Sattler, Tapezierer, Dekorateure, Polsterer
b) Aufgestellt von der Hwk. Breslau:
Da gerade im Sattlergewerbe nach
ordnungsgemäß Buch geführt wird, dürfte
in wenigen Fällen zu erfolgen haben. In
von 15% des Umsatzes gerechnet werden.
unseren Erfahrungen auch schon in Mittelbetrieben
die Anwendung von Durchschnittsverdienstsätzen nur
diesen wenigen Fällen kann mit einem Nettogewinn
1. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk d. Hwk. Kassel, Wiesbaden).
Gewinnsatz in %
a) Vom Landesfinanzamt Kassel aufgestellt: vom Umsatz
Sattler... 2 2 1534
Tapezierer, Polsterer und Dekorateure . . 18—35
b) Von den Hwk. Kassel, Wiesbaden, deren
Geschäftsstelle in Frankfurt u. Koblenz
(für Kreis Wetzlar) aufgestellt: :
Sattler (Reparaturbetrieb):
Alleinbetrieb . . . . „
L—2 Gehilfen ... 2...
(Neuanfertigung): )
Alleinbetrieb . , ; 0000.00. 15—20
1—2 Gehilfen .. 0.0.0... 0... 10—15
Tapezierer, Dekorateure, Polsterer:
Alleinbetrieb .......... 1. 25—30
1 Gehilfe und 1 Lehrling . „ 20—25
Mehr Gehilfen . . .. 15—20
Betriebe, die keine Polsterei umfassen, liegen höher.
(Vgl. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26/128. 1.E. 1110 — vom 25./3. 27 am Schluß
des Heftes).
5. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt).
Reingewinn in %
Sattler, Polsterer (auch Innendekorätion) vom Umsatz
und Tapezierer:
a) Alleinmeister, vorwiegend Reparaturen 50—60
b) „ mit Materialzugabe . 30—40
2) Bei überwiegend Neuanfertigungen mit
1—2 Gehilfen. .......
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4. 5. 1927.
Landesfinanzamt Darmstadt‘).
6. Landesfinanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz.
Leipzig, Plauen).
a) Landesfinanzämter:
Sattler:
Alleinbetrieb ı.. 2.0.2... 25—35
Mittlerer Gehilfenbetrieb (1—3 Gehilf.) 20—30
Ist ein größerer Gehilfenbetrieb (über 3 Gehilfen) zu
veranlagen, tritt eine‘ Ermäßigung der Richtsätze ein.
Tapezierer:
Alleinbetrieb .......... 30—40
Mittlerer Gehilfenbetrieb (L—3 Gehilf.) 15—30
Größerer (über3Gehilf.) 10—15
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