Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Müller 
I. Roheinkommen. 
Da es sich bei den nichtbuchführenden. Müllereibetrieben fast ausschließlich um die soge- 
nannte. Lohnmüllerei handelt und diejenigen Mühlen, die im Gegensatz dazu auch Handels- 
müllerei oder nur Handelsmüllerei betreiben, stets auch Bücher führen werden, kommt für die 
Errechnung des Roheinkommens der Kleinmühlen nur der Mahllohn in Frage. Als durch- 
schnittlicher Mahllohn werden in Mittelschlesien für jeden vermahlenen Zentner Getreide 
80 bis 100 Pfg. 
in Ansatz zu bringen sein. Wenn auch hin und wieder ein Mahllohn 4 1.20 pro Zentner ver- 
angt wird, so sind uns andererseits auch Fälle bekannt, in denen nur ein Mahllohn von 60 Pfg. 
verlangt wird. ; 
Wür das Schröten eines Zentners Getreide wird durchschnittlich . 
50 Pfg. 
zezahlt. Für das Quetschen eines Zentners Getreide werden 
40 Pfg. 
verlangt. Der Müller berechnet seinen Kunden von. dem eingelieferten Getreide außerdem 6% für 
Verstaubung und bringt diese 6 °% in Abzug, Dieser Abzug von 6 % ist ein tatsächlicher Ge- 
wichtsverlust während des Produktionsvorganges und stellt keinerlei Sondergewinn des Müllers 
dar. Durch die Feststellungen der Reichsgetreidestelle ist diese Tatsache betätigt worden. 
IV. Preisrichtsätze 
sind weder von den Innungen noch vom Mittelschlesischen Müllerinnungsverbande ausge- 
arbeitet worden. Im freien Spiel der Kräfte haben sich jedoch die oben erwähnten Durchschnitts- 
3ätze herauskristallisiert. 
V. Löhne: 
Im mittelschlesischen Müllergewerbe, soweit es handwerkerlicher Natur, sind Tarifverträge 
nicht abgeschlossen worden. Es werden üblicherweise an Löhnen gezahlt: 
L. bei freier Station 12—15 AM, 
2. ohne freie Station 25.— MA, 
VL Kalkulation: 
Nachdem in der in II angegebenen Weise der Umsatz festgestellt ist, und aus diesem Umsatz 
nach III das Roheinkommen errechnet worden ist, kann man das tatsächliche Roheinkommen auf 
folgende. Weise errechnen. 
3a) Bei Windmühlen 
Löhne eK 
Steuern (Umsatz-, Grund-, Gewerbe-, Vermögenssteuer usw.) 
Versicherungen (hohe Brandgefahr der Bockıühlen) . 
Tandlungsunkosten . . . +. 0. +4 „0 
deparaturen . . 0.0000 + 84 vs 
Abschreibung . 
Roheinkommen) 
18% 
15% 
5% 
29% 
So 
65% 
Als Reingewinn verbleibt demnach . . . . . 35% 
‘Sollten Arbeitskräfte nicht gehalten werden, würde sich der Reingewinn um 18% erhöhen. 
Falls ein Lehrling gehalten wird und kein Gehilfe, dürfte sich der Reingewinn um 10% erhöhen. 
b) Bei Motormühlen 
Löhne + 2008 
Steuern (Umsatz-, Grund-, Gewerbe-, Hauszins-, 
Kirchen-, Vermögens- und Einkommensteuer) 17% 
Versicherungen + + +. 0.0000+000004040004 4 39%. 
JTandlungsunkosten . . . x» .0+0040040404044 29% 
Reparaturen . . 0. 0.00000000 0 HH KA 10% 
\bschreibungen +. +0 000400000 17% 
Stromverbrauch oder sonstige Betriebsstoffkosten 25—30° 
Demnach Reingewinn + + 20 ke 3—8%
	        
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