Full text : Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Bildhauer

10.

Landesfinanzamt Stuttgart -(Bezirk der Hwk. ‚Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen,
Stuttgart, Ulm).

Richtsatz für den Nettogewinn
Bildhauerei (Steinmetzarbeiten) . .25—30% ;
20—25°%
20—30%
.10—15%

Terstellung v. Grabdenkmälern
Steinmetzarbeiten f. Bauten etc.
überwiegend Kunststeinherstlg.

Holzbildhauerei ..... ;
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt
der Arbeitsgemeinschaft des Württ. Handwerks“ und die beiden
Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
[ Nr. 2071627 v. 14. 4. 1927 und 1 Nr. 2181227 v. 6.5. 1927.

11, Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Gk. Hamburg).
Steinhauer, Steinmetzen: Nettogewinnsatz in °/ v.Umsatz
in allen Geschäftslagen
für reine Arbeitsbetriebe ohne Steinlieferungen
 . . ..0.0.00000000000040 4 + 15—25
für Betriebe mit Steinlieferungen . . . . .10—15

12. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).
Reingewinn in °%
a) Landesfinanzamt. Würzburg des Umsatzes _
Steinhauer und Steinbildhauer . . .. . 25—30

b) Handwerkskammer Kaiserslautern.
Allein- Meister zuzügl. .nachst.
meister Gesellenzahl
1 2 3
30 25 20 15%

13. Ländesausschuß des sächsischen Handwerks und Landesverband der Steinsetzmeister
und Steinbildhauer in Sachsen.
Steinmetzen, Steinbildhauer:
Steinbildhauerei:
Hauerei: Allein- und Lehrlingsbetriebe . .
Betriebe mit‘ 1 Gehilfen
, 2 >
„ SS
2 =>» 4
Grabmalhandel: .
Gewinnsatz am Handelsumsatz . . .10—20
Steinmetzerei:
Allein- und Lehrlingsbetriebe . . . .30-—40
Betriebe mit 1 Gehilfen . . . ‚ 25—35
2 . 20—30
. 15—25
. 10-—20
9.15

(Vgl. Schreiben des Ländesausschusses
 und der Landesfachverbände
 des sächs. Handwerks
 vom Mai 1927 am Schluß
des Heftes}
            
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