Sattler, Tapezierer, Dekorateure, Polsterer
17. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, Flensburg).
Sattler und Tapezierer: ;
Für Alleinmeister . 2. 0.0.0.0. 40—50 %
# mit 1 Gesellen . . . 30—35 %
„ „ 2 . 00. 15—25 9%
18. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk d. Hwk. Stettin, Schneidemühl, Stralsund).
35—45 9% vom Umsatz,
19. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm)
Richtsatz
für den Nettogewinn
Sattler und Polsterer .. ... 15—40 9%
(auch Innendekoration)
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschafl
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
I Nr. 20716/27 vom 14.4, 1927 und I Nr. 2181227 vom 6. 5. 1927).
20. Landesfinanzamt Thüringen (Bezirk der Hwk. Gera, Meiningen, Weimar).
Reingewinn
in % vom Gesamtumsatz
Sattler:
1. Ohne Ladengeschäft
Meister allein... 2...
„mit 1—2 Gesellen. .
2» „7 mehr ”
2. Mit Ladengeschäft
Meister allein. ., ..
„mit 1 Gesellen . ,
Tapezierer, Polsterer, Dekorateure
{ohne Ladengeschäft)
Meister allein KUH 40—50
„mit 1 Gesellen. . . 25—35
35—40
25—35
20—25
30—35
20—30
15—20
.
21. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Gk. Hamburg).
Sattler: Nettogewinnsatz in allen Geschäftslagen
Für Werkstattbetriebe, in denen Reparaturen
überwiegen, (Alleinmeister mit einem oder
öhne Lehrling) . 2.0.0000...
Für Werkstattbetriebe der gleichen Art mit
1L—2 Gesellen . .
mit überwiegender
Neuanfertigung für
Privatkundschaft .
mit Anfertigung tech-
nischer Artikel und
Waren z. Wiederverk.,
Für Ladengeschäfte mit kleiner Reparatur-
werkstatt (diese Geschäfte bilden in —
lie Regel). . . .
25 %
10-—20. %