Full text : Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

XXVIIL Ofensetzer und Töpfer (Hafner).

L. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Von der Handwerkskammer Berlin aufgestellt.

Rohverdienst Reinverdienst
in % vom Umsatz

Töpfer:
Die Betriebe ohne Gehilfen,
die ausschließlich Reparatuven
 ausführen . .... . 35—80
Betriebe ohne Gehilfen mit Reparatur und
Neuanfertigungen.
Betriebe mit 1 bis zu 2 Gesellen:
Bei Reparaturen... 2.0...
„ Neuanfertigung . ......
Größere Betriebe mit überwiegend Neu-Anfertigung
 . . .

20—30
12—20

8—12

2. Landesfinanzamt Brandenburg (Bezirk der Hwk. Berlin und F rankfurt/O).
Von der Handwerkskammer Berlin aufgestellt:
Rohverdienst
in % vom Umsatz
35-— 60

3.

Landesfinanzamt Breslau (Bezirk d. Hwk. Breslau, Liegnitz).
Rohverdienst in
"/% vom Umsatz
10-— 60

3. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt).
Reingewinn in %
des Umsatzes Kalkulation
Hafner... ... 60—70 Meisterlohn + 20%
(Ofensetzer) des Umsatzes

Bei dem Reinverdienstsatz von 60—70 °% ist unterstellt, daß neue Oef icht geli
Spitzenlohn A%. 1.27 bei 300 Arbeitstagen = A% 3000.— (abgerundet). "m richt geliehst werden.
‚ (Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4. 5. 1927“.
Landesfinanzamt Darmstadt).

>. Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz
Leipzig, Plauen). 5 & .

Reingewin-Richtsatz
in °% vom Umsatz
a) Landesfinanzämter:
Öfensetzer: . ;
Mittl. Gehilfenbetrieb (1L—3 Gehilfen) 25—35
Ist ein Allein- oder Lehrlingsbetrieb zu veranlagen, so tritt eine Erhöhung, ist ein größerer
Gehilfenbetrieb zu veranlagen, so tritt eine Ermäßigung des vorgesehenen Richtsatzes ein.

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