Full text : Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Drechsler.

2. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).

Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kal;
xulationssätzen.

Richtsatz in % für
den Nettogewinn
20—30

Vergl. auch „Schätzung nach
Tagesverdienstsätzen für 1926“
ım Schluß des Heftes.)

3. Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck (Bezirk der Hwk. Schwerin und der Gk. Lübeck).

. Reinverdienst in %
des Umsatzes
Warenverkauf .... ...
Arbeit . .

L.
2.

20
55

— ohne Trennung in solche mit
der ohne Materiallieferung.

Der Umsatz ist in 1. Warenverkauf,
 2. Arbeit zu trennen.
Rohverdienstsätze sind nicht
aufzustellen. Das Gesellenwesen
 spielt keine nennensverte
 Rolle.

4. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).

Reingewinn in’ %%
des Umsatzes
a) Landesfinanzamt 25—30
b) Handwerkskammer Augsburg 18—25 ;

3. Landesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).

Werkstatt und Ladengeschäft . . .
inch Handel mit Pfeifen und Stärken

Richtsatz in % für
den Nettogewinn
25 __400/a

9. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk d. Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).

m Kleinhetrieb. .

..20—30%%

7. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk d. Hwk. Oppeln).

\lleinmeister ........
ıhne Materiallieferung .. ..

Rohgewinn Reingewinn
in % in
15—25 * 8—15
== 40—50
            
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