I Post des
Orig.-Tsrifes
L. Abfälle.
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Tarifmãssige Benennung
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55
207
Russland.
In der Ausfuhr:
Unverarbeitete Knochen jeder Art
Lappen und Lumpen aller Art, sowie Wollen
ahfälle und Papierhalhmasse :
a) über die Landgrenze und den Hafen von
Liban
h) aus den Häfen des Baltischen (Liban aus
genommen) und Weissen Meeres . . .
c) aus den Häfen des Schwarzen und Asow-
schen Meeres
Anmerkung zu 1: Knochen in pnlverisirtem Zustande, so
genanntes Knochenmehl und Knochenkohle in jeder Gestalt
nach der russischen Finanzministe rial - Verordnung vom
15. Septbr. 1882 in der Ansfahr zollfrei.
SsrbÍGn. Kg. ¡¡Dinar Para
Abfälle, und zwar : Knochen, Hörner, Hufe, Blut,
flüssiges und trockenes, Muscheln und
Schneckenschalen, Lederabfälle, Abfälle von
Wolle, Baumwolle, Zwirn, Seide oder von
sonstigen Materialien , Hadem , alten
Kleidern und unbrauchbaren Schuhen, von
Seilen, Tauen, Stricken , Maculatur von
Druck- oder Schreibpapier, Schlempe, Tre
bern von Obst, Samen und sonstigen Ge
wächsen, Abfälle von Chemikalien, welche
nur zur Düngung dienen , Holzabschnitzel,
Beinabfälle, rohe Asche, sowie auch Metall-
ahfälle, Abfälle von Steinen, Erde, Glas,
Coaks und ähnliche; hierzu kommen noch
zerbrochene und nicht brauchbare Gegen
stände von Glas, Thon und Stein frei.
'■In der Ausfuhr:
Knochen, Hörner, Hufe, Lederabfälle, Abfälle
von Wolle, Baumwolle, Zwirn und Seide
und ähnliche von anderen Materialien,
Hadern, Kleiderabfälle , Abfälle von Seiler
arbeiten
Maculatur von Schreib-, Druck- und sonsti
gem verdorbenen Papier
Alle sonstigen Gegenstände, welche im Export
tarif nicht benannt sind, entrichten keinen
Zoll.
Spanien.
Guano und anderer Dünger
Anmerkung des Vertassers: Andere Abfälle sind im
I Hpaniscben Tarif nicht namentlich anfgeffihrt.
In der Ausfuhr:
Lumpen, leinene, baumwollene oder hänfene
und gebrauchte Gegenstände aus demselben
I Materiale i| 100 ; 4 ' —
Dinar Para
Pesetas
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