuttgart -(Bezirk der Hwk. ‚Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, 
Stuttgart, Ulm). 
Richtsatz für den Nettogewinn 
Bildhauerei (Steinmetzarbeiten) . .25—30% ; 
20—25°% 
20—30% 
.10—15% 
Terstellung v. Grabdenkmälern 
Steinmetzarbeiten f. Bauten etc. 
überwiegend Kunststeinherstlg. 
Holzbildhauerei ..... ; 
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt 
der Arbeitsgemeinschaft des Württ. Handwerks“ und die beiden 
Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart — 
[ Nr. 2071627 v. 14. 4. 1927 und 1 Nr. 2181227 v. 6.5. 1927. 
11, Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Gk. Hamburg). 
Steinhauer, Steinmetzen: Nettogewinnsatz in °/ v.Umsatz 
in allen Geschäftslagen 
für reine Arbeitsbetriebe ohne Stein- 
lieferungen . . ..0.0.00000000000040 4 + 15—25 
für Betriebe mit Steinlieferungen . . . . .10—15 
12. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg). 
Reingewinn in °% 
a) Landesfinanzamt. Würzburg des Umsatzes _ 
Steinhauer und Steinbildhauer . . .. . 25—30 
b) Handwerkskammer Kaiserslautern. 
Allein- Meister zuzügl. .nachst. 
meister Gesellenzahl 
1 2 3 
30 25 20 15% 
13. Ländesausschuß des sächsischen Handwerks und Landesverband der Steinsetzmeister 
und Steinbildhauer in Sachsen. 
Steinmetzen, Steinbildhauer: 
Steinbildhauerei: 
Hauerei: Allein- und Lehrlingsbetriebe . . 
Betriebe mit‘ 1 Gehilfen 
, 2 > 
„ SS 
2 =>» 4 
Grabmalhandel: . 
Gewinnsatz am Handelsumsatz . . .10—20 
Steinmetzerei: 
Allein- und Lehrlingsbetriebe . . . .30-—40 
Betriebe mit 1 Gehilfen . . . ‚ 25—35 
2 . 20—30 
. 15—25 
. 10-—20 
9.15 
(Vgl. Schreiben des Ländes- 
ausschusses und der Landes- 
fachverbände des sächs. Hand- 
werks vom Mai 1927 am Schluß 
des Heftes}
	        
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